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   BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19   

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https://dejure.org/2020,5746
BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19 (https://dejure.org/2020,5746)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2020 - III ZB 61/19 (https://dejure.org/2020,5746)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19 (https://dejure.org/2020,5746)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 42 Abs. 2 ZPO, § 42 ZPO, § 41 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Besorgnis der Befangenheit durch Entscheidung des abgelehnten Richters als Mitglied des Berufungsgerichts über die Berufung der ihn ablehnenden Partei gegen ein durch seine Ehefrau als Einzelrichterin ergangenes Urteil

  • rewis.io

    Besorgnis der Befangenheit bei Ehegatten als Einzelrichter in der Vorinstanz; Kostenenscheidung bei Erledigerklärung wegen Wegfalls des beanstandeten Zustands

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2
    Begründung der Besorgnis der Befangenheit durch Entscheidung des abgelehnten Richters als Mitglied des Berufungsgerichts über die Berufung der ihn ablehnenden Partei gegen ein durch seine Ehefrau als Einzelrichterin ergangenes Urteil

  • datenbank.nwb.de

    Besorgnis der Befangenheit bei Ehegatten als Einzelrichter in der Vorinstanz; Kostenenscheidung bei Erledigerklärung wegen Wegfalls des beanstandeten Zustands

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wenn das Privatleben die Gerichtssäle infiltriert ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kann der Ehemann über das Urteil seiner Frau entscheiden? Besorgnis der Befangenheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der in der Beschwerdeinstanz erledigte Befangenheitsantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befangen - weil die Ehefrau erstinstanzlich urteilte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Befangenheit: Richter darf nicht über Urteil seiner Frau entscheiden

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Befangenheit bei instanzüberschreitender Richter-Ehe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ehemann entscheidet über Urteil der Ehefrau: Befangenheit bei Einzelrichter-Entscheidung! (IBR 2020, 276)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 3460
  • NJW-RR 2020, 633
  • MDR 2020, 625
  • MDR 2020, 777
  • FamRZ 2020, 847
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 31/02

    Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19
    In Anwendung dieser Grundsätze stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters an der angefochtenen Entscheidung keinen generellen Ablehnungsgrund gemäß § 42 Abs. 2 ZPO im Hinblick auf dessen Beteiligung an der Entscheidung im Rechtsmittelverfahren dar (Beschlüsse vom 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02, NJW 2004, 163 f und vom 17. März 2008 - II ZR 313/06, NJW 2008, 1672; vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. August 2015 - III ZR 170/14, juris Rn. 3; a.A. z.B. Feiber, NJW 2004, 650 f; Zöller/ G. Vollkommer aaO § 42 Rn. 13a mwN; auf weitere Umstände abstellend: BSG, Beschlüsse vom 24. November 2005 - B 9a VG 6/05 B, juris Rn. 8 und vom 18. März 2013, BeckRS 2013, 68558 Rn. 6 ff).

    Letztere ist nicht in gleichem Maße zu erwarten, wenn der Ehegatte des abgelehnten Richters lediglich als Mitglied eines Kollegialgerichts an der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat (vgl. zu dieser Konstellation BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2003 aaO).

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19
    Die Kosten eines erfolgreichen, d.h. zulässigen und begründeten Rechtsmittels wären dagegen solche des Rechtsstreits gewesen, so dass eine Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren selbst nicht veranlasst gewesen wäre ( vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, juris Rn. 20 und vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, juris Rn. 12; Heinrich aaO mwN).

    Die Festsetzung des Beschwerdewerts entspricht dem Wert der Hauptsache (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2012 aaO und vom 17. Januar 1968 - IV ZB 3/68, NJW 1968, 796).

  • BGH, 20.12.2018 - I ZB 24/17

    Anspruch eines Schuldners auf Feststellung der Erledigung eines

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19
    Die einseitig gebliebene Erledigungserklärung des Beklagten ist als Antrag auf Feststellung der Erledigung der Rechtsbeschwerde auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - I ZB 24/17, juris Rn. 6).

    Eine auf ein Rechtsmittel bezogene einseitige Erledigungserklärung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann zulässig, wenn hierfür ein besonderes Bedürfnis besteht, weil nur auf diese Weise eine angemessene Kostenentscheidung zu erzielen ist und zudem - wie vorliegend - das erledigende Ereignis als solches außer Streit steht (BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2018 aaO Rn. 10 und vom 20. Januar 2009 - VIII ZB 47/08, NJW-RR 2009, 855 Rn. 4 mwN).

  • BGH, 17.01.1968 - IV ZB 3/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19
    Die Festsetzung des Beschwerdewerts entspricht dem Wert der Hauptsache (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2012 aaO und vom 17. Januar 1968 - IV ZB 3/68, NJW 1968, 796).
  • BGH, 17.03.2008 - II ZR 313/06

    Begriff des gesetzlichen Richters im Berufungsverfahren; Entscheidung über einen

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19
    In Anwendung dieser Grundsätze stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters an der angefochtenen Entscheidung keinen generellen Ablehnungsgrund gemäß § 42 Abs. 2 ZPO im Hinblick auf dessen Beteiligung an der Entscheidung im Rechtsmittelverfahren dar (Beschlüsse vom 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02, NJW 2004, 163 f und vom 17. März 2008 - II ZR 313/06, NJW 2008, 1672; vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. August 2015 - III ZR 170/14, juris Rn. 3; a.A. z.B. Feiber, NJW 2004, 650 f; Zöller/ G. Vollkommer aaO § 42 Rn. 13a mwN; auf weitere Umstände abstellend: BSG, Beschlüsse vom 24. November 2005 - B 9a VG 6/05 B, juris Rn. 8 und vom 18. März 2013, BeckRS 2013, 68558 Rn. 6 ff).
  • BGH, 25.05.2016 - III ZR 140/15

