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   BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15   

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https://dejure.org/2016,7617
BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15 (https://dejure.org/2016,7617)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2016 - 2 StR 314/15 (https://dejure.org/2016,7617)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15 (https://dejure.org/2016,7617)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO
    Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil: Sachverständigengutachten, konkrete Auswirkung einer psychischen Störung auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB
    Schuldfähigkeit: Anforderungen an die Feststellungen bei der Diagnose einer paranoiden Schizophrenie

  • IWW

    § 63 StGB, § 55 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bzgl. Einschränkung der Schuldfähigkeit (hier: Psychose)

  • rewis.io

    Schuldfähigkeit: Anforderungen an die Feststellungen bei der Diagnose einer paranoiden Schizophrenie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bzgl. Einschränkung der Schuldfähigkeit (hier: Psychose)

  • rechtsportal.de

    StGB § 55 Abs. 1 ; StGB § 63
    Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bzgl. Einschränkung der Schuldfähigkeit (hier: Psychose)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das Sachverständigengutachten "zu knapp"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schuldunfähigkeit - und das Gutachten des Sachverständigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 167
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15
    a) Wenn sich der Tatrichter - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 mwN).

    Dies gilt auch in Fällen paranoider Schizophrenie; denn die Diagnose einer solchen Erkrankung führt für sich genommen noch nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 mwN).

  • BGH, 24.04.2012 - 5 StR 150/12

    Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit der Befundanalyse

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15
    Dies gilt auch in Fällen paranoider Schizophrenie; denn die Diagnose einer solchen Erkrankung führt für sich genommen noch nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 mwN).
  • BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderung an die Urteilsbegründung; in dubio pro

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15
    Das gilt auch hinsichtlich der Fälle, in denen das Landgericht "aufgrund der Psychose des Angeklagten' einen "Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht auszuschließen' vermocht hat; wegen des untrennbaren Zusammenhangs der Schuldfähigkeitsbeurteilung kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei einer erneuten - einheitlichen - Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten auch insoweit die Einsichts-oder Steuerungsfähigkeit vollständig aufgehoben war (zum Zweifelsgrundsatz bei der Schuldfähigkeitsbeurteilung vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, NStZ-RR 2015, 71 (Leitsatz)).
  • BGH, 17.11.1987 - 5 StR 575/87

    Sinn und Zweck einer einstweiligen Unterbringung - Bestehen einer

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15
    Dabei kann dahinstehen, ob die im Allgemeinen verbleibende Darlegung der Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen schon nicht hinreichend deutlich macht, ob die Einschränkung der Schuldfähigkeit auf dem für die Anordnung der Maßregel erforderlichen, länger andauernden Defekt beruht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. November 1987 - 5 StR 575/87, BGHR StGB § 63 Zustand 6 mwN).
  • BGH, 17.09.2014 - 2 StR 325/14

    Vollstreckungsstand der gesamtstrafenfähigen Geldstrafen i.R.d. Verurteilung

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15
    Sollten die dort jeweils verhängten Geldstrafen im Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils erledigt gewesen sein und deshalb im Falle erneuter Verurteilung eine Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 1 StGB ausscheiden, wäre ein Härteausgleich zu erwägen (vgl. auch BGH, Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 59/89, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 3; Beschluss vom 17. September 2014 - 2 StR 325/14).
  • BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15
    Erforderlich ist vielmehr die Feststellung eines akuten Schubs der Erkrankung sowie die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der jeweiligen Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (Senat, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).
  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Diese Benachteiligung erfolgt auch wegen des Vorliegens einer Behinderung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, da die Eingangsmerkmale der Schuldunfähigkeit eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung voraussetzt, die die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur erlaubt, wenn sie länger andauert (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15 -, juris, Rn. 6; Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15 -, juris, Rn. 11; stRspr).
  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 354/16

    Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen (Strafbarkeit, Vorliegen des

