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   BGH, 27.02.1981 - I ZR 186/78   

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BGH, 27.02.1981 - I ZR 186/78 (https://dejure.org/1981,641)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1981 - I ZR 186/78 (https://dejure.org/1981,641)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1981 - I ZR 186/78 (https://dejure.org/1981,641)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch aus einem Alleinvertriebsrecht für Langspielplatten - Übergang von ausländischen Vertriebsrechten auf inländische Vertreiber - Verbreitungsrechte eines Herstellers und eines Urhebers - Erschöpfung des Verwertungsrechts bei Tonträgern - Einfuhr von ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Schallplattenimport

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 80, 101
  • NJW 1981, 1906
  • MDR 1981, 643
  • GRUR 1981, 587
  • GRUR Int. 1981, 562
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 92/62

    Erschöpfung des Zeichenrechts und Territorialitätsgrundsatz

    Auszug aus BGH, 27.02.1981 - I ZR 186/78
    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 14. November 1980 - I ZR 73/78 - (Kabelfernsehen in Abschattungsgebieten) ausgesprochen, daß es sich bei dem Erschöpfungsgrundsatz um eine allgemeine Rechtsregel handelt (vgl. RGZ 136, 377, 389 - Lautsprecherwiedergabe), die im gesamten gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Anwendung findet (vgl. zum Patentrecht: RGZ 51, 139 - Guajakol - Karbonat; zuletzt BGHZ 49, 331, 334 ff - Voran; BGH GRUR 1976, 579, 582 - Tyloson; Zum Warenzeichenrecht: zuletzt BGHZ 41, 84, 88 - Maja; 60, 185, 190 - Cinzano; Zum Urheberrecht: RGZ 63, 394, 398 - Koenigs Kursbuch; 69, 242, 243 - Journal-Lesezirkel; ferner die nachfolgende Rspr.).

    Ebensowenig stehen die in der Senatsentscheidung vom 22. Januar 1964 (BGHZ 41, 84 ff = GRUR 1964, 372 ff - Maja) entwickelten Grundsätze der hier vertretenen Auffassung entgegen.

    Denn dort wird der Schutz der Herkunfts- und Garantiefunktion des Warenzeichens durch den mit dem erstmaligen Inverkehrsetzen durch den Zeicheninhaber bewirkten Verbrauch des "Vertriebsrechts" nicht angetastet; der Rechtsinhaber hat alle im Zeichenrecht liegenden Vorteile wahrgenommen, so daß einem weiteren Verbietungsrecht das überwiegende Interesse des Geschäftsverkehrs entgegensteht (vgl. BGHZ 41, 84, 88 f Maja; BGHZ 60, 185, 192 f [BGH 02.02.1973 - I ZR 85/71] - Cinzano).

  • BGH, 19.12.1979 - I ZR 92/78

    Vorlegung einer Frage zum freien Warenverkehr vor den Europäischen Gerichtshof -

    Auszug aus BGH, 27.02.1981 - I ZR 186/78
    Der Senat hat sich bereits in seinen Vorlagebeschlüssen an den Europäischen Gerichtshof vom 19. Dezember 1979 - I ZR 81/77 und I ZR 92/78 - für das Urheberrecht auf den Standpunkt gestellt, daß selbst ein berechtigtes Inverkehrbringen im Ausland jedenfalls dann nicht automatisch zu einer Erschöpfung des Verbreitungsrechts im Inland führt, wenn dem ausländischen Berechtigten die urheberrechtlichen Befugnisse nur unter räumlicher Beschränkung auf das Ausland übertragen worden sind (so auch E. Ulmer, GRUR Int. 1970, 380 und Urheber- und Verlagsrecht S. 237).

    In seiner in den verbundenen Rechtssachen 55/80 und 57/80 erlassenen Entscheidung vom 20. Januar 1981, die auf die Vorlagebeschlüsse des Senats vom 19. Dezember 1979-I ZR 81/77 und I ZR 92/78 - ergangen ist, hat der EuGH nunmehr auch zu der Frage Stellung genommen und ausgeführt, daß sich weder der Inhaber eines Urheberrechts noch sein Lizenznehmer auf das durch das Urheberrecht verliehene ausschließliche Verwertungsrecht berufen könne, um die Einfuhr von Tonträgern zu verhindern oder zu beschränken, die auf dem Markt eines anderen Mitgliedsstaates von dem Rechtsinhaber selbst oder mit seiner Zustimmung rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind.

  • BGH, 19.12.1979 - I ZR 81/77

    Aussetzen der Revision wegen Vorabentscheidungsverfahren - Import von Tonträgern

    Auszug aus BGH, 27.02.1981 - I ZR 186/78
    Der Senat hat sich bereits in seinen Vorlagebeschlüssen an den Europäischen Gerichtshof vom 19. Dezember 1979 - I ZR 81/77 und I ZR 92/78 - für das Urheberrecht auf den Standpunkt gestellt, daß selbst ein berechtigtes Inverkehrbringen im Ausland jedenfalls dann nicht automatisch zu einer Erschöpfung des Verbreitungsrechts im Inland führt, wenn dem ausländischen Berechtigten die urheberrechtlichen Befugnisse nur unter räumlicher Beschränkung auf das Ausland übertragen worden sind (so auch E. Ulmer, GRUR Int. 1970, 380 und Urheber- und Verlagsrecht S. 237).

    In seiner in den verbundenen Rechtssachen 55/80 und 57/80 erlassenen Entscheidung vom 20. Januar 1981, die auf die Vorlagebeschlüsse des Senats vom 19. Dezember 1979-I ZR 81/77 und I ZR 92/78 - ergangen ist, hat der EuGH nunmehr auch zu der Frage Stellung genommen und ausgeführt, daß sich weder der Inhaber eines Urheberrechts noch sein Lizenznehmer auf das durch das Urheberrecht verliehene ausschließliche Verwertungsrecht berufen könne, um die Einfuhr von Tonträgern zu verhindern oder zu beschränken, die auf dem Markt eines anderen Mitgliedsstaates von dem Rechtsinhaber selbst oder mit seiner Zustimmung rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind.

  • BGH, 02.02.1973 - I ZR 85/71

    Cinzano

    Auszug aus BGH, 27.02.1981 - I ZR 186/78
    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 14. November 1980 - I ZR 73/78 - (Kabelfernsehen in Abschattungsgebieten) ausgesprochen, daß es sich bei dem Erschöpfungsgrundsatz um eine allgemeine Rechtsregel handelt (vgl. RGZ 136, 377, 389 - Lautsprecherwiedergabe), die im gesamten gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Anwendung findet (vgl. zum Patentrecht: RGZ 51, 139 - Guajakol - Karbonat; zuletzt BGHZ 49, 331, 334 ff - Voran; BGH GRUR 1976, 579, 582 - Tyloson; Zum Warenzeichenrecht: zuletzt BGHZ 41, 84, 88 - Maja; 60, 185, 190 - Cinzano; Zum Urheberrecht: RGZ 63, 394, 398 - Koenigs Kursbuch; 69, 242, 243 - Journal-Lesezirkel; ferner die nachfolgende Rspr.).

    Denn dort wird der Schutz der Herkunfts- und Garantiefunktion des Warenzeichens durch den mit dem erstmaligen Inverkehrsetzen durch den Zeicheninhaber bewirkten Verbrauch des "Vertriebsrechts" nicht angetastet; der Rechtsinhaber hat alle im Zeichenrecht liegenden Vorteile wahrgenommen, so daß einem weiteren Verbietungsrecht das überwiegende Interesse des Geschäftsverkehrs entgegensteht (vgl. BGHZ 41, 84, 88 f Maja; BGHZ 60, 185, 192 f [BGH 02.02.1973 - I ZR 85/71] - Cinzano).

  • BGH, 29.02.1968 - Ia ZR 49/65

    Territorialitätsprinzip im Sortenschutzrecht

    Auszug aus BGH, 27.02.1981 - I ZR 186/78
    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 14. November 1980 - I ZR 73/78 - (Kabelfernsehen in Abschattungsgebieten) ausgesprochen, daß es sich bei dem Erschöpfungsgrundsatz um eine allgemeine Rechtsregel handelt (vgl. RGZ 136, 377, 389 - Lautsprecherwiedergabe), die im gesamten gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Anwendung findet (vgl. zum Patentrecht: RGZ 51, 139 - Guajakol - Karbonat; zuletzt BGHZ 49, 331, 334 ff - Voran; BGH GRUR 1976, 579, 582 - Tyloson; Zum Warenzeichenrecht: zuletzt BGHZ 41, 84, 88 - Maja; 60, 185, 190 - Cinzano; Zum Urheberrecht: RGZ 63, 394, 398 - Koenigs Kursbuch; 69, 242, 243 - Journal-Lesezirkel; ferner die nachfolgende Rspr.).

    Ein Schutz des inländischen Berechtigten ist vom Patentsenat des Bundesgerichtshofes auch für das Sortenschutzrecht (BGHZ 49, 331 ff = GRUR 1968, 195 ff - Voran) und für das Patentrecht (BGH GRUR 1976, 579 ff - Tyloson) anerkannt worden.

  • BGH, 03.06.1976 - X ZR 57/73

    Patent über die Herstellung und Gewinnung eines "Tylosin" genannten Antibiotikums

    Auszug aus BGH, 27.02.1981 - I ZR 186/78
    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 14. November 1980 - I ZR 73/78 - (Kabelfernsehen in Abschattungsgebieten) ausgesprochen, daß es sich bei dem Erschöpfungsgrundsatz um eine allgemeine Rechtsregel handelt (vgl. RGZ 136, 377, 389 - Lautsprecherwiedergabe), die im gesamten gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Anwendung findet (vgl. zum Patentrecht: RGZ 51, 139 - Guajakol - Karbonat; zuletzt BGHZ 49, 331, 334 ff - Voran; BGH GRUR 1976, 579, 582 - Tyloson; Zum Warenzeichenrecht: zuletzt BGHZ 41, 84, 88 - Maja; 60, 185, 190 - Cinzano; Zum Urheberrecht: RGZ 63, 394, 398 - Koenigs Kursbuch; 69, 242, 243 - Journal-Lesezirkel; ferner die nachfolgende Rspr.).

    Ein Schutz des inländischen Berechtigten ist vom Patentsenat des Bundesgerichtshofes auch für das Sortenschutzrecht (BGHZ 49, 331 ff = GRUR 1968, 195 ff - Voran) und für das Patentrecht (BGH GRUR 1976, 579 ff - Tyloson) anerkannt worden.

  • OLG Hamburg, 08.10.1970 - 3 W 108/70

    Polydor

    Auszug aus BGH, 27.02.1981 - I ZR 186/78
    Das Berufungsgericht geht - wie schon in seinem Beschluß vom 8. Oktober 1970 (GRUR Int. 1970, 377, 378 - Polydor, mit insoweit zust. Anm. E. Ulmer), davon aus, daß § 17 Abs. 2 UrhG auf das Verbreitungsrecht des Herstellers entsprechend anwendbar ist.

    Die sich anschließende Frage, ob auch durch Verbreitungshandlungen im Ausland, die ohne Zustimmung des im Inland Berechtigten erfolgt sind, eine Erschöpfung des inländischen Verbreitungsrechts eintritt, hat das Berufungsgericht wie schon in seinem Beschluß vom 8. Oktober 1970 (GRUR Int. 1970, 377 - P. nunmehr erneut verneint.

