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   BGH, 27.02.2014 - III ZR 200/13   

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https://dejure.org/2014,4189
BGH, 27.02.2014 - III ZR 200/13 (https://dejure.org/2014,4189)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2014 - III ZR 200/13 (https://dejure.org/2014,4189)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - III ZR 200/13 (https://dejure.org/2014,4189)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision bzgl. Schadensersatzansprüche gegen einen Wirtschaftsprüfer wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten aus einem Mittelverwendungskontrollvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WPO § 51a
    Zulassung der Revision bzgl. Schadensersatzansprüche gegen einen Wirtschaftsprüfer wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten aus einem Mittelverwendungskontrollvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.04.2013 - III ZR 80/12

    Haftung des als Mittelverwendungskontrolleur in einem Kapitalanlagemodell tätigen

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - III ZR 200/13
    Die vom Berufungsgericht als klärungsbedürftig angesehene Rechtsfrage, ob die Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers als Mittelverwendungskontrolleur der fünfjährigen Verjährung nach § 51a WPO unterliegt, ist durch die Senatsurteile vom 11. April 2013 (III ZR 79/12, WM 2013, 1016; III ZR 80/12, juris), die die Vorinstanz bei ihrer Entscheidung noch nicht berücksichtigen konnte, - zum Nachteil des Klägers - entschieden.

    Nach diesen Urteilen, die dieselbe Beklagte sowie unter anderem denselben Fonds und denselben Mittelverwendungskontrollvertrag wie im vorliegenden Verfahren betrafen, findet § 51a WPO a. F. gegebenenfalls nach Maßgabe des § 139b Abs. 1 WPO - auf Schadensersatzansprüche gegen einen Wirtschaftsprüfer wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten aus einem Mittelverwendungskontrollvertrag Anwendung (III ZR 79/12 aaO Rn. 22 ff; III ZR 80/12 aaO Rn. 20 ff).

  • BGH, 11.04.2013 - III ZR 79/12

    Haftung bei Kapitalanlagen: Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - III ZR 200/13
    Die vom Berufungsgericht als klärungsbedürftig angesehene Rechtsfrage, ob die Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers als Mittelverwendungskontrolleur der fünfjährigen Verjährung nach § 51a WPO unterliegt, ist durch die Senatsurteile vom 11. April 2013 (III ZR 79/12, WM 2013, 1016; III ZR 80/12, juris), die die Vorinstanz bei ihrer Entscheidung noch nicht berücksichtigen konnte, - zum Nachteil des Klägers - entschieden.

    Nach diesen Urteilen, die dieselbe Beklagte sowie unter anderem denselben Fonds und denselben Mittelverwendungskontrollvertrag wie im vorliegenden Verfahren betrafen, findet § 51a WPO a. F. gegebenenfalls nach Maßgabe des § 139b Abs. 1 WPO - auf Schadensersatzansprüche gegen einen Wirtschaftsprüfer wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten aus einem Mittelverwendungskontrollvertrag Anwendung (III ZR 79/12 aaO Rn. 22 ff; III ZR 80/12 aaO Rn. 20 ff).

  • BGH, 01.03.2010 - II ZR 249/08

    Kommanditgesellschaft: Außenhaftung eines atypischen stillen Gesellschafters

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - III ZR 200/13
    Die vorsorglich eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers ist damit gegenstandslos (vgl. z. B. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2010 - II ZR 249/08, WM 2010, 1367 Rn. 1 und vom 24. Juli 2008 - VII ZR 205/07, juris).
  • BGH, 24.07.2008 - VII ZR 205/07

    Rechtsfolgen eines Irrtums des Berufungsgerichts über den Umfang der Zulassung

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - III ZR 200/13
    Die vorsorglich eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers ist damit gegenstandslos (vgl. z. B. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2010 - II ZR 249/08, WM 2010, 1367 Rn. 1 und vom 24. Juli 2008 - VII ZR 205/07, juris).
  • BGH, 19.09.2013 - III ZR 283/12

    Schadensersatzanspruch gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - III ZR 200/13
    Auch insoweit hat der Senat bereits durch Beschluss vom 19. September 2013 (III ZR 283/12, juris Rn. 17 ff) in einem gleichfalls dieselbe Beklagte und denselben Fonds betreffenden Parallelfall, der wiederum in der Berufungsinstanz durch den 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main entschieden worden war, die gleichgelagerte tatrichterliche Würdigung gebilligt, dass der erforderliche Vorsatz der Mitarbeiter der Beklagten nicht festzustellen sei.
  • BGH, 19.09.2013 - III ZR 46/13

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch einen Testamentsvollstrecker i.

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - III ZR 200/13
    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 19. September 2013 (III ZR 46/13, juris Rn. 18) in einer ebenfalls dieselbe Beklagte und denselben Fonds betreffenden Parallelsache, der ein Urteil desselben Berufungssenats zugrunde lag, bereits entschieden hat, kommen entgegen der Ansicht der Revision auch Ansprüche der Anleger aus "uneigentlicher Prospekthaftung" nicht in Betracht.
  • BGH, 10.07.2014 - III ZR 177/12

    Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten aus einem

    Der Senat geht davon aus, dass die Revision unbeschränkt zugelassen ist, da sich der in seiner hierzu gegebenen Begründung enthaltene Hinweis der Vorinstanz auf die divergierende Beurteilung der Anwendbarkeit des § 51a WPO aF durch den 8. Zivilsenat des Berufungsgerichts in der vorliegenden Fallgestaltung nicht auf einen abtrennbaren Teil des Streitgegenstands bezieht (vgl. auch Senatsbeschluss vom 27. Februar 2014 - III ZR 200/13, juris Rn. 5).

    Dies hat der Senat in seinen - nach Erlass der angefochtenen Entscheidung ergangenen - dieselbe Beklagte und ebenfalls M. -Fonds betreffenden Urteilen vom 11. April 2013 entschieden (III ZR 79/12, WM 2013, 1016 Rn. 23 ff und III ZR 80/12, BeckRS 2013, 07847 Rn. 21 ff; seither ständige Rechtsprechung des Senats, z. B.: Urteile vom 31. Oktober 2013 - III ZR 164/12, BeckRS 2013, 19774 Rn. 14 und III ZR 294/11, BeckRS 2013, 19775 Rn. 13; Beschlüsse vom 27. Februar 2014 - III ZR 200/13, juris Rn. 2 und vom 28. Januar 2014 - III ZR 209/13, BeckRS 2014, 03307 Rn. 3).

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