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   BGH, 27.01.2016 - 2 StR 438/15   

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https://dejure.org/2016,4330
BGH, 27.01.2016 - 2 StR 438/15 (https://dejure.org/2016,4330)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2016 - 2 StR 438/15 (https://dejure.org/2016,4330)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 2 StR 438/15 (https://dejure.org/2016,4330)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 177 Abs. 4 Nr. 1 und 2b) StGB, § 223 StGB, §§ ... 22, 23, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 239b Abs. 1 StGB, § 239 Abs. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a StGB, § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 239b StGB

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Ausschöpfung des Unrechtsgehalts der festgestellten Taten; Revisionsgerichtliche Nachprüfung des für die Strafzumessung relevanten Schuldumfangs bzgl. der schweren körperlichen Misshandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Ausschöpfung des Unrechtsgehalts der festgestellten Taten; Revisionsgerichtliche Nachprüfung des für die Strafzumessung relevanten Schuldumfangs bzgl. der schweren körperlichen Misshandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 364
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07

    Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 2 StR 438/15
    Die zu Gunsten des Angeklagten rechtsfehlerhafte rechtliche Würdigung des festgestellten Sachverhalts führt - mit Ausnahme der Adhäsionsentscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96, 97) - zur Aufhebung des Urteils.
  • BGH, 11.02.2014 - 4 StR 522/13

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sichbemächtigens: Schaffung einer über

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 2 StR 438/15
    Es wäre daher zu erörtern gewesen, ob die durch das Verschließen der Wohnung geschaffene Beherrschungslage zum Zeitpunkt dieser qualifizierten Drohung bereits eine "gewisse Stabilisierung' erfahren und sich daher "eine weitergehende Drucksituation auf das Opfer gerade auch aus der stabilen Bemächtigungslage ergeben' hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 4 StR 522/13; Beschluss vom 9. September 2015 - 4 StR 184/15, NStZ-RR 2015, 336, 337).
  • BGH, 10.05.2011 - 3 StR 78/11

    Sexuelle Nötigung (Gewalt; via absoluta; vis compulsiva; finaler Zusammenhang;

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 2 StR 438/15
    Soweit die Revision rügt, die Strafkammer habe nicht erkennbar bedacht, dass der Angeklagte die weitere Tatvariante der Vergewaltigung in § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt haben könnte, weist der Senat auf dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hin (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 StR 517/08, NStZ 2009, 207; BGH, Beschluss vom 26. Oktober - 4 StR 397/10; Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10, NStZ 2011, 274; Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ 2012, 34; vgl. Fischer, StGB, 63. Aufl., § 177 Rn. 45a).
  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 580/10

    BGH stärkt Schutz behinderter Menschen vor sexuellen Übergriffen

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 2 StR 438/15
    Soweit die Revision rügt, die Strafkammer habe nicht erkennbar bedacht, dass der Angeklagte die weitere Tatvariante der Vergewaltigung in § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt haben könnte, weist der Senat auf dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hin (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 StR 517/08, NStZ 2009, 207; BGH, Beschluss vom 26. Oktober - 4 StR 397/10; Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10, NStZ 2011, 274; Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ 2012, 34; vgl. Fischer, StGB, 63. Aufl., § 177 Rn. 45a).
  • BGH, 12.08.2005 - 2 StR 317/05

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot); schwerer Raub; gefährliche

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 2 StR 438/15
    Zwar ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, dass die durch das Würgen der Geschädigten erfüllte Qualifikation des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB durch § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b StGB verdrängt wird (vgl. zu § 250 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b StGB: BGH, Beschluss vom 12. August 2005 - 2 StR 317/05, NStZ 2006, 449).
  • BGH, 10.12.2008 - 2 StR 517/08

    Strafzumessung bei der Vergewaltigung von Prostituierten (minder schwerer Fall;

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 2 StR 438/15
    Soweit die Revision rügt, die Strafkammer habe nicht erkennbar bedacht, dass der Angeklagte die weitere Tatvariante der Vergewaltigung in § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt haben könnte, weist der Senat auf dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hin (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 StR 517/08, NStZ 2009, 207; BGH, Beschluss vom 26. Oktober - 4 StR 397/10; Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10, NStZ 2011, 274; Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ 2012, 34; vgl. Fischer, StGB, 63. Aufl., § 177 Rn. 45a).
  • BGH, 09.12.2014 - 5 StR 422/14

    Schmerzhafte anale Penetrationshandlungen gegenüber Kindern als schwere

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 2 StR 438/15
    Ausreichend dafür ist es, dass die körperliche Integrität des Opfers "bei der Tat' in einer Weise verletzt wird, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - 5 StR 422/14, NStZ 2015, 152, 153); dies könnte jedenfalls im Hinblick auf die der Geschädigten zugefügten Brandwunden der Fall sein.
  • BGH, 20.10.2010 - 2 StR 434/10

    Urteil wegen Überfall auf Kölner Taxifahrer teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 2 StR 438/15
    Der Angeklagte war jedoch tateinheitlich wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu verurteilen, da die Verletzungen mit der brennenden Zigarette von der Verwirklichung des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB nicht umfasst werden (vgl. zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB: BGH, Urteil vom 20. Oktober 2010 - 2 StR 434/10, NStZ-RR 2011, 87, 88).
  • BGH, 09.09.2015 - 4 StR 184/15

    Erpresserischer Menschenraub (Sichbemächtigen: stabile Bemächtigungslage;

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 2 StR 438/15
    Es wäre daher zu erörtern gewesen, ob die durch das Verschließen der Wohnung geschaffene Beherrschungslage zum Zeitpunkt dieser qualifizierten Drohung bereits eine "gewisse Stabilisierung' erfahren und sich daher "eine weitergehende Drucksituation auf das Opfer gerade auch aus der stabilen Bemächtigungslage ergeben' hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 4 StR 522/13; Beschluss vom 9. September 2015 - 4 StR 184/15, NStZ-RR 2015, 336, 337).
  • BGH, 27.05.2014 - 2 StR 606/13

    Geiselnahme (mangelnde stabile Bemächtigungslage im Zwei-Personenverhältnis)

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 2 StR 438/15
    Nach den Feststellungen liegt es auch nahe, dass mit dem bis zum Eintritt akuter Lebensgefahr erfolgtem langen und festen Würgen der Geschädigten konkludent eine Drohung mit dem Tod einherging (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 2 StR 606/13, NStZ 2014, 515).
  • BGH, 08.12.2010 - 2 StR 453/10

    Erörterungsmängel hinsichtlich der Geiselnahme und der schweren Vergewaltigung

  • BGH, 26.10.2010 - 4 StR 397/10

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzung einer hilflosen Lage; Einschließen des Opfers als

  • BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17

    Strafantragserfordernis bei relativen Antragsdelikten (Auslegung der

    Die Einwirkung mit einer brennenden Zigarette auf die Haut, die zu einer Brandwunde führt, ist im Allgemeinen als Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 2; Urteil vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86; Senat, Urteil vom 27. Januar 2016 - 2 StR 438/15; differenzierend MünchKomm-StGB/Hardtung, StGB, 2. Aufl., § 224 Rn. 25).
  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 223/20

    Geiselnahme (Sich-Bemächtigen: Vorliegen, gewisse Stabilisierung der Lage des

    Der Angeklagte hat sich - entgegen der Annahme des Landgerichts - nicht erst, als er die Badezimmertür verschlossen hat (vgl. zum Verschließen einer Tür als Sich-Bemächtigen Senat, Urteil vom 27. Januar 2016 - 2 StR 438/15), sondern hier bereits in dem Augenblick, als er seinen Sohn A. aus dem Badezimmer gezerrt hatte und dort mit seiner Ehefrau allein war, ihrer bemächtigt.
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