  • EuGH, 05.02.1976 - 87/75

    Bresciani / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus BGH, 27.02.1981 - I ZR 186/78
    Es bedurfte deshalb keiner Vorlage an den Europäischen Gerichtshof, wenn auch bei Auslegungsfragen über Abkommen der vorliegenden Art gem. Art. 177 Abs. 1 lit. b EWG-Vertrag grundsätzlich eine Vorlagepflicht anzunehmen wäre (EuGH v. 30. April 1974, Rs 181/73, Slg. 1974, 449 ff; vgl. auch EuGH v. 5. Februar 1976, Rs 87/75, Slg. 1976, 129 ff).
  • EuGH, 30.04.1974 - 181/73

    Haegemann / Belgischer Staat

    Auszug aus BGH, 27.02.1981 - I ZR 186/78
    Es bedurfte deshalb keiner Vorlage an den Europäischen Gerichtshof, wenn auch bei Auslegungsfragen über Abkommen der vorliegenden Art gem. Art. 177 Abs. 1 lit. b EWG-Vertrag grundsätzlich eine Vorlagepflicht anzunehmen wäre (EuGH v. 30. April 1974, Rs 181/73, Slg. 1974, 449 ff; vgl. auch EuGH v. 5. Februar 1976, Rs 87/75, Slg. 1976, 129 ff).
  • EuGH, 31.10.1974 - 15/74

    Centrafarm BV u.a. / Sterling Drug

    Auszug aus BGH, 27.02.1981 - I ZR 186/78
    Der EuGH hatte schon in seinem Urteil vom 8. Juni 1971 (Rs. 78/70, Slg. XVII, S. 487 - GRUR Int. 1971, 450 - Deutsche Grammophon/Polydor) einen Verstoß gegen die Normen über den freien Warenverkehr angenommen, wenn ein Hersteller von Tonträgern das ihm nach der Gesetzgebung eines Mitgliedsstaates zustehende ausschließliche Recht ausübt, die geschützten Gegenstände in Verkehr zu bringen, um in diesem Mitgliedsstaat den Vertrieb von Erzeugnissen, die von ihm selbst oder mit seiner Zustimmung in einem anderen Mitgliedsstaat verkauft worden sind, allein schon deshalb zu verbieten, weil dieses Inverkehrbringen nicht im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedsstaates erfolgt ist (ähnlich für das Patentrecht: EuGH vom 31. Oktober 1974, Rs. 15/74, Slg. 1974, 1147 = GRUR Int. 1974, 454 - Centrafarm I).
  • EuGH, 08.06.1971 - 78/70

    Deutsche Grammophon / Metro SB

  • RG, 26.03.1902 - I 403/01

    1. Welche rechtliche Wirkung haben Bedingungen, die der Patentinhaber den

  • RG, 16.06.1906 - I 5/06

    Urheberrecht.

  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 73/78

    Zum urheberrechtlichen Begriff des ausübenden Künstlers

  • RG, 16.09.1908 - I 499/07

    Urheberrecht; Beiheftung von Annoncen

  • RG, 11.06.1932 - I 348/31

    Verletzt der Rundfunkteilnehmer ein Urheberrecht des Tonsetzers, wenn er

  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 244/97

    OEM-Version

    Diese Freigabe dient dem Interesse der Verwerter und der Allgemeinheit, die in Verkehr gebrachten Werkstücke verkehrsfähig zu halten (vgl. BGHZ 80, 101, 106 - Schallplattenimport I; BGH GRUR 1986, 736, 737 - Schallplattenvermietung).
  • BVerfG, 13.04.2022 - 1 BvR 1021/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Auslegung eines

