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   BGH, 27.01.2021 - 6 StR 468/20   

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BGH, 27.01.2021 - 6 StR 468/20 (https://dejure.org/2021,2325)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2021 - 6 StR 468/20 (https://dejure.org/2021,2325)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2021 - 6 StR 468/20 (https://dejure.org/2021,2325)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 154a StPO, § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Genaue Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände im Tenor

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1
    Revision gegen die Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Genaue Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände im Tenor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.06.2020 - 2 StR 79/20

    Teileinstellung bei mehreren Taten (Unmöglichkeit einer Einziehungsanordnung im

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 6 StR 468/20
    Hinsichtlich der ebenfalls sichergestellten 42, 88 g Marihuana kommt eine Einziehung jedoch nicht in Betracht, weil diesbezüglich die Strafverfolgung gemäß § 154a StPO beschränkt und kein Antrag auf Durchführung des selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO gestellt wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2019 - 1 StR 54/19, StV 2019, 752 f.; vom 16. Juni 2020 - 2 StR 79/20 Rn. 2).
  • BGH, 11.05.2017 - 5 StR 133/17

    Fehlende genaue Angabe der Einziehungsgegenstände; rechtsfehlerhaft unterbliebene

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 6 StR 468/20
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen die einzuziehenden Gegenstände im Tenor so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsbehörden Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2017 - 5 StR 133/17).
  • BGH, 25.04.2019 - 1 StR 54/19

    Einziehung (Einziehung nach Verfahrenseinstellung nur noch im Wege des

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 6 StR 468/20
    Hinsichtlich der ebenfalls sichergestellten 42, 88 g Marihuana kommt eine Einziehung jedoch nicht in Betracht, weil diesbezüglich die Strafverfolgung gemäß § 154a StPO beschränkt und kein Antrag auf Durchführung des selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO gestellt wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2019 - 1 StR 54/19, StV 2019, 752 f.; vom 16. Juni 2020 - 2 StR 79/20 Rn. 2).
  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 474/19

    Anfrageverfahren zur Einziehung des durch eine verjährte Straftat erlangten

    Gleiches gilt für die nach § 154a StPO beschränkten Fälle (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2021 - 6 StR 468/20, juris Rn. 2) und die erweiterte selbständige Einziehung im Sinne des § 76a Abs. 4 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Januar 2021 - 5 StR 454/20, juris Rn. 2).
  • BGH, 23.05.2023 - GSSt 1/23

    Gerichtliche Anordnung der selbständigen Einziehung des durch oder für eine

    Auch soweit die Staatsanwaltschaft nach § 154a Abs. 1 StPO oder mit deren Zustimmung das Gericht nach § 154a Abs. 2 StPO einzelne abtrennbare Teile einer Tat oder einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen von der Strafverfolgung ausgenommen hat, ist der davon erfasste Verfahrensstoff kraft ausdrücklicher Anordnung im subjektiven Verfahren nicht mehr Grundlage selbständiger Rechtsfolgeentscheidungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 1 StR 613/14, NStZ 2015, 469, 470; vom 27. Januar 2021 - 6 StR 468/20, juris Rn. 2; vom 23. August 2022 - 3 StR 228/22, NStZ 2023, 487 Rn. 4; vom 18. April 2023 - 3 StR 30/23, juris Rn. 17).
  • BGH, 23.08.2022 - 3 StR 228/22

    Sicherungseinziehung von gefährlichen im Zuge der Ermittlungen entdeckten

    Ein derartiger Zusammenhang zwischen den abgeurteilten Betäubungsmitteldelikten und dem Ketamin besteht nicht; hinsichtlich dieses Stoffes hat das Landgericht das Verfahren gemäß § 154a Abs. 2 StPO beschränkt und hierdurch eine Straftat nach dem Arzneimittelgesetz von der Verfolgung ausgenommen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 1 StR 613/14, NStZ 2015, 469, 470; vom 27. Januar 2021 - 6 StR 468/20, juris Rn. 2).
  • BGH, 10.08.2022 - 6 StR 264/22

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion; Einziehung des Wertes von

    Darauf war die Strafverfolgung nach § 154a StPO beschränkt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2021 - 6 StR 468/20).
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