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   BGH, 27.02.2003 - I ZR 145/00   

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https://dejure.org/2003,2355
BGH, 27.02.2003 - I ZR 145/00 (https://dejure.org/2003,2355)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2003 - I ZR 145/00 (https://dejure.org/2003,2355)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - I ZR 145/00 (https://dejure.org/2003,2355)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung für den Diebstahl eines beladenen Lastkraftwagens aus einer Lagerhalle; Darlegungs- und Beweislast für eine Eigentumsverletzungshandlung und deren Ursächlichkeit für den eingetretenen Schaden; Freie Zugänglichkeit zum Innenraum einer Halle als Ursache für einen ...

  • Judicialis

    ZPO § 61; ; HGB § 430 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Führung des Rechtsstreits durch einfache Streitgenossen; Gemeiner Handelswert abhanden gekommenen Transportguts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Transportrecht - Handelswert von abhanden gekommenem Transportgut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1343
  • NJW-RR 2003, 1344
  • MDR 2003, 1362
  • FamRZ 2003, 1175 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2018 - U (Kart) 1/17

    Schadensersatzansprüche eines kommunalen Verkehrsunternehmens wegen Verstoßes der

    Auch ist im Hinblick auf § 61 ZPO zu berücksichtigen, dass es sich bei den Beklagten um einfache Streitgenossen handelt, die der Klägerin grundsätzlich jeweils selbständig gegenüberstehen und die grundsätzlich nicht daran gehindert sind, Angriffs- oder Verteidigungsmittel selbständig vorzutragen und sich hierbei gegebenenfalls auch in Widerspruch zu anderen Streitgenossen zu setzen (vgl. etwa BGH, Urteil v. 27. Februar 2003 - I ZR 145/00 , NJW-RR 2003, 1344 [unter II.A.1.a)]; BeckOK-ZPO- Dressler , § 61 Rz. 6; Musielak/Voit- Weth , § 61 Rz. 6, alle m.w.N.).
  • BGH, 25.04.2007 - IV ZR 85/05

    Umfang des Ausschlusses der Haftpflicht für Tierhalter in der

    Insbesondere kann das Bestreiten voneinander abweichen und nur für den einzelnen Streitgenossen wirken (BGH, Urteil vom 27. Februar 2003 - I ZR 145/00 - NJW-RR 2003, 1344 unter II A 1 a).
  • BGH, 28.11.2008 - LwZR 12/07

    Verfassungs- und völkerrechtliche Wirksamkeit des Restitutionsausschlusses

    Jeder Streitgenosse führt seinen eigenen Prozess - trotz äußerlicher Verbindung der Verfahren - formell und inhaltlich unabhängig von dem anderen (BGH, Urt. v. 27. Februar 2003, I ZR 145/00, NJW-RR 2003, 1344).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2018 - U (Kart) 11/17
    Auch ist im Hinblick auf § 61 ZPO zu berücksichtigen, dass es sich bei den Beklagten um einfache Streitgenossen handelt, die der Klägerin grundsätzlich jeweils selbständig gegenüberstehen und die grundsätzlich nicht daran gehindert sind, Angriffs- oder Verteidigungsmittel selbständig vorzutragen und sich hierbei gegebenenfalls auch in Widerspruch zu anderen Streitgenossen zu setzen (vgl. etwa BGH, Urteil v. 27. Februar 2003 - I ZR 145/00 , NJW-RR 2003, 1344 [unter II.A.1.a)]; BeckOK-ZPO- Dressler , § 61 Rz. 6; Musielak/Voit- Weth , § 61 Rz. 6, alle m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 22 U 2/12

    Baumaterial inhomogen: Auftragnehmer muss Stichproben machen!

    Jeder Streitgenosse ist deshalb gemäß § 61 ZPO so zu behandeln, als ob nur er allein mit dem Gegner prozessieren würde (vgl. BGH, Urteil vom 27.02.2003, I ZR 145/00, Rn. 21 f., juris).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2005 - 24 W 45/05

    Voraussetzung für Kostenfestsetzung gegen einen durch Teilurteil ausgeschiedenen

    Jeder Streitgenosse führt seinen eigenen Prozess - trotz äußerlicher Verbindung der Verfahren - formell und inhaltlich unabhängig von dem anderen, ohne dass die jeweiligen Handlungen Vorteile und Nachteile für andere Streitgenossen bewirken (BGH NJW-RR 2003, 1344; 1989, 1099; GRUR 1984, 37).
  • LG Münster, 21.08.2008 - 15 O 111/08

    Anwaltshaftung - Wenn unsicher ist, welche Versicherung eintrittspflichtig ist

    Insoweit wird auf die überzeugende Begründung in dem Urteil des Oberlandesgerichts vom 23.02.2005 Bezug genommen (vgl. darüber hinaus auch BGH NJW-RR 2003, 1344 sowie Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 61 Rdnr. 8).
  • LG Memmingen, 16.03.2016 - 2 HKO 952/15

    Anpruch auf Zahlung der Haftungshöchstsumme wegen eines Transportschadens bei

    Maßgeblich ist, auf welchem Markt das Gut gehandelt worden ist, bevor es zum Transport gegeben wurde (BGH, TranspR 2003, 298 Rn. 57 - zitiert nach Juris; Koller, a.a.O., Artikel 23 CMR Rn. 3).
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