    Es wäre aber geboten gewesen, die wesentlichen Anknüpfungspunkte und Darlegungen des Sachverständigen im Urteil so wiederzugeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich gewesen wäre (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135 f.; vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15 und vom 20. April 2016 - 1 StR 62/16, NStZ-RR 2016, 239 f. mwN).
  • BGH, 30.03.2017 - 4 StR 463/16

    Schuldunfähigkeit (Voraussetzungen: Beurteilung nur auf konkrete Tat, kein

    Schließt sich der Tatrichter - wie hier - den Ausführungen eines Sachverständigen an, müssen dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16 Rn. 8; vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15 aaO; vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15, NStZ-RR 2016, 167 (Ls); vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14 aaO).
  • BGH, 30.09.2021 - 2 StR 354/20

    Beweiswürdigung; Vergewaltigung (Unfähigkeit zur Bildung eines entgegenstehenden

    (1) Ungeachtet dessen, dass sich die Strafkammer hinsichtlich der Nebenklägerin W.    auf Ausführungen der psychiatrischen Sachverständigen stützt, die die gebotene Konkretisierung nicht ohne weiteres erkennen lassen (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15, juris Rn. 6; vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, juris Rn. 5), stellt das Landgericht in ihre Betrachtung zwar den äußeren Zustand und den leeren Gesichtsausdruck der Nebenklägerin, ihre roboterhafte Beantwortung von Fragen des Angeklagten sowie eine eher grobmotorische Ausführung sexueller Handlungen ein.
  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 172/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Anforderungen an die Darstellung

    Schließt sich der Tatrichter - wie hier - den Ausführungen eines Sachverständigen an, müssen dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16 Rn. 8; vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135; Senat, Beschluss vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15; BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306).
  • BGH, 20.04.2016 - 1 StR 62/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Auseinandersetzung mit einem

    aa) Wenn sich der Tatrichter - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15 und vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 mwN).

    Erforderlich ist daher die Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der jeweiligen Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15 und vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, jeweils mwN).

  • BayObLG, 01.12.2023 - 204 StRR 527/23

    Rechtsfolgenausspruch, Rechtsmittelbeschränkung, Berufungsbeschränkung,

    Schließt sich der Tatrichter - wie hier - den Ausführungen eines Sachverständigen an, müssen dessen wesentlichen Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 19.01.2017 - 4 StR 595/16 -, juris Rn. 8; vom 28.01.2016 - 3 StR 521/15 -, juris a.a.O.; vom 27.01.2016 - 2 StR 314/15 -, NStZ-RR 2016, 167 [Ls], juris Rn. 6; vom 17.06.2014 - 4 StR 171/14 -, juris a.a.O.).
  • BGH, 19.09.2018 - 2 StR 153/18

    Verminderte Schuldfähigkeit (tatrichterliche Würdigung von

    Schließt sich der Tatrichter dem Sachverständigen an, muss er sich grundsätzlich mit dem Gutachteninhalt auseinandersetzen und die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen auf eine für das Revisionsgericht nachprüfbare Weise im Urteil mitteilen (st. Rspr.; siehe etwa Senat, Beschluss vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15, juris Rn. 6; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 20 Rn. 65 mwN).
  • BGH, 14.06.2016 - 1 StR 221/16

    Schuldunfähigkeit (Anschluss des Gerichts an eine Beurteilung eines

    Allerdings müssen dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15 und vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 mwN).
  • BGH, 19.02.2019 - 2 StR 599/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

    Schließt er sich - wie hier - dem Sachverständigen an, muss er zumindest die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen auf eine für das Revisionsgericht nachprüfbare Weise im Urteil mitteilen (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15).
  • BGH, 27.04.2016 - 2 StR 80/16

    Schuldunfähigkeit (tatrichterlicher Beweiswürdigung: Auseinandersetzung mit einem

  • BGH, 09.03.2023 - 6 StR 22/23

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

  • LG Bonn, 02.09.2022 - 24 Ks 11/22
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