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   BGH, 27.02.2015 - V ZR 114/14   

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https://dejure.org/2015,5308
BGH, 27.02.2015 - V ZR 114/14 (https://dejure.org/2015,5308)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2015 - V ZR 114/14 (https://dejure.org/2015,5308)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2015 - V ZR 114/14 (https://dejure.org/2015,5308)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 3 WoEigG, § 26 WoEigG
    Wohnungseigentümerbeschluss: Verwalterbestellung ohne Regelung der Eckdaten eines Verwaltervertrages

  • IWW

    § 21 Abs. 3 WEG, § 675 Abs. 1, § 612 Abs. 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Die Bestellung des Verwalters entspricht ist nur dann ordnungsmäßig, wenn in der Eigentümerversammlung, in der die Bestellung erfolgt, auch die Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrags in wesentlichen Umrissen geregelt werden.

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für das Entsprechen der Bestellung des Verwalters einer ordnungsmäßigen Verwaltung; Erfolgen der Regelung der Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrags in wesentlichen Umrissen in der die Bestellung des Verwalters stattfindenden Eigentümerversammlung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mit der Verwalterbestellung muss die Vergütung geregelt sein; § 26 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwingend zeitliche Verbindung von Verwalterbestellung und Abschluss des Verwaltervertrags in wesentlichen Umrissen; ordnungsmäßige Verwaltung; Laufzeit und Vergütung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 26
    Bestellung des Wohnungsverwalters und Regelung der Eckpunkte des Verwaltervertrags innerhalb derselben Eigentümerversammlung auch bei Wiederbestellung

  • rewis.io

    Wohnungseigentümerbeschluss: Verwalterbestellung ohne Regelung der Eckdaten eines Verwaltervertrages

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    WEG: Verwalterbestellung und Beschluss zu Regularien des Verwaltervertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3; WEG § 26
    Voraussetzung für das Entsprechen der Bestellung des Verwalters einer ordnungsmäßigen Verwaltung; Erfolgen der Regelung der Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrags in wesentlichen Umrissen in der die Bestellung des Verwalters stattfindenden Eigentümerversammlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bereits bei der Verwalterbestellung müssen auch die Eckpunkte des Vertrags geregelt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    WEG-Recht: Zur Bestellung des Verwalters durch die WEG-Versammlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Bestellung des Verwalters in der Eigentümerversammlung - und der Verwaltervertrag

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verwalterbestellung: Laufzeit und Vergütung müssen in wesentlichen Umrissen geregelt sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bestellung eines Verwalters erfordert Festlegung der wesentlichen vertraglichen Eckpunkte

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Verwalterbestellung: Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrags

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestellung eines Verwalters erfordert Festlegung der wesentlichen vertraglichen Eckpunkte

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zur Bestellung des Verwalters durch die Wohnungseigentümer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eckdaten des Verwaltervertrags müssen bei Bestellung klar sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eckdaten des Verwaltervertrags müssen bei Bestellung klar sein

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Verwalterbestellung nach WEG: Eckpunkte müssen klar sein

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Verwalterbestellung: Eckdaten des Verwaltervertrages müssen geklärt sein

Besprechungen u.ä. (2)

  • sh-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Laufzeit und Vergütung müssen bei der Verwalterbestellung in wesentlichen Umrissen geregelt sein

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwalterbestellung: Eckdaten des Verwaltervertrags müssen geklärt sein! (IMR 2015, 192)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1378
  • MDR 2015, 500
  • DNotZ 2015, 757
  • NZM 2015, 348
  • ZMR 2015, 11
  • ZMR 2015, 393
  • Rpfleger 2015, 388
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11

    Wohnungseigentumsverwaltung: Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer und

    Auszug aus BGH, 27.02.2015 - V ZR 114/14
    Die Bestellung des Verwalters widerspricht allerdings erst dann den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung im Sinne von § 21 Abs. 3 WEG, wenn die Wohnungseigentümer den ihnen zustehenden Beurteilungsspielraum überschreiten; dies ist anzunehmen, wenn die Bestellung objektiv nicht vertretbar erscheint (Senat, Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175 Rn. 7 f.).

    Zwar wird die Auswahl des Verwalters wesentlich von den wirtschaftlichen Eckpunkten des Verwaltervertrags bestimmt (Senat, Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, aaO Rn. 11); es handelt sich aber um verschiedene Rechtsakte, die lediglich inhaltlich verknüpft sind.

    Aus diesem Grund hat der Senat eine getrennte Beschlussfassung über die Bestellung des Verwalters und die Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrags in einer Fallkonstellation gebilligt, in der beide Beschlüsse in derselben Eigentümerversammlung erörtert und gefasst wurden (Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, aaO Rn. 12).

    Ob die Bestellung des Verwalters auch dann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen kann, wenn sie zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem die Eckpunkte des Verwaltervertrags noch nicht feststehen, ist umstritten; der Senat hat diese Frage ausdrücklich offen gelassen (Urteil vom 22. Juni 2012- V ZR 190/11, aaO).

  • LG Düsseldorf, 30.12.2011 - 16 S 30/10

    Verwalterbestellung: Laufzeit und Vergütung sind festzulegen!

    Auszug aus BGH, 27.02.2015 - V ZR 114/14
    a) Teilweise wird eine isolierte Bestellung des Verwalters unter Hinweis auf die Trennung zwischen Organstellung und Vertrag für zulässig gehalten (LG Karlsruhe, ZWE 2011, 369, 370; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 26 Rn. 51; ders., ZWE 2012, 327 f.; zweifelnd Jennißen in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 26 Rn. 34).

    b) Dagegen widerspricht es nach überwiegender Ansicht ordnungsmäßiger Verwaltung, den Verwalter zu bestellen, ohne zugleich die vertraglich geschuldete Vergütung und die Dauer des Verwaltervertrags zu regeln (vgl. nur OLG Hamm, ZWE 2002, 486, 489; OLG Düsseldorf, ZWE 2006, 396, 400; LG Düsseldorf, ZWE 2012, 327; AG Schöneberg, GE 2013, 68; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 26 Rn. 21; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 15 aE; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 6. Aufl., § 26 WEG Rn. 4).

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    Auszug aus BGH, 27.02.2015 - V ZR 114/14
    aa) Bei einer erstmaligen Bestellung des Verwalters ist die Festlegung der wesentlichen vertraglichen Eckpunkte schon deshalb erforderlich, weil mehrere Angebote einzuholen sind (Senat, Urteil vom 1. April 2011- V ZR 96/10, NZM 2011, 515 Rn. 11 ff.).

    bb) Bei einer Wiederbestellung des amtierenden Verwalters ist ein solcher Angebotsvergleich zwar nicht erforderlich, sofern der Sachverhalt unverändert geblieben ist (Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 96/10, aaO).

  • LG Karlsruhe, 28.06.2011 - 11 S 7/10

    Wohnungseigentümerbeschluss: Bestellung einer haftungsbeschränkten

    Auszug aus BGH, 27.02.2015 - V ZR 114/14
    a) Teilweise wird eine isolierte Bestellung des Verwalters unter Hinweis auf die Trennung zwischen Organstellung und Vertrag für zulässig gehalten (LG Karlsruhe, ZWE 2011, 369, 370; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 26 Rn. 51; ders., ZWE 2012, 327 f.; zweifelnd Jennißen in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 26 Rn. 34).
  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 27.02.2015 - V ZR 114/14
    Zwar könnte dem zu TOP 15 gefassten Beschluss bei der gebotenen objektiven und nächstliegenden Auslegung (vgl. hierzu nur Senat, Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, WuM 2015, 47 Rn. 8 mwN, vorgesehen zum Abdruck in BGHZ) eine auflösende Bedingung hinsichtlich der Bestellung bis zum 31. Dezember 2017 entnommen werden.
  • OLG Hamm, 04.06.2002 - 15 W 66/02

    Verhältnis der Beschlußanfechtung der Abwahl eines Verwalters und der

    Auszug aus BGH, 27.02.2015 - V ZR 114/14
    b) Dagegen widerspricht es nach überwiegender Ansicht ordnungsmäßiger Verwaltung, den Verwalter zu bestellen, ohne zugleich die vertraglich geschuldete Vergütung und die Dauer des Verwaltervertrags zu regeln (vgl. nur OLG Hamm, ZWE 2002, 486, 489; OLG Düsseldorf, ZWE 2006, 396, 400; LG Düsseldorf, ZWE 2012, 327; AG Schöneberg, GE 2013, 68; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 26 Rn. 21; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 15 aE; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 6. Aufl., § 26 WEG Rn. 4).
  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des

    Es kann im Einzelfall triftige Gründe dafür geben, einen teureren Anbieter zu beauftragen (vgl. BayObLG WE 1995, 287 f.; AG München ZMR 2012, 739 f.; so für die Auswahl des Verwalters Senat, Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NZM 2012, 654 Rn. 11; Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 114/14, NJW 2015, 1378 Rn. 10).
  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines

    Das ist nach der Rechtsprechung des Senats zulässig, wenn - wie hier - beide Beschlüsse in derselben Eigentümerversammlung gefasst und dabei in der Versammlung jedenfalls die Eckpunkte des Verwaltervertrages festgelegt werden (vgl. Senat, Urteile vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175 Rn. 12 und vom 27. Februar 2015 - V ZR 114/14, NJW 2015, 1378 Rn. 9 ff.).

    Haben sie die Ermächtigung einzelner von ihnen zum Abschluss des Verwaltervertrages nur mit Maßgaben für die Eckpunkte - nach der Rechtsprechung des Senats mindestens die zu vereinbarende Vergütung und die zu vereinbarende Laufzeit (vgl. Senat, Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 114/14, NJW 2015, 1378 Rn. 9) - beschlossen, beschränkt sich die Prüfung auf diese Eckpunkte sowie gegebenenfalls darauf, ob im konkreten Fall noch weitere Maßgaben hätten beschlossen werden müssen.

    Ermächtigen sie dagegen einige von ihnen unter Festlegung bloß der Eckpunkte des Vertrags, also der Vergütung und der Laufzeit (vgl. Senat, Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 114/14, NJW 2015, 1378 Rn. 9), zum Abschluss des Vertrages, wäre die Kontrolldichte wesentlich geringer.

    a) Nach der dargestellten Rechtsprechung des Senats dürfen die Wohnungseigentümer über die Bestellung des Verwalters und die Ermächtigung zum Abschluss des Verwaltervertrags mit ihm in getrennten Beschlüssen entscheiden, wenn - wie hier - in der gleichen Eigentümerversammlung die Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrags (Laufzeit und Vergütung) in wesentlichen Umrissen geregelt werden (Senat, Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 114/14, NJW 2015, 1378 Rn. 9).

  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 75/18

    Wohnungseigentum: Sorgfalts-, Hinweis- und Aufklärungspflichten des

    Verlängert sich die Laufzeit des Verwaltervertrages - wie hier - jeweils mit der Wiederbestellung des Verwalters, dann liegt in dem Beschluss der Wohnungseigentümer über die Wiederbestellung des Verwalters eine Billigung (der Fortgeltung) des Verwaltervertrages und der darin getroffenen Regelungen (vgl. Senat, Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 114/14, NJW 2015, 1378 Rn. 11).
  • BGH, 24.01.2020 - V ZR 110/19

    Gebotenheit des Zukommenlassens der Angebote der Bewerber sowie deren Eckdaten

    Zudem ist eine Kenntnis der Angebotskonditionen notwendig, um einen tragfähigen Vergleich zwischen den Angeboten der Bewerber anstellen und die Stärken und Schwächen der Leistungsangebote beurteilen zu können (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175 Rn. 12; Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 114/14, NJW 2015, 1378 Rn. 12).

    Zu den mitzuteilenden Eckpunkten der Leistungsangebote gehören die vorgesehene Laufzeit des Vertrages und die Vergütung (vgl. Senat, Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 114/14, NJW 2015, 1378 Rn. 9), wobei darzustellen ist, ob eine Pauschalvergütung oder eine Vergütung mit mehreren Vergütungsbestandteilen angeboten wird.

  • LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 13 S 49/16

    Enthält ein Verwaltervertrag zahlreiche unwirksame Klauseln, die wesentliche

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht nämlich die Bestellung des Verwalters grundsätzlich nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn in derselben Eigentümerversammlung, in der die Bestellung erfolgt, auch die Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrags (Laufzeit und Vergütung) in wesentlichen Umrissen geregelt werden (BGH NJW 2015, 1378 [BGH 27.02.2015 - V ZR 114/14] ).
  • LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23

    Rechenwerk zur Jahresabrechnung

    Für die Ordnungsmäßigkeit eines Wiederbestellungsbeschlusses ist es zudem nicht erforderlich, vor der Beschlussfassung Angebote anderer Personen einzuholen (vgl. BGH NJW 2015, 1378 Rn. 11; NZM 2011, 515 Rn. 13; Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 26 Rn. 139-141).
  • BGH, 11.05.2017 - V ZB 52/15

    Wohnungseigentumsverfahren: Kosten eines Ersatzzustellungsvertreters und Kosten

    Diese Fragen müssten nämlich in dem (durch das Gericht zu ersetzenden) Beschluss der Wohnungseigentümer gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 WEG ebenfalls geregelt werden (so für die Verwalterbestellung Senat, Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 114/14, NJW 2015, 1378 Rn. 12).
  • LG Dortmund, 31.01.2023 - 1 S 155/22

    Eigentümerversammlung um 16.00 Uhr zulässig --- Beiratswahl muss in der Einladung

    Die Bestellung der GmbH & Co. KG ist objektiv vertretbar (vgl. BGH, Urteil v. 27.2.2015 - V ZR 114/14, ZWE 2015, 215, beck-online).

    Maßgeblich ist, dass die Entscheidung über die Bestellung wie hier auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage getroffen wird (vgl. BGH, Urteil v. 27.2.2015 - V ZR 114/14, ZWE 2015, 215, beck-online).

    Hinsichtlich der Laufzeit des Vertrags konnten die Wohnungseigentümer überdies davon ausgehen, dass diese der Üblichkeit entsprechend mit dem Bestellungszeitraum übereinstimmen sollte (vgl. BGH, Urteil v. 27.2.2015 - V ZR 1 14/14, ZWE 2015, 215, beck-online).

  • LG Neuruppin, 15.04.2021 - 2 O 32/21

    Nicht existente WEG vertreten: Vollmachtloser Vertreter haftet auf

    Die Bestellung des Verwalters als Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft und Vertreter der Wohnungseigentümer einerseits und der Verwaltervertrag andererseits sind zu unterscheiden (BGH, Urteil vom 27.2.2015 - V ZR 114/14, NJW 2015, 1378 Rn. 5; BGH, Urteil vom 6.3.1997 - III ZR 248/95, NJW 1997, 2106; vgl. BGH, Urteil vom 5.7.2019 - V ZR 278/17, ZWE 2020, 83 Rn. 40 f.; Bärmann/Becker, 14. Aufl. 2018, WEG § 26 Rn. 22; zahlr.

    Er könnte ohne einen Verwaltervertrag nur die übliche und angemessene/branchenübliche Vergütung (§§ 675 Abs. 1, 612 Abs. 2 BGB) verlangen (BGH, Urteil vom 27.2.2015 - V ZR 114/14, NJW 2015, 1378 Rn. 12).

  • LG Frankfurt/Main, 08.04.2020 - 13 S 84/19

    Es kommt auf den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Versammlung an!

    Demzufolge ist es Aufgabe des Gerichts vor allem zu prüfen, ob die Beschlussfassung dies berücksichtigt, also insbesondere die Eigentümer ihr Ermessen sachgerecht ausgeübt haben und sie die Entscheidung auf einer hinreichend sicheren Tatsachengrundlage getroffen haben (vgl. BGH ZMR 2012, 885 Rn. 20 f.; NJW 2015, 1378 Rn. 12; ZMR 2016, 49 Rn. 47; st. Rspr.).

    Inwieweit die Eigentümer ihre Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft haben, ist alleine bei der Beurteilung der Frage zu prüfen, ob die Beschlussfassung auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage erfolgt ist und daher insbesondere eine Ermessensentscheidung sachgerecht getroffen werden konnte (vgl. BGH ZMR 2012, 885 Rn. 20 f.; NJW 2015, 1378 Rn. 12; ZMR 2016, 49 Rn. 47; st. Rspr).

  • LG München I, 23.11.2016 - 1 T 18932/16

    Einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines Eigentümergemeinschaftsbeschlusses

  • LG München I, 20.02.2020 - 36 S 16296/18

    Eigentümerversammlung am Vorabend eines jüdischen Feiertages

  • AG Essen-Steele, 03.05.2023 - 21 C 21/22

    Anforderungen an Tagesordnung bei Bestellung eines Verwalters

  • LG Karlsruhe, 10.05.2016 - 11 S 41/15

    Bestellung eines Wohnungseigentumsverwalters: Beurteilungsspielraum der

  • AG Aachen, 27.05.2020 - 118 C 4/20
  • LG Stuttgart, 23.10.2017 - 19 S 38/17

    Wohnungseigentumssache: Vergütungsanspruch eines ehemaligen Verwalters nach

  • LG Düsseldorf, 13.04.2016 - 25 S 123/14

    Voraussetzung für die Ordnungsgemäßheit des Beschlusses einer

  • LG Rostock, 29.09.2023 - 1 S 132/22

    Anfechtung eines möglichen Scheinbeschlusses; identisches Rechtsschutzziel

  • LG Köln, 12.09.2019 - 29 S 72/19

    Verwalterbestellung erfordert Regelung über Laufzeit und Vergütung!

  • LG Dresden, 29.05.2019 - 2 S 534/18

    Verwalterbestellung ohne gleichzeitig über Verwaltervertrag zu beschließen?

  • AG Pinneberg, 06.03.2018 - 60 C 34/17

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Fristgemäße Erhebung der

  • AG Oberhausen, 25.09.2018 - 34 C 14/18

    Unzulässige Klauseln im WEG-Verwaltervertrag/ Zur Unwirksamkeit eines

  • LG Dortmund, 24.05.2016 - 1 S 42/16
  • AG Philippsburg, 22.06.2018 - 1 C 5/18
  • AG Neustadt am Rübenberge, 15.02.2016 - 20 C 943/15

    Verwalterwahl hat ordnungsgemäßer Verwaltung zu entsprechen!

  • LG Rostock, 25.10.2019 - 1 S 5/19

    Schätzung des Betriebsstroms der Heizung mit 4% des Gesamtstromverbrauchs

  • LG Köln, 21.01.2021 - 29 S 106/20

    Wiederwahl des Verwalters trotz Pflichtverletzungen?

  • AG Offenbach, 26.10.2020 - 310 C 72/19

    Auch bei Verwalterwiederwahl können Alternativangebote nötig sein

  • LG Berlin, 13.10.2020 - 85 S 2/19

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung der Verwalterabberufung durch den

  • LG Berlin, 17.12.2019 - 85 S 26/17

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ladungsmangel bezüglich des

  • AG Neuss, 08.11.2019 - 93 C 1989/19

    Anfechtung eines Wiederbestellungsbeschlusses

  • AG Berlin-Schöneberg, 28.09.2016 - 770 C 4/16

    WEG - Beschlussanfechtung - Beschlussersetzung bei Negativbeschluss

  • AG Walsrode, 02.05.2016 - 7 C 735/15
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