Rechtsprechung
   BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,447
BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51 (https://dejure.org/1951,447)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1951 - 4 StR 123/51 (https://dejure.org/1951,447)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1951 - 4 StR 123/51 (https://dejure.org/1951,447)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,447) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit des Hehlers i.R.d. Begehung der Vortat durch einen strafunmündigen Täter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 47
  • MDR 1951, 370
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • RG, 18.03.1938 - 4 D 1015/37

    Ist Hehlerei an der Ersatzsache möglich?

    Auszug aus BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51
    Diese Norm, welche dem Schutz des Vermögens dient, will die Aufrechterhaltung der durch die Vertat geschaffenen rechtswidrigen Vermögenslage dadurch bekämpfen, dass sie die Verwertung des rechtswidrig erworbenen Gutes erschwert (RGSt 35, 73; 54, 280; 70, 377, 385; 71, 341; 72, 146; 75, 25, 29).

    In diesem Zusammenhang ist es bedeutungslos, ob noch andere Gründe, insbesondere der Gedanke der Beteiligung an dem Erfolge der Vortat für die Bestrafung der Hehlerei mitbestimmend sind (vgl. hierüber Mezger aaO, Schäfer JW 1937, 3299, RGSt 71, 341; 72, 146).

  • RG, 28.09.1937 - 1 D 1100/36

    1. Ist wie ein Hehler zu bestrafen, wer Diebesbeute im Haushalte mitverzehrt? 2.

    Auszug aus BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51
    Diese Norm, welche dem Schutz des Vermögens dient, will die Aufrechterhaltung der durch die Vertat geschaffenen rechtswidrigen Vermögenslage dadurch bekämpfen, dass sie die Verwertung des rechtswidrig erworbenen Gutes erschwert (RGSt 35, 73; 54, 280; 70, 377, 385; 71, 341; 72, 146; 75, 25, 29).

    In diesem Zusammenhang ist es bedeutungslos, ob noch andere Gründe, insbesondere der Gedanke der Beteiligung an dem Erfolge der Vortat für die Bestrafung der Hehlerei mitbestimmend sind (vgl. hierüber Mezger aaO, Schäfer JW 1937, 3299, RGSt 71, 341; 72, 146).

  • RG, 02.01.1917 - IV 794/16

    Muß der Hehler wissen, daß der Vortäter die zur Erkenntnis der Strafbarkeit der

    Auszug aus BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51
    Es hat seine Ansicht damit begründet, dass nach dem Wortlaut der damals geltenden§§ 55, 56 StGB - im Gegensatz zu § 51 StGB - nur die Strafverfolgung ausgeschlossen, also ein persönlicher Strafausschliessungsgrund, kein Schuldausschliessungsgrund gegeben sei (RGSt 6, 336; 19, 192; 31, 161; 50, 199: vgl. RGSt 53, 81, 86, 143).
  • RG, 29.04.1886 - 786/86

    Findet die Vorschrift des §. 257 Abs. 2 St.G.B.'s, nach welcher die Begünstigung

    Auszug aus BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51
    Die persönlichen Strafausschliessungsgründe hat das Reichsgericht in der Regel den Strafmilderungsgründen gleichgestellt, die schon nach§ 50 StGB a.F. nur dem Täter oder Teilnehmer zuzurechnen waren, bei dem sie vorlagen (RGSt 14, 102).
  • RG, 23.03.1920 - IV 1004/19

    1. Ist für alle Begehungsformen der Hehlerei ein innerer Zusammenhang mit der

    Auszug aus BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51
    Diese Norm, welche dem Schutz des Vermögens dient, will die Aufrechterhaltung der durch die Vertat geschaffenen rechtswidrigen Vermögenslage dadurch bekämpfen, dass sie die Verwertung des rechtswidrig erworbenen Gutes erschwert (RGSt 35, 73; 54, 280; 70, 377, 385; 71, 341; 72, 146; 75, 25, 29).
  • RG, 28.11.1940 - 2 D 521/40

    1. Dieselben Rohstoffe oder Erzeugnisse können mehrmals beiseite geschafft

    Auszug aus BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51
    Diese Norm, welche dem Schutz des Vermögens dient, will die Aufrechterhaltung der durch die Vertat geschaffenen rechtswidrigen Vermögenslage dadurch bekämpfen, dass sie die Verwertung des rechtswidrig erworbenen Gutes erschwert (RGSt 35, 73; 54, 280; 70, 377, 385; 71, 341; 72, 146; 75, 25, 29).
  • RG, 29.04.1889 - 753/89

