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   BGH, 27.01.2021 - 6 StR 399/20   

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https://dejure.org/2021,2323
BGH, 27.01.2021 - 6 StR 399/20 (https://dejure.org/2021,2323)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2021 - 6 StR 399/20 (https://dejure.org/2021,2323)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2021 - 6 StR 399/20 (https://dejure.org/2021,2323)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 274 StPO; § 46 BZRG; § 47 BZRG
    Divergenz zwischen der Urteilsformel in der Sitzungsniederschrift und dem Tenor in der Urteilsurkunde (authentischer Wortlaut der Urteilsformel; Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Verfahrensrüge)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 274 StPO, § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 338 Nr. 7 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 261 Abs. 5 StGB, § 261 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 46 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d BZRG, § 46 Abs. 3 BZRG, § 47 Abs. 2 BZRG, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen Diebstahls; Verfahrensrüge als Voraussetzung für die Korrektur eines vom Sitzungsprotokoll abweichenden Urteilstenors in der Urteilsurkunde

  • rewis.io

    Strafverfahren: Korrektur eines vom Sitzungsprotokoll abweichenden Urteilstenors durch das Revisionsgericht; Berücksichtigung ausländischer Verurteilungen im Rahmen der Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 274 ; StPO § 275
    Revision gegen die Verurteilung wegen Diebstahls; Verfahrensrüge als Voraussetzung für die Korrektur eines vom Sitzungsprotokoll abweichenden Urteilstenors in der Urteilsurkunde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 319
  • NStZ 2021, 510
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.02.2013 - 1 StR 529/12

    Divergenz zwischen der Urteilsformel in der Sitzungsniederschrift und dem Tenor

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 6 StR 399/20
    Der authentische Wortlaut der Urteilsformel ergibt sich allein aus der nach § 274 StPO maßgeblichen Sitzungsniederschrift (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2001 - 2 StR 42/01, NStZ-RR 2002, 100; vom 6. Februar 2013 - 1 StR 529/12 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 09.05.2001 - 2 StR 42/01

    Beweiskraft des Sitzungsprotokolls hinsichtlich der Urteilsformel

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 6 StR 399/20
    Der authentische Wortlaut der Urteilsformel ergibt sich allein aus der nach § 274 StPO maßgeblichen Sitzungsniederschrift (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2001 - 2 StR 42/01, NStZ-RR 2002, 100; vom 6. Februar 2013 - 1 StR 529/12 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 23.06.2020 - 5 StR 189/20

    Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 6 StR 399/20
    a) Der Senat teilt die vom 3. Strafsenat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 3 StR 462/18 Rn. 3 f.) und vom 5. Strafsenat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 5 StR 189/20 Rn. 4 f.) vertretene Auffassung, wonach die Korrektur eines vom Sitzungsprotokoll abweichenden Urteilstenors in der Urteilsurkunde durch das Revisionsgericht eine ordnungsgemäß erhobene Verfahrensrüge voraussetzt.
  • BGH, 19.01.2015 - 3 StR 588/14

    Strafschärfende Berücksichtigung einer einschlägigen niederländischen Vorstrafe

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 6 StR 399/20
    Es hat indes nicht bedacht, dass ausländische Verurteilungen nicht mehr verwertet werden dürfen, wenn sie nach deutschem Recht tilgungsreif wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2011 - 4 StR 425/11, NStZ-RR 2012, 305; vom 19. Januar 2015 - 3 StR 588/14).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 632/18

    Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 6 StR 399/20
    Der Ansicht des 1. Strafsenats, dass die Übereinstimmung der protokollierten und der im schriftlichen Urteil enthaltenen Urteilsformel von Amts wegen zu prüfen sei, weil "die Existenz eines erstinstanzlichen Urteils und dessen Inhalt' ebenso wie eine wirksame Anklageerhebung und ein wirksamer Eröffnungsbeschluss "gewissermaßen' Verfahrensvoraussetzung für das Revisionsverfahren sei (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 632/18, NStZ 2020, 371, 372; nicht tragend), vermag der Senat dagegen nicht zu folgen.
  • BGH, 19.10.2011 - 4 StR 425/11

    Rechtsfehlerhafte Strafschärfung bei ausländischen Vorstrafen wegen möglicher

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 6 StR 399/20
    Es hat indes nicht bedacht, dass ausländische Verurteilungen nicht mehr verwertet werden dürfen, wenn sie nach deutschem Recht tilgungsreif wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2011 - 4 StR 425/11, NStZ-RR 2012, 305; vom 19. Januar 2015 - 3 StR 588/14).
  • BGH, 03.05.2019 - 3 StR 462/18

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 6 StR 399/20
    a) Der Senat teilt die vom 3. Strafsenat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 3 StR 462/18 Rn. 3 f.) und vom 5. Strafsenat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 5 StR 189/20 Rn. 4 f.) vertretene Auffassung, wonach die Korrektur eines vom Sitzungsprotokoll abweichenden Urteilstenors in der Urteilsurkunde durch das Revisionsgericht eine ordnungsgemäß erhobene Verfahrensrüge voraussetzt.
  • BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22

    Keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - trotz positivem

    a) Zwar besteht eine Divergenz zwischen der Urteilsformel in der Sitzungsniederschrift und dem Tenor in der Urteilsurkunde; unbeschadet dessen, ob diese Divergenz auf die (allgemeine) Sachrüge hin zu berücksichtigen ist oder ob es dafür einer zulässigen Verfahrensrüge bedurft hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 6 StR 399/20, NStZ 2021, 319 mwN zum Streitstand), ergibt eine Auslegung des maßgeblichen Protokolls, die hier aufgrund eines in der Urteilsformel aufgetretenen sinnentstellenden Formatierungsfehlers möglich und geboten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2001 - 2 StR 42/01, juris Rn. 2), dass der Angeklagte keinesfalls zu einer "Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt" wurde.
  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 174/21

    Dauer der Jugendstrafe (Ausrichtung an erzieherischen Gesichtspunkten:

    Dabei müssen in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ergangene verwertbare (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2021 ? 6 StR 399/20, NStZ 2021, 319 f.) Verurteilungen grundsätzlich sogar mit gleichwertigen tatsächlichen bzw. verfahrens- und materiell-rechtlichen Wirkungen versehen werden, wie denjenigen, die das innerstaatliche Recht den im Inland ergangenen Verurteilungen zuerkennt (vgl. Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Nr. 5 der Erwägungsgründe des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI des Rates der Europäischen Union vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren, ABlEU L 220, 32, 34; BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2011 ? 4 StR 425/11, NStZ-RR 2012, 305; BT-Drucks. 16/13673, S. 4 f.; LK-StGB/ Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 155).
  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 22/22

    Divergenz zwischen der Urteilsformel in der Sitzungsniederschrift und dem Tenor

    Maßgebend ist insoweit nach § 274 StPO allein die Sitzungsniederschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2021 - 6 StR 399/20).
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