Rechtsprechung
BGH, 27.02.2003 - I ZR 145/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
ZPO § 61; HGB § 430 Abs. 1 (in der bis zum 30. Juni 1998 geltenden Fassung)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung für den Diebstahl eines beladenen Lastkraftwagens aus einer Lagerhalle; Darlegungs- und Beweislast für eine Eigentumsverletzungshandlung und deren Ursächlichkeit für den eingetretenen Schaden; Freie Zugänglichkeit zum Innenraum einer Halle als Ursache für einen ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Führung des Rechtsstreits durch einfache Streitgenossen; Gemeiner Handelswert abhanden gekommenen Transportguts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Transportrecht - Handelswert von abhanden gekommenem Transportgut
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1343
- NJW-RR 2003, 1344
- MDR 2003, 1362
- FamRZ 2003, 1175 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Düsseldorf, 22.08.2018 - U (Kart) 1/17
Schadensersatzansprüche eines kommunalen Verkehrsunternehmens wegen Verstoßes der …
Auch ist im Hinblick auf § 61 ZPO zu berücksichtigen, dass es sich bei den Beklagten um einfache Streitgenossen handelt, die der Klägerin grundsätzlich jeweils selbständig gegenüberstehen und die grundsätzlich nicht daran gehindert sind, Angriffs- oder Verteidigungsmittel selbständig vorzutragen und sich hierbei gegebenenfalls auch in Widerspruch zu anderen Streitgenossen zu setzen (vgl. etwa BGH, Urteil v. 27. Februar 2003 - I ZR 145/00 , NJW-RR 2003, 1344 [unter II.A.1.a)]; BeckOK-ZPO- Dressler , § 61 Rz. 6; Musielak/Voit- Weth , § 61 Rz. 6, alle m.w.N.). - BGH, 25.04.2007 - IV ZR 85/05
Umfang des Ausschlusses der Haftpflicht für Tierhalter in der …
Insbesondere kann das Bestreiten voneinander abweichen und nur für den einzelnen Streitgenossen wirken (BGH, Urteil vom 27. Februar 2003 - I ZR 145/00 - NJW-RR 2003, 1344 unter II A 1 a). - BGH, 28.11.2008 - LwZR 12/07
Verfassungs- und völkerrechtliche Wirksamkeit des Restitutionsausschlusses …
Jeder Streitgenosse führt seinen eigenen Prozess - trotz äußerlicher Verbindung der Verfahren - formell und inhaltlich unabhängig von dem anderen (BGH, Urt. v. 27. Februar 2003, I ZR 145/00, NJW-RR 2003, 1344).
- OLG Düsseldorf, 29.08.2018 - U (Kart) 11/17 Auch ist im Hinblick auf § 61 ZPO zu berücksichtigen, dass es sich bei den Beklagten um einfache Streitgenossen handelt, die der Klägerin grundsätzlich jeweils selbständig gegenüberstehen und die grundsätzlich nicht daran gehindert sind, Angriffs- oder Verteidigungsmittel selbständig vorzutragen und sich hierbei gegebenenfalls auch in Widerspruch zu anderen Streitgenossen zu setzen (vgl. etwa BGH, Urteil v. 27. Februar 2003 - I ZR 145/00 , NJW-RR 2003, 1344 [unter II.A.1.a)]; BeckOK-ZPO- Dressler , § 61 Rz. 6; Musielak/Voit- Weth , § 61 Rz. 6, alle m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 22 U 2/12
Baumaterial inhomogen: Auftragnehmer muss Stichproben machen!
Jeder Streitgenosse ist deshalb gemäß § 61 ZPO so zu behandeln, als ob nur er allein mit dem Gegner prozessieren würde (vgl. BGH, Urteil vom 27.02.2003, I ZR 145/00, Rn. 21 f., juris). - OLG Düsseldorf, 20.09.2005 - 24 W 45/05
Voraussetzung für Kostenfestsetzung gegen einen durch Teilurteil ausgeschiedenen …
Jeder Streitgenosse führt seinen eigenen Prozess - trotz äußerlicher Verbindung der Verfahren - formell und inhaltlich unabhängig von dem anderen, ohne dass die jeweiligen Handlungen Vorteile und Nachteile für andere Streitgenossen bewirken (BGH NJW-RR 2003, 1344; 1989, 1099; GRUR 1984, 37). - LG Münster, 21.08.2008 - 15 O 111/08
Anwaltshaftung - Wenn unsicher ist, welche Versicherung eintrittspflichtig ist
Insoweit wird auf die überzeugende Begründung in dem Urteil des Oberlandesgerichts vom 23.02.2005 Bezug genommen (vgl. darüber hinaus auch BGH NJW-RR 2003, 1344 sowie Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 61 Rdnr. 8). - LG Memmingen, 16.03.2016 - 2 HKO 952/15
Anpruch auf Zahlung der Haftungshöchstsumme wegen eines Transportschadens bei …
Maßgeblich ist, auf welchem Markt das Gut gehandelt worden ist, bevor es zum Transport gegeben wurde (BGH, TranspR 2003, 298 Rn. 57 - zitiert nach Juris;… Koller, a.a.O., Artikel 23 CMR Rn. 3).