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   BGH, 27.02.2020 - 3 StR 327/19   

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BGH, 27.02.2020 - 3 StR 327/19 (https://dejure.org/2020,13134)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2020 - 3 StR 327/19 (https://dejure.org/2020,13134)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 3 StR 327/19 (https://dejure.org/2020,13134)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 284 StGB; Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 49 AEUV; Art. 56 AEUV
    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Handeln ohne behördliche Erlaubnis; Verwaltungsakzessorietät; Genehmigungsvorbehalt; formale Wirksamkeit; Unbeachtlichkeit der materiellrechtlichen Genehmigungsfähigkeit; nachträglich festgestellte Rechtswidrigkeit der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 284 Abs 1 StGB, Art 12 Abs 1 S 2 GG, § 2 Abs 3 S 1 GlüStVtr ND, § 4 Abs 1 S 2 GlüStVtr ND, § 25 Abs 1 GlüStVtr ND
    Strafbarkeit der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels bei möglicherweise verfassungswidriger Versagung der Betriebsfortführung

  • IWW

    § 33i GewO, Art. 12 Abs. 1 GG, § 284 Abs. 1 StGB, § 284 StGB, Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 49, 56 AEUV

  • Glücksspiel & Recht

    Strafbarkeit der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels bei möglicherweise verfassungswidriger Versagung der Betriebsfortführung

  • rewis.io

    Strafbarkeit der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels bei möglicherweise verfassungswidriger Versagung der Betriebsfortführung

  • vdai.de PDF

    Revision zu LG Hannover, Urt. v. 24.04.2019 - 46 KLs 5573 Js 79200/17 (8/18)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 284 Abs. 1
    Revision gegen eine Verurteilung wegen unerlaubtem Veranstalten eines Glücksspiels; Bedeutung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens des Angeklagten für die Erfüllung des Tatbestands des § 284 Abs. 1 StGB

  • datenbank.nwb.de

    Strafbarkeit der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels bei möglicherweise verfassungswidriger Versagung der Betriebsfortführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Europarecht und nationales Strafrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unerlaubtes Glücksspiel auch dann strafbar, wenn Genehmigung zu Unrecht abgelehnt wurde

  • anwalt.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Strafbarkeit von Glücksspielanbietern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2282
  • NStZ 2020, 487
  • NStZ-RR 2020, 248
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • LG Landshut, 08.10.2021 - 75 O 1849/20

    Onlinewetten, Sportwetten, Glücksspielstaatsvertrag, Konzessionsverfahren, Ince,

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.02.2020 - 3 StR 327/19 greift insoweit lediglich die allgemeinen Grundsätze auf, hatte über die vorliegende Konstellation allerdings nicht zu entscheiden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - 4 B 1864/21

    Abstandsgebot; Aktive; Duldung; Anhaltspunkte für eine Straftat;

    vgl. BGH, Urteil vom 27.2.2020 - 3 StR 327/19 -, juris, Rn. 8 ff.

    vgl. BGH, Urteil vom 27.2.2020 - 3 StR 327/19 -, juris, Rn. 13 ff., 19, 30; siehe aber auch EuGH, Urteil vom 4.2.2016 - C-336/14, Ince -, ECLI: EU:C:2016:72, juris, Rn. 53 ff.

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 27.2.2020 - 3 StR 327/19 - zwar betont, dass § 284 Abs. 1 StGB verwaltungsakzessorisch ausgestaltet ist, indem die Tatbestandserfüllung an das Fehlen einer behördlichen Erlaubnis anknüpft.

    vgl. BGH, Urteil vom 27.2.2020 - 3 StR 327/19 -, juris, Rn. 14.

    vgl. BGH, Urteil vom 27.2.2020 - 3 StR 327/19 -, Rn. 13 ff.

  • OVG Hamburg, 20.10.2020 - 4 Bs 226/18

    Zur Rechtmäßigkeit des Abstandsgebots des hamburgischen Spielhallengesetzes

    Die jeweilige Zuständigkeit der Länder einschließlich der der lokalen Selbstverwaltung verbleibenden Ermessensspielräume ist nach Art. 4 Abs. 2 EUV unionsrechtlich zu achten (vgl. EuGH, Urt. v. 12.6.2014, C-156/13, NVwZ 2014, 100, juris, Rn. 34; vgl. zu den Spielerschutzzwecken: BGH, Urt. v. 27.2.2020, 3 StR 327/19, juris Rn. 41).

    Schon der Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht formuliert, der Gesetzgeber könne die Bewältigung der vielgestaltigen Auswahlkonstellationen anhand sachgerechter Kriterien den zuständigen Behörden überlassen, der Vorbehalt des Gesetzes erfordere keine gesetzgeberische Festlegung der maßgeblichen Auswahlparameter, und es sei im Hinblick auf verschiedene Auswahlmöglichkeiten eine komplexe Abwägungsentscheidung vorzunehmen (Rn. 185; vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 27.2.2020, 3 StR 327/19, juris Rn. 29; zum Alter der Erlaubnis als Auswahlkriterium: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.7.2020, OVG 1 N 77.19, juris Rn. 6), legt es nicht nahe, dass nur ein bestimmtes Auswahlkriterium, ein qualitativ oder quantitativ bestimmbares Bündel an Auswahlkriterien oder ein bestimmter (mathematisch oder statistisch fassbarer) Auswahlmechanismus (im Sinne einer Verteil- oder Rechengröße) verfassungskonform sein könnte bzw. dass jeder Auswahlmechanismus, der nicht zwangsläufig zur theoretisch größtmöglichen Zahl von Erlaubnissen führt, verfassungswidrig wäre.

  • BVerfG, 05.05.2021 - 2 BvR 2023/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen

    a) Grundsätzlich kann die Strafbarkeit zwar entfallen, wenn die außerstrafrechtliche Norm, an die eine Strafvorschrift anknüpft, ihrerseits verfassungswidrig ist (vgl. zum Entfall der Strafbarkeit wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels gemäß § 284 StGB wegen der Verfassungswidrigkeit des staatlichen Sportwettenmonopols BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2009 - 2 BvR 1499/05 -, Rn. 32 f.; vgl. andererseits zur Strafbarkeit nach § 284 StGB trotz möglicherweise verfassungswidrig defizitärer Regelungen zur Auswahl zwischen konkurrierenden Spielhallenbetreibern BGH, Urteil vom 27. Februar 2020 - 3 StR 327/19 -, NJW 2020, S. 2282 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2021 - 6 S 2237/21

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen so genannten Hängebeschluss; Duldung

    Anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Antragsgegnerin aufgeführten Urteil des Bundesgerichthofs vom 27.02.2020 (- 3 StR 327/19 -, NJW 2020, 2282 ) und der sonstigen von ihr benannten strafgerichtlichen Rechtsprechung.
  • VG Karlsruhe, 01.10.2021 - 1 K 2308/21

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes bis zur Entscheidung durch die

    Nachdem allein die aktive Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle, die der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Erlaubnisverfahrens sowie der Gewährung effektiven Rechtsschutzes dient, auf Grund der Verwaltungsakzessorietät des § 284 Abs. 1 StGB und des § 48 Abs. 1 Nr. 1 LGlüG eine das Straf- und Ordnungswidrigkeitenunrecht ausschließende Wirkung beizumessen ist (so ausdrücklich: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.07.2021 - 6 S 2237/21 - unter Berücksichtigung des auch von den Beteiligten herangezogenen Beschlusses des BGH vom 20.07.2020 - 3 StR 327/19 -, juris; Beschluss der Kammer vom 29.07.2021 - 1 K 2328/21 -, juris Rn. 2), genügt ein nur passives Dulden der Fortführung des Betriebs, wie es hier derzeit gegeben ist (s.o. unter 3.a.bb.(c).) zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes nicht.

    Darin wird den nachgeordneten Behörden mit Rücksicht auf das Strafurteil des BGH vom 27.02.2020 (3 StR 327/19) "empfohlen, bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 15 Abs. 2 GewO generell Schließungsverfügungen nach dieser Vorschrift zu erlassen und diese nach Möglichkeit auch mit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 VwGO zu verbinden".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2022 - 4 B 1520/21

    Duldung eines Spielhallenbetriebs ohne erforderliche Erlaubnis als Ausnahmefall;

    vgl. BGH, Urteil vom 27.2.2020 - 3 StR 327/19 -, juris, Rn. 13 ff.
  • VG Karlsruhe, 30.07.2021 - 14 K 1992/21

    Gestattung des Weiterbetriebs von zwei Spielhallen - Befreiung vom Abstandsgebot

    Bei einem Weiterbetrieb setzten sich ihre Mitarbeiter der Gefahr der Strafbarkeit des verwaltungsakzessorischen abstrakten Gefährdungsdelikts § 284 Strafgesetzbuch (StGB) aus (hierfür verweist sie auf BGH, Urteil vom 27.02.2020 - 3 StR 327/19 -, juris).

    Ebenso wenig bedarf der Klärung, ob etwaige von der Antragstellerin befürchtete strafrechtliche Konsequenzen im Falle eines weiteren "erlaubnislosen" Betriebs der Spielhallen einen Anordnungsgrund begründen würden (vgl. einerseits BGH, Urteil vom 27.02.2020 - 3 StR 327/19 -, juris, andererseits VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.07.2020 - 6 S 1665/20 - juris Leitsatz 4 und Rn. 11).

  • OVG Hamburg, 18.08.2021 - 4 Bs 193/21

    Spielhalle; Betriebsuntersagungs- und Schließungsverfügung gemäß § 15 Abs. 2 GewO

    Vor diesem Hintergrund kommt es auf die Frage, ob der Rechtsstandpunkt der Antragsgegnerin zutreffend ist, gegen das Aussetzungsinteresse der Antragstellerin spreche auch, dass diese sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 27.2.2020, 3 StR 327/19, juris) mit dem Betrieb einer Spielhalle ohne Erlaubnis strafbar machen würde, nicht an (vgl. zum Rechtsschutzbedürfnis für den Fall einer aktiven Duldung des Betriebs: OVG Mannheim, Beschl. v. 20.7.2021, 6 S 2237/21, juris Rn. 6 ff.).
  • VG Augsburg, 04.07.2022 - Au 8 S 22.765

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des

    Die formale Betrachtungsweise des Bundesgerichtshofs (3 StR 327/19) im Zusammenhang mit dem unerlaubten Betrieb von Spielhallen sei auf den Bereich der Sportwettvermittlung übertragbar.
  • VG Bremen, 14.12.2022 - 5 V 1894/22

    Weiterbetrieb einer Wettvermittlungsstelle - Abstandsgebot; Auswahlentscheidung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2022 - 4 B 1522/21

    Duldung des Spielhallenbetriebs ohne erforderliche Erlaubnis als Ausnahmefall aus

  • VG Freiburg, 05.08.2021 - 4 K 1849/21

    Zu den Anforderungen an eine so genannte aktive glücksspielrechtliche Duldung

  • VG Freiburg, 13.07.2021 - 7 K 2107/21

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle; Befristung einer Erlaubnis;

  • VG Wiesbaden, 20.11.2020 - 5 L 712/20
  • VG Karlsruhe, 29.07.2021 - 1 K 2328/21

    Erteilung einer aktiven Duldung für eine Spielstätte im einstweiligen

  • VG Köln, 10.09.2021 - 24 L 1199/21
  • VG Köln, 26.11.2021 - 24 L 1462/21
  • VG Karlsruhe, 04.08.2021 - 1 K 2349/21
  • VG Schwerin, 10.03.2022 - 3 B 245/22

    Vollziehbarkeit von gebührenpflichtigen und zwangsgeldbewehrten

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