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BGH, 27.01.2021 - 6 StR 238/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 1 GG; § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 44 Satz 1 StPO; § 356a StPO; § 93 Abs. 2 Satz 6 BVerfGG
Ablehnungsgesuch bei Entscheidung über Revision im Beschlusswege; Anhörungsrüge (Fristbeginn); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung von Anwaltsverschulden); Gegenvorstellung (Statthaftigkeit bei gleichzeitiger Anhörungsrüge) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 25 Abs. 2 S. 2; StPO § 26a Abs. 1 Nr. 1
Verwerfung der Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit als unzulässig - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 26.03.2020 - 164 Js 12700/18
- LG Magdeburg, 26.03.2020 - 22 KLs 28/18
- BGH, 27.01.2021 - 6 StR 238/20
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.10.2021 - LwZB 2/20
Rechtsschutzbedürfnis bei gleichzeiter Stellung von Anhörungsrüge und …
Dass hiernach ein nach einem bestimmten Zeitpunkt angebrachtes Ablehnungsgesuch unzulässig ist und ihm auch nicht mit einer unzutreffenden Behauptung eines Gehörsverstoßes Geltung verschafft werden kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. April 2014 - 4 StR 479/13, juris Rn. 2; Beschluss vom 27. Januar 2021 - 6 StR 238/20, juris Rn. 3), beruht auf der in § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO festgelegten zeitlichen Grenze für ein Ablehnungsgesuch. - BGH, 17.05.2022 - 6 StR 223/20
Befangenheitsantrag des Angeklagten
Entscheidet der Senat über eine Revision außerhalb der Hauptverhandlung im Beschlusswege, so kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur solange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314; vom 27. Januar 2021 - 6 StR 238/20).