    Ein inländisches Urheberrecht kann daher grundsätzlich nur durch eine zumindest teilweise im Inland begangene Handlung verletzt werden (vgl. BVerfGE 81, 208 ; BGH, Urteil vom 27. Februar 1981 - I ZR 186/78 -, BGHZ 80, 101, - Schallplattenimport I; Urteil vom 16. Juni 1994 - I ZR 24/92 -, BGHZ 126, 252 - Folgerecht bei Auslandsbezug; Urteil vom 3. März 2004 - 2 StR 109/03 -, GRUR 2004, S. 421 - Tonträgerpiraterie durch CD-Export; Urteil vom 23. Februar 2017 - I ZR 92/16 -, GRUR 2017, S. 793 - Mart-Stam-Stuhl; Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 StR 213/10 -, GRUR 2011, S. 227 - Italienische Bauhausmöbel; Urteil vom 24. Mai 2007 - I ZR 42/04 -, GRUR 2007, S. 691 Rn. 18 - Staatsgeschenk; Urteil vom 3. März 2004 - 2 StR 109/03 -, GRUR 2004, S. 421 - Tonträgerpiraterie durch CD-Export; Urteil vom 7. November 2002 - I ZR 175/00 -, GRUR 2003, S. 328 - Sender Felsberg; Katzenberger/Metzger, in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 6. Aufl. 2020, Vorbem. vor §§ 120 ff. Rn. 112).
  • BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85

    "Schallplattenimport III"; Darlegungs- und Beweislast bei Erteilung einer Lizenz

    Nach der Rechtsprechung des Senats genügt ein berechtigtes Inverkehrbringen der Tonträger im Ausland nach deutschem Urheberrecht nicht, wenn dem ausländischen Berechtigten die urheberrechtlichen Befugnisse lediglich unter räumlicher Beschränkung auf das Ausland übertragen worden sind (vgl. BGHZ 80, 101, 103 ff [BGH 27.02.1981 - I ZR 186/78] - Schallplattenimport I; 81, 282, 285 - Schallplattenexport; BGH, Urt. v. 21.3.1985 - I ZR 166/82, GRUR 1985, 924, 925 - Schallplattenimport II).

    Nach den Normen des EWG-Vertrages (Art. 30 und 36 Satz 2 EWG-Vertrag) kann sich der Inlandsberechtigte grundsätzlich nicht auf sein ihm nach deutschem Urheberrecht verliehenes ausschließliches Verwertungsrecht berufen, um die Einfuhr von Tonträgern zu verbieten, die auf dem Markt eines anderen EWG-Mitgliedsstaates von ihm selbst oder mit seiner Zustimmung rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind (vgl. BGHZ 80, 101, 108 f [BGH 27.02.1981 - I ZR 186/78] - Schallplattenimport I mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des EuGH).

  • BGH, 06.03.1986 - I ZR 208/83

    Erschöpfung des Verbreitungsrechts an Tonträgern

    Hat der Rechtsinhaber alle in seinem Recht liegenden Vorteile wahrgenommen, so ist sein Schutzbedürfnis entfallen, die weitere Verwertung ist grundsätzlich frei geworden und kann von ihm nicht mehr verboten werden (BGHZ 80, 101, 103, 105 [BGH 27.02.1981 - I ZR 186/78]- Schallplattenimport I; 92, 54, 56 f. - Zeitschriftenauslage in Wartezimmern).

    Diese Freigabe dient dem Interesse der Verwerter und der Allgemeinheit, die in Verkehr gebrachten Werkstücke verkehrsfähig zu halten (vgl. BGHZ 80, 101, 106 [BGH 27.02.1981 - I ZR 186/78] - Schallplattenimport I; D. Reimer GRUR Int. 1972, 221, 226; E. Ulmer GRUR Int. 1981, 565, 566; v. Ungern-Sternberg GRUR 1984, 262, 265).

    In den Schallplattenimport-Entscheidungen (BGHZ 80, 101, 104 ff. [BGH 27.02.1981 - I ZR 186/78]; Urt. v. 21.03.1985 - I ZR 166/82, GRUR 1985, 924, 925) wird ausgeführt, daß der Urheber das Verbreitungsrecht für einzelne Staaten getrennt vergeben kann und sich sein Verbreitungsrecht für das Inland nicht bereits dadurch erschöpft, daß die Werkstücke im Ausland mit seiner Zustimmung in Verkehr gebracht werden.

