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   BGH, 27.02.2019 - XII ZB 444/18   

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https://dejure.org/2019,8427
BGH, 27.02.2019 - XII ZB 444/18 (https://dejure.org/2019,8427)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2019 - XII ZB 444/18 (https://dejure.org/2019,8427)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - XII ZB 444/18 (https://dejure.org/2019,8427)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren; Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdev...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdeverfahren, Sachverständigengutachten, Neue Tatsachengrundlage, Anhörung des Betroffenen, Absehen von, Sachverständigengutachten

  • rewis.io

    Betreuungssache: Verwertbarkeit eines ohne Untersuchung des Betroffenen erstellten Sachverständigengutachtens; Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren; Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuungsverfahren - und das Absehen von der persönlichen Anhörung durch das Beschwerdegericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuungsverfahren - und die Verwertbarkeit des Sachverständigengutachtens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuung - und der freie Wille des Betroffenen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 626
  • Rpfleger 2019, 392
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 21.11.2018 - XII ZB 57/18

    Möglichkeit des Beschwerdegerichts vom Absehen einer erneuten Anhörung des

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - XII ZB 444/18
    Ein solches Vorgehen setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - juris Rn. 5 mwN).

    Diese Anhörung konnte mithin weder die Funktion erfüllen, dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich zu dem Sachverständigengutachten und den sich daraus ergebenden neuen Umständen zu äußern (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - juris Rn. 6 mwN), noch hat das Amtsgericht die im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht (§ 26 FamFG) gebotene kritische Überprüfung des Gutachtens anhand des in einer Anhörung gewonnenen persönlichen Eindrucks vorgenommen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 246/16 - FamRZ 2017, 142 Rn. 11 und vom 6. November 2013 - XII ZB 650/12 - FamRZ 2014, 293 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 650/12

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung: Erforderlichkeit der Anhörung des

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - XII ZB 444/18
    Diese Anhörung konnte mithin weder die Funktion erfüllen, dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich zu dem Sachverständigengutachten und den sich daraus ergebenden neuen Umständen zu äußern (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - juris Rn. 6 mwN), noch hat das Amtsgericht die im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht (§ 26 FamFG) gebotene kritische Überprüfung des Gutachtens anhand des in einer Anhörung gewonnenen persönlichen Eindrucks vorgenommen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 246/16 - FamRZ 2017, 142 Rn. 11 und vom 6. November 2013 - XII ZB 650/12 - FamRZ 2014, 293 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 120/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Betreuerbestellung ohne Anhörung und ohne

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - XII ZB 444/18
    Einer der von der Senatsrechtsprechung anerkannten Ausnahmefälle, in denen das Betreuungsgericht das Verfahren nach § 34 Abs. 3 FamFG auch ohne persönliche Anhörung des Betroffenen beenden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. November 2014 - XII ZB 405/14 - FamRZ 2015, 485 Rn. 5 und vom 2. Juli 2014 - XII ZB 120/14 - FamRZ 2014, 1543 Rn. 11 ff.), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 26.11.2014 - XII ZB 405/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Betreuerbestellung ohne Anhörung und ohne

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - XII ZB 444/18
    Einer der von der Senatsrechtsprechung anerkannten Ausnahmefälle, in denen das Betreuungsgericht das Verfahren nach § 34 Abs. 3 FamFG auch ohne persönliche Anhörung des Betroffenen beenden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. November 2014 - XII ZB 405/14 - FamRZ 2015, 485 Rn. 5 und vom 2. Juli 2014 - XII ZB 120/14 - FamRZ 2014, 1543 Rn. 11 ff.), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 7/16

    Betreuungssache: Voraussetzungen einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - XII ZB 444/18
    Zum anderen wird das Landgericht gegebenenfalls auch darauf Bedacht zu nehmen haben, dass es für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (§ 1903 Abs. 1 BGB) ausreichender tatrichterlicher Feststellungen bedarf (vgl. dazu etwa Senatsbeschlüsse vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - FamRZ 2018, 1770 Rn. 25 ff. und vom 27. April 2016 - XII ZB 7/16 - FamRZ 2016, 1070 Rn. 15 ff.), die bislang nicht getroffen sind.
  • BGH, 12.10.2016 - XII ZB 246/16

    Betreuungssache: Unverhältnismäßigkeit der Vorführung des Betroffenen zur

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - XII ZB 444/18
    Diese Anhörung konnte mithin weder die Funktion erfüllen, dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich zu dem Sachverständigengutachten und den sich daraus ergebenden neuen Umständen zu äußern (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - juris Rn. 6 mwN), noch hat das Amtsgericht die im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht (§ 26 FamFG) gebotene kritische Überprüfung des Gutachtens anhand des in einer Anhörung gewonnenen persönlichen Eindrucks vorgenommen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 246/16 - FamRZ 2017, 142 Rn. 11 und vom 6. November 2013 - XII ZB 650/12 - FamRZ 2014, 293 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17

    Feststellung des Tatrichters der "erheblichen Beeinträchtigung" der freien

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - XII ZB 444/18
    Für die mithin notwendige Feststellung, dass es dem Betroffenen an einem freien Willen fehlt, ist nicht ausreichend, wenn der Betroffene - wie in der Beschwerdeentscheidung ausgeführt - "in seiner freien Willensbildung erheblich beeinträchtigt" ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 552/17 - FamRZ 2019, 239 Rn. 6 und vom 7. März 2018 - XII ZB 540/17 - FamRZ 2018, 848 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 28.03.2018 - XII ZB 168/17

    Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen einer Anhörungsrüge;

