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BGH, 27.02.1976 - V ZR 104/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Streit zwischen Gläubigern in einem Zwangsversteigerungsverfahren - Vorrang eines eingetragenen Grundpfandrechts - Wirksame Befriedigung aus einer Gesamthypothek
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1976, 585
- DB 1976, 866
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 31.03.1920 - V B 2/26
Grundbuchsachen
Auszug aus BGH, 27.02.1976 - V ZR 104/74
Aus der entsprechenden Anwendung der §§ 875, 876, 878 BGB ergibt sich als Voraussetzung der Verteilung nach § 1132 BGB, daß sie vom Gläubiger durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt oder gegenüber dem Eigentümer erfolgt und daß die Löschung auf den in Betracht kommenden Grundbuchblättern geschieht, so daß keine Gesamthypothek mehr besteht, vielmehr die Gesamthypothek in Einzelhypotheken für selbständige Forderungen zerfällt (vgl. RGZ 113, 223, 233).
- BGH, 30.03.2000 - VII ZR 299/96
Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshyptohek bei Arbeiten des Unternehmes an …
Das ergibt sich aus § 1132 Abs. 2 Satz 1 BGB, wonach der Gläubiger die Gesamthypothek aufteilen kann, wodurch die Gesamthypothek in eine oder mehrere Einzelhypotheken für selbständige Forderungen zerfällt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1976 - V ZR 104/74, WM 1976, 585, 586) und die Mitbelastung der Grundstücke in Höhe der auf sie nicht zugeteilten Beträge erlischt (RGZ 70, 91, 93 f).