    Nichts anderes kann für den Tonträgerhersteller gelten, der überdies keine dem Urheber vergleichbare Leistung erbringt, dem das Leistungsschutzrecht vielmehr aufgrund seiner hochwertigen technischen Leistung und seiner großen wirtschaftlichen Aufwendungen gewährt wird (Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. IV/270, S. 95; vgl. auch BGHZ 80, 101, 106 [BGH 27.02.1981 - I ZR 186/78] - Schallplattenimport I).

  • BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03

    Zur Strafbarkeit des unberechtigten Herstellens von Audio-CDs für einen

    Daraus folgt, daß das inländische Urheberrecht und Leistungsschutzrecht allein durch eine im Inland begangene Handlung verletzt werden kann (vgl. BGHZ 80, 101, 104; 126, 252, 256; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG vor §§ 120 ff. Rdn. 32; Katzenberger in Schricker, UrhG 2. Aufl. vor §§ 120 ff. Rdn. 123; Hartmann in Möhring/Nicolini, UrhG 2. Aufl. vor §§ 120 ff. Rdn. 2).
  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 24/92

    "Folgerecht bei Auslandsbezug"; Voraussetzungen des Folgerechtsanspruchs des

    Das Territorialitätsprinzip besagt, daß sich die Wirkung der nationalen Regelungen auf das Inland beschränkt, was allerdings nicht ausschließt, daß ausländische Sachverhalte für die inländische Rechtslage von Bedeutung sein können (vgl. BGHZ 80, 101, 104 [BGH 27.02.1981 - I ZR 186/78] - Schallplattenimport; E. Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. Aufl., S. 81); letzteres zum Beispiel bei der Entstehung inländischen Urheberrechts (§ 120 Abs. 1 UrhG) oder bei der Erschöpfung des inländischen Verbreitungsrechts (vgl. BGHZ 80, 101, 104 [BGH 27.02.1981 - I ZR 186/78] - Schallplattenimport).
  • BGH, 06.05.1981 - I ZR 92/78

    Freier Warenverkehr in Schallplatten

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 27. Februar 1981 (GRUR 1981, 587, 589 - Schallplattenimport) näher dargelegt hat, führt selbst ein berechtigtes Inverkehrbringen urheberrechtlich geschützter Schallplatten im Ausland jedenfalls dann nicht zu einer Erschöpfung des Verbreitungsrechts im Inland, wenn dem ausländischen Berechtigten die urheberrechtlichen Verwertungsbefugnisse nur unter räumlicher Beschränkung auf das Ausland übertragen worden sind.

    Das entspricht auch dem wiederholt vom Gerichtshof betonten Schutz der Freiheit des Warenverkehrs, um den es erst geht, wenn sich die Ware tatsächlich im Handel, also auf dem (Gemeinsamen) Markt befindet (vgl. BGH GRUR 1981, 587, 590 - Schallplattenimport = GRUR Int 1981, 562 mit Anm. E. Ulmer S. 565, 566).

  • BGH, 21.03.1985 - I ZR 166/82

    Schallplattenimport II; Erschöpfung des inländischen Verbreitungsrechts durch

    Nach der Rechtsprechung des Senats genügt ein berechtigtes Inverkehrbringen eines Tonträgers im Ausland nach deutschem Urheberrecht nicht, wenn dem ausländischen Berechtigten die urheberrechtlichen Befugnisse lediglich unter räumlicher Beschränkung auf das Ausland Übertragen worden sind (vgl. BGHZ 80, 101, 103 ff. [BGH 27.02.1981 - I ZR 186/78] - Schallplattenimport; BGH, Urt. v. 06.05.1981 - I ZR 92/78, GRUR 1982, 100, 101 - Schallplattenexport).

