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   BGH, 27.01.2021 - 1 StR 495/20   

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https://dejure.org/2021,5888
BGH, 27.01.2021 - 1 StR 495/20 (https://dejure.org/2021,5888)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2021 - 1 StR 495/20 (https://dejure.org/2021,5888)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2021 - 1 StR 495/20 (https://dejure.org/2021,5888)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Besitz von kinderpornographischen Schriften in Tateinheit ; Vollständig zu den Akten gelangt ist ein Urteil nur bei Unterzeichnung von allen an der Entscheidung ...

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Fehlende richterliche Unterzeichnung eines Verhinderungsvermerks im Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 275 Abs. 1 S. 2; StPO § 275 Abs. 2
    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Besitz von kinderpornographischen Schriften in Tateinheit; Vollständig zu den Akten gelangt ist ein Urteil nur bei Unterzeichnung von allen an der Entscheidung mitwirkenden ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Richterin vergisst Unterschrift, Prozess muss neu starten

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Richterin vergisst, Urteil zu unterschreiben - neuer Prozess!

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Richterin vergisst, Urteil zu unterschreiben - neuer Prozess!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Strafurteile bei harten Formfehlern ohne Rücksicht auf Verluste aufgehoben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 183
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.10.2010 - 2 StR 331/10

    Absoluter Revisionsgrund der unbeachteten Urteilsabsetzungsfrist (tatsächliche

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 1 StR 495/20
    Vollständig zu den Akten gelangt ist ein Urteil nur dann, wenn es entweder von allen an der Entscheidung mitwirkenden Richtern unterzeichnet ist (vgl. § 275 Abs. 2 Satz 1 StPO) oder eine etwaige Verhinderung (z.B. die Versetzung an ein anderes Gericht, die im Einzelfall der Unterzeichnung des Urteils entgegenstehen kann, vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 2013 - 2 StR 271/13 Rn. 7 und vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 331/10 Rn. 7 mwN) unter dem Urteil ordnungsgemäß vermerkt (§ 275 Abs. 2 Satz 2 StPO) und innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist unterschrieben worden ist.
  • BGH, 26.09.2013 - 2 StR 271/13

    Rechtzeitige Urteilsabsetzung (Unterschrift aller beteiligten Berufsrichter:

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 1 StR 495/20
    Vollständig zu den Akten gelangt ist ein Urteil nur dann, wenn es entweder von allen an der Entscheidung mitwirkenden Richtern unterzeichnet ist (vgl. § 275 Abs. 2 Satz 1 StPO) oder eine etwaige Verhinderung (z.B. die Versetzung an ein anderes Gericht, die im Einzelfall der Unterzeichnung des Urteils entgegenstehen kann, vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 2013 - 2 StR 271/13 Rn. 7 und vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 331/10 Rn. 7 mwN) unter dem Urteil ordnungsgemäß vermerkt (§ 275 Abs. 2 Satz 2 StPO) und innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist unterschrieben worden ist.
  • BGH, 14.09.1989 - 4 StR 386/89

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 1 StR 495/20
    Da die Unterschrift der beisitzenden Richterin ohne irgendeinen Bezug zu dem Verhinderungsvermerk (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. September 1989 - 4 StR 386/89 Rn. 3) an die Stelle gesetzt worden ist, an der sie auch bei einer Unterzeichnung durch die - für deren tatsächliche Verhinderung keine Anhaltspunkte bestehen - Vorsitzende unterschrieben hätte, fehlt es an der notwendigen zweiten Unterschrift.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2024 - 12 S 1787/23

    Fehlen eines Verhinderungsvermerks an einem Beschluss; Scheinentscheidung; keine

    Es lässt sich auch nicht aus der Stellung oder der Fassung des Vermerks erschließen, wer diesen Vermerk verantwortet (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.10.2013 - 15 A 1096/13 -, juris Rn. 3; BGH, Urteil vom 12.01.1961 - II ZR 149/60 -, NJW 1961, 782; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27.01.2021 - 1 StR 495/20 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2023 - 26 Sch 14/22

    Anforderungen an einem Vermerk nach § 1054 Abs. 1 Satz 2 ZPO

    Zu der mit § 1054 Abs. 1 Satz 2 ZPO im Ausgangspunkt vergleichbaren Bestimmung des § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO ("Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies unter der Angabe des Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem ältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt.") ist anerkannt, dass der den Verhinderungsgrund angebende Vermerk gesondert zu unterschreiben ist, so dass zwei Unterschriften (nämlich unter dem Urteil und unter dem Vermerk) zu leisten sind (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27.01.2021 - 1 StR 495/20 -, NStZ-RR 2021, 183, 184; Beschluss vom 14.12.2021 - 6 StR 514/21 -, NStZ 2022, 510; Meyer-Goßner, NStZ 1988, 529, 537).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2023 - 26 Sch 14/22

    Unwirksamer Schiedsspruch - Anforderungen an einem Vermerk nach § 1054 Abs. 1 S.

    Zu der mit § 1054 Abs. 1 Satz 2 ZPO im Ausgangspunkt vergleichbaren Bestimmung des § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO ("Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies unter der Angabe des Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem ältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt.") ist anerkannt, dass der den Verhinderungsgrund angebende Vermerk gesondert zu unterschreiben ist, so dass zwei Unterschriften (nämlich unter dem Urteil und unter dem Vermerk) zu leisten sind (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27.01.2021 - 1 StR 495/20 -, NStZ-RR 2021, 183, 184; Beschluss vom 14.12.2021 - 6 StR 514/21 -, NStZ 2022, 510; Meyer-Goßner, NStZ 1988, 529, 537).
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