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BGH, 27.02.1992 - IX ZR 150/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Bestimmtheit der Art und Weise der Zwangsvollstreckung - Vollstreckung eines Herausgabeanspruchs nach § 883 oder nach § 886 Zivilprozessordnung (ZPO) - Anforderungen an die Bestimmtheit des Inhalts der zu vollstreckenden Leistung im erkennenden Teil eines ...
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- BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88
Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners
Auszug aus BGH, 27.02.1992 - IX ZR 150/91
Der Inhalt der zu vollstreckenden Leistung ist im erkennenden Teil des angefochtenen Urteils für das Vollstreckungsorgan noch ausreichend bestimmt (BGHZ 109, 260, 262 f).Das entspricht BGHZ 109, 260, 266 f (unter 3 b).
- BGH, 15.01.1962 - III ZR 214/60
Zumutbarkeit der Fortsetzung einer Gesellschaft - Schuldhafte Verletzung der …
Auszug aus BGH, 27.02.1992 - IX ZR 150/91
Beteiligt sich ein Anwaltsnotar an Vorverhandlungen zu einem Vertrag, der letztlich notariell beurkundet werden soll, als einseitiger Interessenvertreter seines Mandanten, so handelt er im Hinblick auf § 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO im Zweifel nicht als Notar, sondern als Rechtsanwalt (vgl. BGH, Urt. v. 15. Januar 1962 - III ZR 214/60, VersR 1962, 353, 354 unter 3; Senatsurt. v. 22. Oktober 1987 - IX ZR 175/86, WM 1987, 1516, 1519). - BGH, 22.10.1987 - IX ZR 175/86
Abgrenzung von Beratung und Beurkundung bei einem Anwaltsnotar; Pflicht des …
Auszug aus BGH, 27.02.1992 - IX ZR 150/91
Beteiligt sich ein Anwaltsnotar an Vorverhandlungen zu einem Vertrag, der letztlich notariell beurkundet werden soll, als einseitiger Interessenvertreter seines Mandanten, so handelt er im Hinblick auf § 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO im Zweifel nicht als Notar, sondern als Rechtsanwalt (…vgl. BGH, Urt. v. 15. Januar 1962 - III ZR 214/60, VersR 1962, 353, 354 unter 3; Senatsurt. v. 22. Oktober 1987 - IX ZR 175/86, WM 1987, 1516, 1519).