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   BGH, 27.01.2015 - VI ZR 87/14   

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https://dejure.org/2015,5695
BGH, 27.01.2015 - VI ZR 87/14 (https://dejure.org/2015,5695)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2015 - VI ZR 87/14 (https://dejure.org/2015,5695)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - VI ZR 87/14 (https://dejure.org/2015,5695)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 208 aF BGB, § 212 Abs 1 Nr 1 BGB vom 02.01.2002, § 286 ZPO
    Verjährung von Ansprüchen eines Verkehrsunfallverletzten gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung: Teilzahlungen des Versicherers während des Laufs eines Verjährungsverzichts als verjährungsunterbrechendes Anerkenntnis

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Voraussetzungen eines Anerkenntnisses durch Zahlungen der Haftpflichtversicherung

  • IWW

    § 214 Abs. 1 BGB, § 208 BGB, Art. 229 §§ 6, 12 EGBGB, § 242 BGB, § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 286 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anerkenntnisses im Sinne von § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verzicht auf die Einrede der Verjährung - Vorbehaltslose Zahlungen des Haftpflichtversicherers - verjährungsunterbrechendes Anerkenntnis - um-fassende Würdigung des Einzelfalles - revisionsrechtlich eingeschränkt Überprüfbarkeit - Nichtberücksichtigung vorgerichtlicher ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verzicht auf die Einrede der Verjährung - Vorbehaltslose Zahlungen des Haftpflichtversicherers - verjährungsunterbrechendes Anerkenntnis - um-fassende Würdigung des Einzelfalles - revisionsrechtlich eingeschränkt Überprüfbarkeit - Nichtberücksichtigung vorgerichtlicher ...

  • rewis.io

    Verjährung von Ansprüchen eines Verkehrsunfallverletzten gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung: Teilzahlungen des Versicherers während des Laufs eines Verjährungsverzichts als verjährungsunterbrechendes Anerkenntnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 212 Abs. 1 Nr. 1
    Voraussetzungen eines Anerkenntnisses im Sinne von § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegt ein zum Neubeginn der Verjährung führendes Anerkenntnis vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährungsunterbrechung durch Anerkenntnis - und die Teilzahlung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen eines Anerkenntnisses i.S.v. § 208 BGB a.F. bzw. § 212 Abs. 1 Nr. 1 n.F.

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Anerkenntnis durch Zahlung oder Verjährungsverzichtserklärung?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt ein zum Neubeginn der Verjährung führendes Anerkenntnis vor? (IBR 2015, 284)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1589
  • MDR 2015, 707
  • NZV 2015, 328
  • VersR 2015, 636
  • BauR 2015, 1019
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 226/16

    Direktanspruch gegen den Pflichtversicherer: Inhaltliche Anforderungen an die die

    aa) Zwar kann in der vorbehaltlosen Ersatzleistung auf einzelne Schadenspositionen ein Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB liegen (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1985 - VI ZR 56/84, VersR 1986, 96, 97; vom 2. Dezember 2012 - VI ZR 312/07, VersR 2009, 230 Rn. 22 [jeweils zu § 208 BGB aF]; vom 27. Januar 2015 - VI ZR 87/14, VersR 2015, 636 Rn. 8).
  • BGH, 24.01.2019 - IX ZR 233/17

    Neubeginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs: Voraussetzungen eines

    Es bedarf allerdings einer umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls (BGH, Urteil vom 27. Januar 2015 - VI ZR 87/14, NJW 2015, 1589 Rn. 7).

    Ob eine Erklärung des Schuldners die Voraussetzungen eines verjährungsunterbrechenden Anerkenntnisses im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB erfüllt, ist als Frage der tatrichterlichen Auslegung im Einzelfall revisionsrechtlich nur beschränkt auf die Verletzung von Auslegungsregeln, Denkgesetzen, Erfahrungssätzen und Verfahrensvorschriften überprüfbar (BGH, Urteil vom 27. Januar 2015, aaO Rn. 9).

  • OLG Karlsruhe, 07.11.2019 - 17 U 245/18

    Anspruch auf Nachlieferung eines gleichartigen Ersatzfahrzeugs; Verjährung

    Darüber hinaus war zum Zeitpunkt des Aufspielens des Softwareupdates am 8. November 2018 bereits Verjährung eingetreten, so dass schon deshalb ein Anerkenntnis mit verjährungsunterbrechender Wirkung ausscheidet (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2015 - VI ZR 87/14 -, juris Rn. 11 mwN; Senat, Urteil vom 18. Juli 2019, aaO).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2019 - 17 U 204/18

    Inanspruchnahme des Vertragshändlers eines Automobilkonzerns wegen des Verkaufs

    Darüber hinaus war zum Zeitpunkt des Aufspielens des Softwareupdates am 15. Juni 2018 bereits Verjährung eingetreten, so dass schon deshalb ein Anerkenntnis mit verjährungsunterbrechender Wirkung ausscheidet (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2015 - VI ZR 87/14 -, juris Rn. 11 mwN).
  • OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 6 U 14/20
    Eine verjährungsunterbrechende Wirkung hat ein Anerkenntnis nur innerhalb noch laufender Verjährungsfrist (siehe nur BGH, Urteil vom 27.01.2015 - VI ZR 87/14, juris Rn. 11; Grüneberg/Ellenberger, BGB, 82. Auflage, § 212 Rn. 2; jeweils mwN).
  • BGH, 06.11.2018 - XI ZR 369/18

