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BGH, 27.02.1954 - II ZR 34/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ausschluss der Gewährleistung für Mängel in einem Auseinandersetzungsvertrag erfasst auch ein Rückgriffsrecht - Ausschluss jeder Mängelhaftung erfasst auch die Haftung für Rechtsmängel
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- BGH, 28.10.1953 - II ZR 78/53
Rückgriff bei Rückerstattung
Auszug aus BGH, 27.02.1954 - II ZR 34/53
Hierbei ist es ohne Bedeutung, ob der Kläger bei Vertragsabschluß von dem die Rückerstattung begründenden Tatbestand der widerrectlichen Entziehung Kenntnis hatte und ob den Beklagten ein Verschulden trifft (BGHZ NJW 1954, 270 [BGH 28.10.1953 - II ZR 78/53]).Die Ansicht von Wendelstein, daß der Senat in seinem Urteil vom 28. Oktober 1953 eine andere Ansicht vertreten habe, ist nicht zutreffend (Wendelstein, Anm. zu dem oben bezeichneten Urteil in NJW 1954, 270 [BGH 28.10.1953 - II ZR 78/53] [271]).