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   BGH, 27.02.2007 - 3 StR 32/07   

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https://dejure.org/2007,5439
BGH, 27.02.2007 - 3 StR 32/07 (https://dejure.org/2007,5439)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2007 - 3 StR 32/07 (https://dejure.org/2007,5439)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 3 StR 32/07 (https://dejure.org/2007,5439)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Aufnahme einer Verständigung über das Verfahrensergebnis in das Protokoll (Sitzungsniederschrift) über die Hauptverhandlung; Beweiskraft der Sitzungsniederschrift der Hauptverhandlung für das Revisionsverfahren

  • Judicialis

    StPO § 274 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261 § 273 Abs. 1 § 274
    Beweiskraft des Protokolls bezüglich einer Absprache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 355
  • StV 2007, 230
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 61/01

    Deal; Absprachen im Strafprozeß; Vergleich; Anwendung von Jugendstrafrecht

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 3 StR 32/07
    Die Sitzungsniederschrift mit der ihr gemäß § 274 Satz 1 StPO zukommenden positiven und negativen Beweiskraft für das Revisionsverfahren beweist deshalb grundsätzlich bindend die Existenz einer Verständigung in der Hauptverhandlung (BGHSt 45, 227, 228; vgl. auch BVerfG StV 2000, 3; BGH NStZ 2001, 555; 2004, 342).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 3 StR 32/07
    Eine Verständigung über das Verfahrensergebnis, bei der das Gericht dem Angeklagten eine Strafobergrenze zusagen darf und an diese Zusage gebunden ist (zu den Einzelheiten vgl. BGHSt 43, 195, 210 sowie nunmehr - einengend - BGH Großer Senat für Strafsachen BGHSt 50, 40, 51), ist als wesentlicher Verfahrensvorgang im Protokoll über die Hauptverhandlung festzuhalten (BGHSt 43, 195, 206).
  • BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 592/99

    Wegen Subsidiarität und unsubstantiierter Begründung unzulässige

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 3 StR 32/07
    Die Sitzungsniederschrift mit der ihr gemäß § 274 Satz 1 StPO zukommenden positiven und negativen Beweiskraft für das Revisionsverfahren beweist deshalb grundsätzlich bindend die Existenz einer Verständigung in der Hauptverhandlung (BGHSt 45, 227, 228; vgl. auch BVerfG StV 2000, 3; BGH NStZ 2001, 555; 2004, 342).
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99

    Verständigung über Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 3 StR 32/07
    Die Sitzungsniederschrift mit der ihr gemäß § 274 Satz 1 StPO zukommenden positiven und negativen Beweiskraft für das Revisionsverfahren beweist deshalb grundsätzlich bindend die Existenz einer Verständigung in der Hauptverhandlung (BGHSt 45, 227, 228; vgl. auch BVerfG StV 2000, 3; BGH NStZ 2001, 555; 2004, 342).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 3 StR 32/07
    Eine Verständigung über das Verfahrensergebnis, bei der das Gericht dem Angeklagten eine Strafobergrenze zusagen darf und an diese Zusage gebunden ist (zu den Einzelheiten vgl. BGHSt 43, 195, 210 sowie nunmehr - einengend - BGH Großer Senat für Strafsachen BGHSt 50, 40, 51), ist als wesentlicher Verfahrensvorgang im Protokoll über die Hauptverhandlung festzuhalten (BGHSt 43, 195, 206).
  • BGH, 05.08.2003 - 3 StR 231/03

    Absprache (Verstoß gegen das faire Verfahren durch ein Im-Unklarenlassen über die

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 3 StR 32/07
    Die Sitzungsniederschrift mit der ihr gemäß § 274 Satz 1 StPO zukommenden positiven und negativen Beweiskraft für das Revisionsverfahren beweist deshalb grundsätzlich bindend die Existenz einer Verständigung in der Hauptverhandlung (BGHSt 45, 227, 228; vgl. auch BVerfG StV 2000, 3; BGH NStZ 2001, 555; 2004, 342).
  • BGH, 28.07.2009 - 3 StR 80/09

    Selbstbelastungsfreiheit; Nemo-tenetur-Grundsatz; zulässiges

    Die Behauptung der Revision findet weder im Protokoll der Hauptverhandlung (vgl. hierzu BGH NStZ 2004, 342; 2007, 355) noch in den dienstlichen Erklärungen der beiden Berufsrichter vom 7. Januar 2009 (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2007, 245) eine Bestätigung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2014 - 3d A 1662/12

    Begehung eines Dienstvergehens eines Beamten durch die außerhalb des Dienstes

    vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 3 StR 32/07 -, NStZ 2007, 355 m.w.N.
  • OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 3 Ws 141/10

    Beweiskraft des fehlenden Negativattests

    Da es sich um eine in § 273 StPO ausdrücklich erwähnte zu protokollierende Förmlichkeit handelt, entfaltet das Protokoll negative Beweiskraft (§ 274 StPO, vgl. auch BGH, NStZ 2007, 355).
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