    Neubeginn der Verjährung durch Anerkenntnis i.R.e. Zahlungsanspruchs gegen den

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt für einen Neubeginn der Verjährung durch Anerkenntnis jedes - auch ein rein tatsächliches - Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs - wenigstens dem Grunde nach - unzweideutig ergibt und das deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, dass sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Juni 2002 - IX ZR 444/00, WM 2002, 930, 931, vom 9. Mai 2007 - VIII ZR 347/06, WM 2007, 1982 Rn. 12 und vom 27. Januar 2015 - VI ZR 87/14, NJW 2015, 1589 Rn. 8 mwN; ähnlich BT-Drucks. 14/6040, S. 120).

    Bei der Frage, ob der Verpflichtete einen Anspruch im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB anerkannt hat, sind die gesamten Umstände des Streitfalls zu berücksichtigen (vgl. nur BGH, Urteil vom 27. Januar 2015 aaO Rn. 9).

  • OLG Hamburg, 15.08.2019 - 3 U 155/16

    Bereitschaft zur Mängelbeseitigung als Verzicht auf Verjährungseinrede

    Für einen Neubeginn der Verjährung durch Anerkenntnis genügt jedes - auch ein rein tatsächliches - Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs - wenigstens dem Grunde nach - unzweideutig ergibt und das deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, dass sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, Urteil vom 27. Januar 2015 - VI ZR 87/14, NJW 2015, 1589, Rn. 8).
  • LG Frankfurt/Main, 13.02.2020 - 13 T 10/04

    Wann verjähren Gebührenforderungen?

    Denn selbst wenn man in diesem Stundungsgesuch ein Anerkenntnis sehen wollte (BGH NJW 1978, 1914), kann dies nicht die Wirkungen des § 212 BGB auslösen, da insoweit erforderlich ist, dass die Verjährung zum Zeitpunkt des Anerkenntnisses noch nicht abgelaufen ist (BGH NJW 2015, 1589 Rn. 11 mwN).
  • OLG München, 24.07.2015 - 10 U 4220/14

    Keine Beendigung der Verjährungshemmung durch Teilzahlung des

    Zuletzt kann die kommentarlose Erbringung von Teilleistungen für sich allein, obgleich unstreitig, ebenso wenig eine förmliche Entscheidung ersetzen oder entbehrlich machen (BGH NJW-RR 1996, 474 = VersR 1996, 369; OLG Köln, Beschl. v. 10.07.2014 - 19 U 19/14 [juris] = [BeckRS 2015, 01547]; OLG Rostock r + s 2011, 490 [dort zusätzlich ein Abfindungsvergleich]), wie der mit Schreiben vom 11.04.2005 vereinbarte, bis 31.12.2012 befristete Verzicht auf die Einrede der Verjährung (Prölss/Martin/Knappmann, a. a. O., Rn. 35; BGH, Urt. v. 27.01.2015 - Aktenzeichen VI ZR 87/14 [juris] = [BeckRS 2015, 05737: für die Anerkenntniswirkung von (Teil-)Zahlungen, die durch die Vereinbarung über die Verjährung nicht beseitigt wird]), oder die bloße Untätigkeit der Parteien (Prölss/Martin/Knappmann, a. a. O.; EU 5 = Bl. 44 d. A., vorl. Abs.).

    Die Anerkenntniswirkung entfällt wiederum auch nicht durch den für diesen Zeitraum vereinbarten Verzicht auf die Verjährungseinrede (BGH Urt. v. 27.01.2015 - Aktenzeichen VI ZR 87/14 [juris]).

  • OLG Brandenburg, 11.08.2016 - 5 U 94/15

    Sachenrechtsbereinigung: Voraussetzungen einer bereinigungsfähigen Nutzung;

    Anerkenntnis im Sinn der Vorschrift ist ein Verhalten des Schuldners, aus dem sich das Bewusstsein des Bestehens des Anspruchs unzweideutig ergibt und das deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, dass sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH NJW 2005, 1044, MDR 2015, 707).
  • LAG Düsseldorf, 03.06.2016 - 3 Sa 27/15

    Abgetretene Lohnforderung; Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters von

  • OLG Köln, 14.09.2018 - 16 U 105/17

    Beginn der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen aus einem Bauvertrag bei

  • OLG Koblenz, 21.09.2018 - 1 U 678/18

    Gewährte Garantieleistung ist kein Anerkenntnis von Gewährleistungsansprüchen!

  • OLG Brandenburg, 10.02.2022 - 9 UF 128/21

    Ansprüche nach Scheitern einer Lebensgemeinschaft; Verjährung eines

  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 10 O 68/17
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