    1. Darf zur Herstellung des Thatbestandes bandenmäßig betriebenen Schmuggels und

    Auszug aus BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51
    Es hat seine Ansicht damit begründet, dass nach dem Wortlaut der damals geltenden§§ 55, 56 StGB - im Gegensatz zu § 51 StGB - nur die Strafverfolgung ausgeschlossen, also ein persönlicher Strafausschliessungsgrund, kein Schuldausschliessungsgrund gegeben sei (RGSt 6, 336; 19, 192; 31, 161; 50, 199: vgl. RGSt 53, 81, 86, 143).
  • RG, 12.05.1898 - 1518/98

    Ist die Feststellung der Einsicht des jugendlichen Angeklagten in die

    Auszug aus BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51
    Es hat seine Ansicht damit begründet, dass nach dem Wortlaut der damals geltenden§§ 55, 56 StGB - im Gegensatz zu § 51 StGB - nur die Strafverfolgung ausgeschlossen, also ein persönlicher Strafausschliessungsgrund, kein Schuldausschliessungsgrund gegeben sei (RGSt 6, 336; 19, 192; 31, 161; 50, 199: vgl. RGSt 53, 81, 86, 143).
  • RG, 22.05.1919 - I 709/18

    Kann auf Einziehung nach §§ 7; 10 und 14 BRVO. gegen Preistreiberei v. 8. Mai

    Auszug aus BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51
    Es hat seine Ansicht damit begründet, dass nach dem Wortlaut der damals geltenden§§ 55, 56 StGB - im Gegensatz zu § 51 StGB - nur die Strafverfolgung ausgeschlossen, also ein persönlicher Strafausschliessungsgrund, kein Schuldausschliessungsgrund gegeben sei (RGSt 6, 336; 19, 192; 31, 161; 50, 199: vgl. RGSt 53, 81, 86, 143).
  • RG, 20.04.1923 - IV 588/22

    1. Rechtliche Bedeutung des § 2 JugendGerG. vom 16. Februar 1923 (RGBl. S. 135).

    Auszug aus BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51
    An dieser Rechtsprechung hat das Reichsgericht auch nach dem Inkrafttreten des JuGG 1923 festgehalten, weil es - gestützt auf § 86 des Vorentwurfs eines Strafgesetzbuches - der Auffassung war, die Fassung des § 2 JuGG solle klarstellen, dass die Strafunmündigkeit kein Schuldausschliessungsgrund sei (RGSt 57, 206; JW 1925, 995 Nr. 50).
  • RG, 06.06.1882 - 1188/82

    1. Können Kinder im Alter von unter zwölf Jahren einen Diebstahl begehen? 2.

  • RG, 17.01.1902 - 4610/01

    Ist im Sinne des § 259 St.G.B.'s eine Sache "mittels einer strafbaren Handlung

  • RG, 10.12.1936 - 3 D 670/36

    Der Milcherzeuger, der selbstgewonnene Butter verkauft, handelt hierdurch nicht

  • BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51
    Hiernach genügt die Absicht des Täters, sich durch wiederholte Begehung von Hehlerei eine fortlaufende Einnahmequelle mindestens von einiger Dauer zu verschaffen (vgl. u. a. RGSt 58; 19 f.; 64, 51, 153 f. ; BGH 4 StR 123/51 vom 27. Februar 1951, 4 StR 212/51 vom 21. Mai 1951).

    Die Absicht des Angeklagten braucht nicht dahin gegangen zu sein, sich durch die Hehlerei eine Erwerbsquelle von unbegrenzter Dauer zu erschließen; es genügt, daß er diese für eine gewisse Dauer erstrebte (RGSt 51, 97, 100; 58, 19 f.; RG JR 1927 Nr. 879; RG DJ 1937, 1086; BGH 4 StR 123/51 vom 27. Februar 1951).

  • BGH, 08.01.1952 - 1 StR 527/51

    Strafbare Handlung als eine mit Strafe bedrohte Handlung - Irrtum durch einen

    Unter "strafbarer Handlung" im § 357 StGB ist eine "mit Strafe bedrohte" Handlung aus denselben Gründen zu verstehen, die für die ebenfalls als "strafbare Handlung" bezeichnete Vortat des § 259 StGB in BGHSt 1, 47 dargelegt sind.

    Unter "strafbarer Handlung" im Sinne des § 357 StGB ist entsprechend der dem Gedanken eines Willensstrafrechts angepassten Neufassung des § 50 Abs. 1 StGB eine "mit Strafe bedrohte" Handlung aus denselben Gründen zu verstehen, die für die ebenfalls als "strafbare Handlung" bezeichnete Vortat des § 259 StGB in BGHSt 1, 47 dargelegt sind.

  • BGH, 26.02.1953 - 5 StR 735/52

    Reichsbankbestände - § 259 StGB, Vortat der Hehlerei muß strafbare Vorsatztat

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht