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   BGH, 27.02.2018 - EnVR 1/17   

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https://dejure.org/2018,7634
BGH, 27.02.2018 - EnVR 1/17 (https://dejure.org/2018,7634)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2018 - EnVR 1/17 (https://dejure.org/2018,7634)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2018 - EnVR 1/17 (https://dejure.org/2018,7634)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einspeisung eines Kraftwerks in das Höchstspannungsnetz als dezentrale Erzeugungsanlage

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur dezentralen Erzeugungsanlage i. S. v. § 18 Abs. 1 StromNEV und § 3 Nr. 11 EnWG (Mark-E AG)

  • rewis.io

    Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Vorliegen einer dezentralen Erzeugungsanlage bei einem Kraftwerk mit Einspeisung in ein Höchstspannungsnetz - Mark-E AG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einspeisung eines Kraftwerks in das Höchstspannungsnetz als dezentrale Erzeugungsanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    In Höchstspannungsnetz einspeisendes Kraftwerk ist keine dezentrale Erzeugungsanlage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begriff der dezentralen Erzeugungsanlage

  • recht-energisch.de (Kurzinformation)

    Höchst spannend ist nicht dezentral

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 544
  • NVwZ-RR 2018, 430
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.2012 - EnVR 88/10

    SWM Infrastruktur GmbH

    Auszug aus BGH, 27.02.2018 - EnVR 1/17
    aa) Der Senat hat den Betrieb von Einrichtungen aus dem Bereich der Höchstspannung durch den Betreiber eines Verteilernetzes unter bestimmten Voraussetzungen als Besonderheit der Versorgungsaufgabe im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 ARegV angesehen (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - EnVR 88/10, RdE 2013, 22 Rn. 57 ff. - SWM Infrastruktur GmbH).

    Er hat aber auch dort ausdrücklich offengelassen, ob Höchstspannungsnetze auch dann als Übertragungsnetze anzusehen sind, wenn sie nicht Teil eines Verbundnetzes sind, oder ob insoweit eine Regelungslücke vorliegt (BGH RdE 2013, 22 Rn. 44 - SWM Infrastruktur GmbH), und den Betrieb der dort in Rede stehenden Komponenten unabhängig von deren Einordnung als Übertragungs- oder Verteilernetz als Teil der Versorgungsaufgabe des Netzbetreibers angesehen, um dessen Erlösobergrenzen es ging.

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2016 - 3 Kart 112/15

    Begriff der dezentralen Einspeisung i.S. von § 18 Abs. 1 StromNEV

    Auszug aus BGH, 27.02.2018 - EnVR 1/17
    Das Beschwerdegericht hat seine Entscheidung (OLG Düsseldorf, RdE 2017, 265) im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem

    Auszug aus BGH, 27.02.2018 - EnVR 1/17
    bb) Der Senat hat im Zusammenhang mit einem Übertragungsanspruch aus § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG a.F. entschieden, dass die Abgrenzung zwischen dem örtlichen Verteilernetz und Durchgangsleitungen nicht nach der Spannungsebene, sondern nach der Funktion der jeweiligen Leitung zu erfolgen hat (BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13, RdE 2015, 29 Rn. 31 - Stromnetz Homberg).
  • BGH, 20.06.2017 - EnVR 40/16

    Berechnung des Stromnetzentgelts für eine dezentrale Einspeisung: Begriff der

    Auszug aus BGH, 27.02.2018 - EnVR 1/17
    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt als vorgelagerte Spannungsebene im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 3 StromNEV auch eine Netzebene auf derselben Stufe in Betracht, sofern diese von einem anderen Netzbetreiber betrieben wird und deshalb für die Einspeisung in das nachgelagerte Netz ein Entgelt anfällt, das durch die dezentrale Einspeisung vermieden wird (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - EnVR 40/16, RdE 2017, 543 Rn. 9 ff. - Heizkraftwerk Würzburg GmbH).
  • BGH, 27.10.2020 - EnVR 70/19

    Kraftwerk Westfalen

    Das Vorhandensein eines vorgelagerten Netzes ist lediglich eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für einen Anspruch aus § 18 Abs. 1 StromNEV (BGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - EnVR 1/17, RdE 2018, 248 Rn. 30 - Mark-E AG).

    Der Anspruch eines Betreibers einer Erzeugungsanlage auf ein Entgelt für die Einspeisung setzt zusätzlich voraus, dass es sich um eine dezentrale Erzeugungsanlage handelt (vgl. BGH, RdE 2018, 248 Rn. 31 - Mark-E AG).

    aa) Zur Auslegung des nach § 18 Abs. 1 StromNEV maßgeblichen Begriffs der dezentralen Erzeugungsanlage ist die Definition in § 3 Nr. 11 EnWG heranzuziehen (BGH, RdE 2018, 248 Rn. 12 f. - Mark-E AG).

    Ein Kraftwerk, das den von ihm erzeugten Strom in ein Höchstspannungsnetz einspeist, ist daher keine dezentrale Erzeugungsanlage (BGH, RdE 2018, 248 Rn. 19 - Mark-E AG).

    a) Zu Unrecht beruft sich die Antragstellerin auf den Senatsbeschluss vom 27. Februar 2018 (EnVR 1/17, RdE 2018, 248 - Mark-E AG).

    Im übrigen zeigt die Antragstellerin nicht auf, dass sie konkrete Vermögensdispositionen getroffen hat (vgl. hierzu BGH, RdE 2018, 248 Rn. 40 - Mark-E AG).

  • OLG Düsseldorf, 02.02.2022 - 3 Kart 37/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Entgelt für die

    Deshalb richtet sich die Auslegung nach § 3 Nr. 11 EnWG (BGH, Beschl. v. 27.02.2018 - EnVR 1/17, Juris Rn. 12 f.; Beschl. v. 27.10.2020 - EnVR 70/19, Juris Rn. 16).
  • BGH, 09.07.2019 - EnVR 6/18

    Anreizregulierung: Genehmigungsfähigkeit von Investitionsmaßnahmen für

    Von dieser Einteilung ist der Senat in anderem Zusammenhang bereits wiederholt ausgegangen (BGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - EnVR 1/17, RdE 2018, 248 Rn. 17 - Mark-E AG; Beschluss vom 9. Oktober 2018 - EnVR 32/17, ZNER 2019, 123 Rn. 34 - Chemiepark).

    dd) Angesichts dessen bedarf die vom Senat bislang offen gelassene (BGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - EnVR 1/17, RdE 2018, 248 Rn. 32 - Mark-E AG) Frage, ob die in § 3 Nr. 2 EnWG vorgesehene Unterscheidung zwischen Übertragungs- und Verteilernetzen insoweit lückenhaft ist, als es möglicherweise Betriebseinrichtungen in der Ebene der Höchstspannung oder der Umspannung von Höchst- zu Hochspannung geben kann, die nicht zu einem Übertragungsnetz gehören, auch im vorliegenden Zusammenhang keiner Entscheidung.

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2019 - 3 Kart 804/18

    Begriff der dezentralen Erzeugungsanlage i.S. von § 3 Nr. 11 EnWG

    Auch § 2 StromNEV, der die für die Verordnung wesentlichen Begriffe ergänzend zu den Begriffsbestimmungen des EnWG definiert (BR-Drucks. 245/05, S. 31), enthält keine abweichende Bestimmung (BGH, Beschluss vom 27.02.2018, EnVR 1/17, Rn. 13, zitiert nach juris).
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