    Tragender Gesichtspunkt für die Einschränkung des Verbietungsrechts aufgrund der Art. 30 ff. EWGV (vgl. dazu BGHZ 80, 101, 108 f. [BGH 27.02.1981 - I ZR 186/78] - Schallplattenimport und nachfolg. unter II 1 d) ist die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes, der seine Kennzeichnung durch einen Zusammenschluß der nationalen Märkte zu einem einheitlichen Markt mit den Merkmalen eines Binnenmarktes erhält; nationale Schutzrechte dürfen daher nicht zu einer Isolierung und künstlichen Abschottung nationaler Märkte fuhren.

    Zwar kann sich der Inlandsberechtigte grundsätzlich nicht auf sein ihm durch die nationale Rechtsordnung gewährtes ausschließliches Verbreitungsrecht berufen, um die Einfuhr von Tonträgern zu verbieten, die auf dem Markt eines anderen EWG-Mitgliedstaates in den Verkehr gebracht worden sind; Voraussetzung dafür ist jedoch, daß die Waren rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind (vgl. BGHZ 80, 101, 108 f. [BGH 27.02.1981 - I ZR 186/78] - Schallplattenimport mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des EuGH).

  • OLG Frankfurt, 17.04.2007 - 11 U 5/06

    Kartellrechtliche Überprüfung einer Beschränkung von Markenlizenzen: Beschränkung

    Das gilt auch vorbehaltlich der durch die Erstverbreitung eintretenden europaweiten Erschöpfung für die Einräumung von Nutzungsrechten, die nach hM auch innerhalb der EU auf einzelne Länder beschränkt werden können (BGHZ 80, 101, 104 ff - Schallplattenimport I; BGH GRUR 1986, 736, 738 - Schallplattenvermietung; BGH GRUR 2003, 699, 702 - Eterna; Schricker/Schricker, Urheberrecht, 3. Aufl., 2006, Vor §§ 28 ff, Rn. 54; Dreier/Schulze, 2. Aufl., 2005, § 31 Rn. 31; Bedenken hiergegen allerdings bei Wandtke/Grunert, UrhG, 2. Aufl., § 31 Rn. 9).
  • BGH, 28.04.1988 - I ZR 79/86

    "Differenzlizenz"; Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Lizenzgebühren für

    Zwar stellt das Inverkehrbringen der importierten Tonträger in der Bundesrepublik grundsätzlich eine widerrechtliche Verletzung des inländischen Verbreitungsrechts dar; denn die Parteien sind ersichtlich davon ausgegangen, daß in den Exportländern erteilte Lizenzen auf das Gebiet dieser Länder beschränkt waren, so daß auch keine Erschöpfung des inländischen Verbreitungsrechts eingetreten ist (vgl. BGHZ 80, 101, 103 ff [BGH 27.02.1981 - I ZR 186/78] - Schallplattenimport; 81, 282, 284 ff - Schallplattenexport).

    Die nach deutschem Urheberrecht vorgesehenen Ansprüche der inländischen Rechtsinhaber können dann aufgrund der dem innerstaatlichen Recht vorgehenden Normen des EWG-Vertrages nicht durchgesetzt werden (BGHZ 80, 101, 108 f [BGH 27.02.1981 - I ZR 186/78] - Schallplattenimport).

  • BGH, 18.02.1993 - I ZR 71/91

    Prozeßführungsbefugnis einzelner Künstler als Gruppenmitglieder -

  • OLG München, 24.02.1983 - 6 U 1806/82

    Schutz ausländischer Staatsangehöriger im Geltungsbereich des deutschen

  • BGH, 06.05.1981 - I ZR 81/77

    Urheberrechtsverletzung durch Verbreiten von importierten Schallplatten im Inland

  • OLG Frankfurt, 03.11.1998 - 11 U 20/98

    Vertrieb einer Update-Version eines Computerprogramms

  • OLG Frankfurt, 05.06.1990 - 6 U 60/89

    Vermietung von Compact-Discs

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