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   BGH, 27.02.2018 - I ZB 101/17   

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https://dejure.org/2018,8031
BGH, 27.02.2018 - I ZB 101/17 (https://dejure.org/2018,8031)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2018 - I ZB 101/17 (https://dejure.org/2018,8031)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2018 - I ZB 101/17 (https://dejure.org/2018,8031)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Mitwirkung der abgelehnten Richterinnen und Richtern bei eindeutiger Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs; Antrag auf einstweilige Verfügung bzgl. der Fortsetzung der Tätigkeit als Herausgeberin eines wissenschaftlichen Sonderhefts und des Zugangs zum elektronischen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a Abs. 1 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Mitwirkung der abgelehnten Richterinnen und Richtern bei eindeutiger Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs; Antrag auf einstweilige Verfügung bzgl. der Fortsetzung der Tätigkeit als Herausgeberin eines wissenschaftlichen Sonderhefts und des Zugangs zum elektronischen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.08.2013 - I ZA 2/13

    Erfolgsaussichten einer Anhörungsrüge bzgl. der Befangenheit von Bundesrichtern

    Auszug aus BGH, 27.02.2018 - I ZB 101/17
    b) In klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlichen Ablehnungsgesuchs sind die abgelehnten Richterinnen und Richter nicht an einer weiteren Mitwirkung gehindert (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772 f.; BGH, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 3).

    In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht belegen kann, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters oder der abgelehnten Richterin selbst entbehrlich ist (vgl. BVerfG, NJW 2006, 3129 Rn. 48 f.; BGH, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 3).

  • BGH, 17.01.2018 - V ZB 214/17

    Mitwirkung der abgelehnten Richter bei eindeutig unzulässigen oder

    Auszug aus BGH, 27.02.2018 - I ZB 101/17
    Das gleiche gilt, wenn mit dem Ablehnungsgesuch pauschal die Richterinnen und Richter abgelehnt werden, die an der dem Ablehnungsgesuch vorausgegangenen Gerichtsentscheidung mitgewirkt haben, ohne konkrete Anhaltspunkte vorzubringen, die bei vernünftiger objektiver Betrachtung auf eine Befangenheit der Mitglieder des Spruchkörpers deuten könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - V ZB 214/17, juris Rn. 4 mwN).

    Ein Ablehnungsgesuch lässt sich deshalb auch nicht als ein an sich zulässiges Ablehnungsgesuch gegen alle beteiligten Mitglieder des Senats auslegen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - V ZB 214/17, juris Rn. 5 mwN).

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BGH, 27.02.2018 - I ZB 101/17
    a) Bei offensichtlicher Unzulässigkeit sind die abgelehnten Richterinnen und Richter von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen; es bedarf dann auch keiner dienstlichen Stellungnahme (vgl. BVerfG, NVwZ 2006, 924, 925).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BGH, 27.02.2018 - I ZB 101/17
    b) In klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlichen Ablehnungsgesuchs sind die abgelehnten Richterinnen und Richter nicht an einer weiteren Mitwirkung gehindert (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772 f.; BGH, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 3).
  • BGH, 16.12.2014 - I ZB 63/14

    Anhörungsrüge gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 27.02.2018 - I ZB 101/17
    Dies gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - I ZB 63/14, juris Rn. 1 mwN).
  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus BGH, 27.02.2018 - I ZB 101/17
    (1) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Vortrag von Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen (vgl. BVerfGE 36, 92, 97 mwN; 54, 117, 123).
  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 27.02.2018 - I ZB 101/17
    (1) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Vortrag von Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen (vgl. BVerfGE 36, 92, 97 mwN; 54, 117, 123).
  • BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Besetzung der Richterbank

    Auszug aus BGH, 27.02.2018 - I ZB 101/17
    Denn Anlass, seine ordnungsgemäße Besetzung von Amts wegen zu prüfen (vgl. BVerfGE 40, 356, 361), hatte der Senat nicht.
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus BGH, 27.02.2018 - I ZB 101/17
    In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht belegen kann, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters oder der abgelehnten Richterin selbst entbehrlich ist (vgl. BVerfG, NJW 2006, 3129 Rn. 48 f.; BGH, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 3).
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