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   BGH, 27.01.2014 - 4 StR 565/13   

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https://dejure.org/2014,2450
BGH, 27.01.2014 - 4 StR 565/13 (https://dejure.org/2014,2450)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2014 - 4 StR 565/13 (https://dejure.org/2014,2450)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13 (https://dejure.org/2014,2450)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 22 StGB; § 24 StGB
    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlag (beendeter Versuch: Anforderungen an die Feststellung der Gleichgültigkeit bezüglich der möglichen Folgen; fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 S 1 Alt 2 StGB, § 24 Abs 1 S 2 StGB, § 212 Abs 1 StGB
    Rücktritt vom Versuch: Beendeter Versuch wegen gedanklicher Indifferenz des Täters

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Verneinung des strafbefreienden Rücktritts bei versuchtem Totschlag

  • rewis.io

    Rücktritt vom Versuch: Beendeter Versuch wegen gedanklicher Indifferenz des Täters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1 S. 1 2. Fall
    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Verneinung des strafbefreienden Rücktritts bei versuchtem Totschlag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beendeter Versuch auch bei gedanklicher Indifferenz des Täters möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 202
  • StV 2014, 473
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 170/13

    Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines beendeten Versuchs: Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 27.01.2014 - 4 StR 565/13
    Als innere Tatsache muss diese gedankliche Indifferenz des Täters gegenüber den von ihm bis dahin angestrebten oder doch zumindest in Kauf genommenen Konsequenzen aber positiv festgestellt werden (Senatsbeschlüsse vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704, vom 14. August 2013 - 4 StR 308/13 und vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 469/13).
  • BGH, 14.08.2013 - 4 StR 308/13

    Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines beendeten Versuchs: subjektive

    Auszug aus BGH, 27.01.2014 - 4 StR 565/13
    Als innere Tatsache muss diese gedankliche Indifferenz des Täters gegenüber den von ihm bis dahin angestrebten oder doch zumindest in Kauf genommenen Konsequenzen aber positiv festgestellt werden (Senatsbeschlüsse vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704, vom 14. August 2013 - 4 StR 308/13 und vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 469/13).
  • BGH, 18.12.2013 - 4 StR 469/13

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Vorstellungsbild des Täters);

    Auszug aus BGH, 27.01.2014 - 4 StR 565/13
    Als innere Tatsache muss diese gedankliche Indifferenz des Täters gegenüber den von ihm bis dahin angestrebten oder doch zumindest in Kauf genommenen Konsequenzen aber positiv festgestellt werden (Senatsbeschlüsse vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704, vom 14. August 2013 - 4 StR 308/13 und vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 469/13).
  • BGH, 21.02.2018 - 5 StR 347/17

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig

    Die zum beendeten Versuch führende gedankliche Indifferenz des Täters gegenüber den von ihm bis dahin angestrebten oder doch zumindest in Kauf genommenen Konsequenzen ist eine innere Tatsache, die festgestellt werden muss, wozu es in der Regel einer zusammenfassenden Würdigung aller maßgeblichen objektiven Umstände bedarf (BGH, Urteile vom 2. November 1994, 2 StR 449/94, aaO und vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264; Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704, und vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13, NStZ-RR 2014, 202 f.).

    Denn dieser verbietet es in Fällen, in denen Vorstellungen des Angeklagten in Bezug auf den Erfolgseintritt nicht festgestellt werden können, auf deren Fehlen - und damit auf das Vorliegen der Voraussetzungen eines beendeten Versuchs - zu schließen (BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704, und vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13, NStZ-RR 2014, 202, 203; SSWStGB/Kudlich/Schuhr, 3. Aufl., § 24 Rn. 38).

    Für die zum beendeten Versuch führende Annahme der gedanklichen Indifferenz des Täters bedarf es deren eigenständiger Feststellung (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13, aaO), zu der das Landgericht jedoch - rechtfehlerfrei - gerade nicht gelangt ist.

  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 58/21

    Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch:

    Als innere Tatsache muss diese gedankliche Indifferenz des Täters gegenüber den von ihm bis dahin angestrebten oder doch zumindest in Kauf genommenen Konsequenzen aber positiv festgestellt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 469/13 Rn. 8 mwN und vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13 Rn. 6).

    Die positive Feststellung der gedanklichen Indifferenz darf mit dem Fall, dass zu den Gedanken des Angeklagten keine Feststellungen getroffen werden können, nicht gleichgesetzt werden, da es in dem letztgenannten Fall noch Raum für die Anwendung des Zweifelssatzes gibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 469/13 Rn. 8 mwN und vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13 Rn. 6).

  • BGH, 03.02.2022 - 2 StR 317/21

    Rücktritt (unbeendeter Versuch: Abgrenzung vom beendeten Versuch,

    Denn die von der Strafkammer angenommene gedankliche Indifferenz des Angeklagten gegenüber den von ihm bis dahin zumindest in Kauf genommenen Konsequenzen muss - als innere Tatsache - positiv festgestellt werden; können konkrete Feststellungen nicht getroffen werden, darf dies mit der positiven Feststellung der gedanklichen Indifferenz nicht gleichgesetzt werden, da es insoweit noch Raum für die Anwendung des Zweifelssatzes gibt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2018 - 5 StR 347/17 Rn. 13; Beschluss vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13 Rn. 5 f. je mwN).
  • BGH, 27.04.2022 - 4 StR 408/21

    Versuchter Totschlag (Rücktritt: Fehlschlag, Abgrenzung beendeter und unbeendeter

    Diese positive Feststellung darf nicht mit dem Fall gleichgesetzt werden, dass zu dem Vorstellungsbild des Angeklagten keine Feststellungen getroffen werden können, da es dann noch Raum für die Anwendung des Zweifelssatzes gibt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 1 StR 58/21, NStZ-RR 2021, 272, 273; Beschluss vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13, NStZ-RR 2014, 202, 203; Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 469/13, NStZ 2014, 143, jeweils mwN).
  • LG Aachen, 20.04.2020 - 52 Ks 5/20
    Ebenso liegt ein beendeter Versuch vor, wenn sich der Täter trotz Erkenntnis der Möglichkeit einer Tatbestandsverwirklichung nach der letzten Ausführungshandlung keine Vorstellungen über die Folgen seines Handelns macht (BGH, Urteil v. 02.11.1994, Az. 2 StR 449/94, Beschl. v. 27.01.2014, Az. 4 StR 565/13, Urt. v. 21.02.2018, Az. 5 StR 347/17, alle zitiert nach juris).
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