Rechtsprechung
   BGH, 27.02.1975 - 4 StR 571/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,322
BGH, 27.02.1975 - 4 StR 571/74 (https://dejure.org/1975,322)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1975 - 4 StR 571/74 (https://dejure.org/1975,322)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1975 - 4 StR 571/74 (https://dejure.org/1975,322)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,322) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1234
  • MDR 1975, 591
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Der Anwendungsbereich des Untreuetatbestands erstreckt sich in der heutigen Praxis daher auf so unterschiedliche Bereiche wie die Kreditgewährung durch Bankvorstände (BGHSt 46, 30; 47, 148), die Prämiengewährung durch Vorstände öffentlicher oder privater Unternehmen (siehe auch BGHSt 50, 331), die haushaltswidrige Verwendung öffentlicher Mittel (BGHSt 43, 293), Verstöße gegen parteienrechtliche Regelungen (BGHSt 51, 100) oder bestimmte Erscheinungsformen der Korruption (vgl. - neben der hier angegriffenen Entscheidung BGHSt 52, 323 - BGH, Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 571/74 -, NJW 1975, S. 1234; Urteil vom 9. Juli 2009 - 5 StR 263/08 -, NJW 2009, S. 3248).

    Vielmehr geht die Rechtsprechung verbreitet davon aus, dass ein Gefährdungsschaden bei Durchführung von Risikogeschäften wie der Kreditvergabe dann vorliegen soll, wenn "Geschäfte betrieben werden, die von dem Gebot kaufmännischer Sorgfalt weit abweichen, indem einer aufs Äußerste gesteigerten Verlustgefahr nur eine höchst zweifelhafte Aussicht auf einen günstigen Verlauf gegenübersteht, durch die der Beschuldigte wie beim Glücksspiel‚ alles auf eine Karte setzt'" (vgl. RGSt 61, 211 ; 66, 255 ; Nack, NJW 1980, S. 1599 ), oder wenn der Täter "nach Art eines Spielers bewusst und entgegen den Regeln kaufmännischer Sorgfalt eine aufs äußerste gesteigerte Verlustgefahr auf sich nimmt, nur um eine höchst zweifelhafte Gewinnaussicht zu erlangen" - wobei sich eine eindeutige, allgemeine, für jeden Einzelfall gültige Bewertungsregel kaum festlegen lasse (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 571/74 -, NJW 1975, S. 1234 ; vgl. ferner Laskos, a.a.O., S. 97 ff., 104 ff.).

  • BGH, 12.10.2016 - 5 StR 134/15

    Freisprüche der Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank AG wegen des Vorwurfs der

    Zum Vermögen gehört nach der maßgeblichen wirtschaftlichen Betrachtungsweise alles, was in Geldwert messbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 571/74, NJW 1975, 1234 mwN).
  • BGH, 07.11.1990 - 2 StR 439/90

    Bezahlung einer Geldstrafe durch Dritte

    Das gilt vor allem dann, wenn der Täter nicht eigensüchtig handelt (vgl. BGH NJW 1975, 1234; 1983, 461).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht