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   BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 162/03   

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https://dejure.org/2004,1517
BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 162/03 (https://dejure.org/2004,1517)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2004 - IXa ZB 162/03 (https://dejure.org/2004,1517)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2004 - IXa ZB 162/03 (https://dejure.org/2004,1517)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 727 Abs. 1 ; UmwG §§ 190 ff.
    Keine Klauselumschreibung erforderlich bei Umwandlung einer Körperschaft öffentlichen Rechts in eine Aktiengesellschaft (DG Bank)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrages auf Ergänzung von erteilten Vollstreckungsklauseln; Zulässigkeit der Annahme einer Rechtsnachfolge bei der Umwandlung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in eine Aktiengesellschaft; Voraussetzungen eines Formwechsels ...

  • Judicialis

    ZPO § 727 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 727 Abs. 1
    Begriff der Rechtsnachfolge einer Großbank

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsformwechsel oder Rechtsnachfolge?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umwandlung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in eine Aktiengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    DG Bank-UmwG §§ 1, 12, 13; UmwG §§ 190 ff; ZPO § 727 Abs. 1
    Umwandlung der DG Bank Deutsche Genossenschaftsbank in AG als identitätswahrender Rechtsformwechsel

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 666
  • MDR 2004, 640
  • WM 2004, 723
  • DB 2004, 1360 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 362
  • NZG 2004, 728
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 11.10.2017 - I ZB 108/16

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss in

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Verletzung eines Verfahrensgrundrechts durch eine Beschlussentscheidung von dem Gericht, das sie begangen hat, auf Gegenvorstellung zu beheben, selbst wenn der Beschluss nach dem Prozessrecht unabänderlich ist, weil Entscheidungen, die unter Verletzung eines Verfahrensgrundrechts ergangen sind, auf eine Verfassungsbeschwerde hin aufzuheben wären und damit letztlich keine Bestandskraft entfalten können (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 162/03, NJW 2004, 2529).
  • OLG München, 02.05.2012 - 15 U 1624/11

    Rechtsanwaltsvertrag: Aufklärungspflicht gegenüber dem Mandanten vor Beendigung

    Mit einer Rubrumsberichtigung kann eine unrichtige oder unvollständige Parteibezeichnung korrigiert werden; dieser Fall liegt auch vor, wenn die Unrichtigkeit auf einem zwischenzeitlich erfolgten identitätswahrenden Rechtsformwechsel beruht (Münchener Kommentar zur ZPO/Gehrlein, 3. Aufl. 2008, § 239 Rn. 17; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 239 Rn. 6; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27.02.2004 - IXa ZB 162/03, Rpfleger 2004, 362).
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