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - XII ZB 444/18
    Die Bekanntgabe des Gutachtens an den Verfahrensbevollmächtigten als den rechtsgeschäftlichen Vertreter des Betroffenen wirkt aber für und gegen diesen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 2018 - XII ZB 168/17 - FamRZ 2018, 954 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 399/17

    Betreuungssache: Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens ohne persönliche

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - XII ZB 444/18
    Zutreffend rügt die Rechtsbeschwerde dagegen zum einen, dass dieses Gutachten ohne die gemäß § 280 Abs. 2 Satz 1 FamFG erforderliche Untersuchung des Betroffenen erstellt worden und daher grundsätzlich nicht verwertbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 399/17 - FamRZ 2018, 1601 Rn. 9 ff. mwN).
  • BGH, 15.08.2018 - XII ZB 10/18

    Heranziehung einer neuen, nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datierten

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - XII ZB 444/18
    Zum anderen wird das Landgericht gegebenenfalls auch darauf Bedacht zu nehmen haben, dass es für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (§ 1903 Abs. 1 BGB) ausreichender tatrichterlicher Feststellungen bedarf (vgl. dazu etwa Senatsbeschlüsse vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - FamRZ 2018, 1770 Rn. 25 ff. und vom 27. April 2016 - XII ZB 7/16 - FamRZ 2016, 1070 Rn. 15 ff.), die bislang nicht getroffen sind.
  • BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18

    Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen: Erforderlichkeit einer erneuten

  • BGH, 26.09.2018 - XII ZB 395/18

    Begründetheit einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der Betreuung des

  • BGH, 31.10.2018 - XII ZB 552/17

    Betreuungssache: Betreuungsverlängerung gegen den Willen des Betroffenen bei

  • BGH, 03.07.2019 - XII ZB 62/19

    Notwendige Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens; Feststellung der

    Die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen ist grundsätzlich durchzuführen, nachdem das nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten vorliegt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. Februar 2019 - XII ZB 444/18, MDR 2019, 626).

    Zum anderen soll durch sie auch sichergestellt werden, dass sich das Gericht vor der Entscheidung einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen verschafft, durch den es in die Lage versetzt wird, das eingeholte Sachverständigengutachten zu würdigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 2019 - XII ZB 444/18 - MDR 2019, 626 Rn. 9 und vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 246/16 - FamRZ 2017, 142 Rn. 9).

    Die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen ist daher grundsätzlich durchzuführen, nachdem das nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 2019 - XII ZB 444/18 - MDR 2019, 626 Rn. 9 und vom 15. Februar 2012 - XII ZB 389/11 - FamRZ 2012, 619 Rn. 20 zum Unterbringungsverfahren).

  • BGH, 08.04.2020 - XII ZB 558/19

    Betreuungsverfahren: Maßstab für Betreuerauswahl; Absehen von persönlicher

    Ein solches Vorgehen setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (st. Senatsrspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 27. Februar 2019 - XII ZB 444/18 - MDR 2019, 626 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 13.05.2020 - XII ZB 541/19

    Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung des Betroffenen vor Genehmigung einer

    Ein solches Vorgehen setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (st. Senatsrspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 27. Februar 2019 - XII ZB 444/18 - MDR 2019, 626 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 06.05.2020 - XII ZB 6/20

    Rechtsschutz gegen die Bestellung eines Betreuers; Anforderungen an den Inhalt

    Zu Recht rügt die Rechtsbeschwerde, dass das Beschwerdegericht nicht gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von einer erneuten Anhörung der Betroffenen absehen durfte, weil das Amtsgericht die Betroffene angehört hat, ohne ihr zuvor das Sachverständigengutachten zur Verfügung zu stellen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2019 - XII ZB 444/18 - MDR 2019, 626 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 06.04.2022 - XII ZB 371/21

    Unterbringung des Betreugen in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Denn sonst kann die Anhörung weder die Funktion erfüllen, dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich zu dem Sachverständigengutachten und den sich daraus ergebenden neuen Umständen zu äußern, noch kann das Betreuungsgericht die im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht (§ 26 FamFG) gebotene kritische Überprüfung des Gutachtens anhand des in einer Anhörung gewonnenen persönlichen Eindrucks vornehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2019 - XII ZB 444/18 - MDR 2019, 626 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 04.03.2020 - XII ZB 485/19

    Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens in einem

    b) Zutreffend ist auch die Rüge der Rechtsbeschwerde, dass das Beschwerdegericht nicht gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von einer erneuten Anhörung der Betroffenen absehen durfte, weil die im ersten Rechtszug erfolgten Anhörungen verfahrensfehlerhaft waren (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 27. Februar 2019 - XII ZB 444/18 - MDR 2019, 626 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 12.05.2021 - XII ZB 505/20

    Eine öffentlich-rechtliche Unterbringung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayPsychKHG

    Zwar setzt die öffentlich-rechtliche Unterbringung voraus, dass die Gefahr sowohl auf der Krankheit als auch darauf beruhen muss, dass die freie Willensbestimmung des Betroffenen aufgehoben ist (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2019 - XII ZB 444/18 - MDR 2019, 626 Rn. 12 mwN zur Einrichtung der Betreuung; Senatsbeschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 95/16 - FamRZ 2016, 1068 Rn. 11 zur zivilrechtlichen Unterbringung und BVerfGE 146, 294 = FamRZ 2017, 1708 Rn. 32 mwN zur Zwangsbehandlung), so dass der Wortlaut des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayPsychKHG insoweit hinter dem verfassungsrechtlich geforderten Maß an Kausalität zurückbleibt (vgl. Marschner in Marschner/Lesting/Stahmann Freiheitsentziehung und Unterbringung 6. Aufl. Kap. B Rn. 142).
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