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19
    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der betroffenen Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (st. Rspr.; siehe nur Senat, Beschlüsse vom 8. Januar 2020 - III ZR 160/19, juris Rn. 5 und vom 25. Mai 2016 - III ZR 140/15, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 08.01.2020 - III ZR 160/19

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit (hier:

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19
    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der betroffenen Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (st. Rspr.; siehe nur Senat, Beschlüsse vom 8. Januar 2020 - III ZR 160/19, juris Rn. 5 und vom 25. Mai 2016 - III ZR 140/15, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 26.08.2015 - III ZR 170/14

    Selbstablehnung des Rechtsmittelrichters: Mitwirkung des Vaters seines

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19
    In Anwendung dieser Grundsätze stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters an der angefochtenen Entscheidung keinen generellen Ablehnungsgrund gemäß § 42 Abs. 2 ZPO im Hinblick auf dessen Beteiligung an der Entscheidung im Rechtsmittelverfahren dar (Beschlüsse vom 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02, NJW 2004, 163 f und vom 17. März 2008 - II ZR 313/06, NJW 2008, 1672; vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. August 2015 - III ZR 170/14, juris Rn. 3; a.A. z.B. Feiber, NJW 2004, 650 f; Zöller/ G. Vollkommer aaO § 42 Rn. 13a mwN; auf weitere Umstände abstellend: BSG, Beschlüsse vom 24. November 2005 - B 9a VG 6/05 B, juris Rn. 8 und vom 18. März 2013, BeckRS 2013, 68558 Rn. 6 ff).
  • BGH, 20.01.2009 - VIII ZB 47/08

    Anspruch auf Bewilligung einer öffentlichen Zustellung einer Klage an einen

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19
    Eine auf ein Rechtsmittel bezogene einseitige Erledigungserklärung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann zulässig, wenn hierfür ein besonderes Bedürfnis besteht, weil nur auf diese Weise eine angemessene Kostenentscheidung zu erzielen ist und zudem - wie vorliegend - das erledigende Ereignis als solches außer Streit steht (BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2018 aaO Rn. 10 und vom 20. Januar 2009 - VIII ZB 47/08, NJW-RR 2009, 855 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 58/17

    Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Tätigkeit seiner

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19
    Die Kosten eines erfolgreichen, d.h. zulässigen und begründeten Rechtsmittels wären dagegen solche des Rechtsstreits gewesen, so dass eine Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren selbst nicht veranlasst gewesen wäre ( vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, juris Rn. 20 und vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, juris Rn. 12; Heinrich aaO mwN).
  • BSG, 24.11.2005 - B 9a VG 6/05 B

    Richterablehnung bei instanzübergreifender Richterehe

  • BGH, 21.09.2021 - KZB 16/21

    Richterablehnung bei atypischer Vorbefassung

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine auf ein Rechtsmittel bezogene einseitige Erledigungserklärung jedenfalls dann zulässig, wenn hierfür ein besonderes Bedürfnis besteht, weil nur auf diese Weise eine angemessene Kostenentscheidung zu erzielen ist, soweit - was hier der Fall ist - das erledigende Ereignis als solches außer Streit steht (BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2005 - VII ZB 10/05, juris Rn. 5, vom 20. Januar 2009 - VIII ZB 47/08, NJW-RR 2009, 855 Rn. 4, und vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19, MDR 2020, 625 Rn. 9).

    Dies beruht auf dem Umstand, dass die Kosten eines erfolgreichen (Rechts-)Beschwerdeverfahrens betreffend eine Richterablehnung einen Teil der Kosten des Rechtsstreits darstellen, die die in der Sache unterliegende Partei nach §§ 91 ff. ZPO zu tragen hat, weil - was das Landgericht im Streitfall übersehen hat - die Ausgangsentscheidung als Teil der Hauptsache keine Kostenentscheidung enthalten darf (vgl. nur BGH, MDR 2020, 625 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 09.02.2023 - I ZR 142/22

    Begründete Besorgnis der Befangenheit; Zuvorige Mitwirkung der Ehefrau des

    Denn aus Sicht der ablehnenden Partei kann die Alleinverantwortung der Ehefrau des abgelehnten Richters für das angefochtene Urteil zu einer Solidarisierungsneigung des abgelehnten Richters führen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19, NJW-RR 2020, 633 [juris Rn. 13]).

    Letztere ist nicht in gleichem Maße zu erwarten, wenn der Ehegatte des abgelehnten Richters lediglich als Mitglied eines Kollegialgerichts an der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat (vgl. BGH, NJW 2004, 163 [juris Rn. 8]; BGH, NJW-RR 2020, 633 [juris Rn. 13]; Fellner, MDR 2020, 777, 778).

    Auch wenn es näher liegen mag, dass die in der Vorinstanz unterlegene Beklagte eine Solidarisierung des abgelehnten Richters mit seiner Ehefrau befürchtet (vgl. BGH, NJW-RR 2020, 633 [juris Rn. 13]), kann auch die Klägerin die nachvollziehbare Besorgnis hegen, dass der abgelehnte Richter in dem Bestreben, seine Unvoreingenommenheit in dieser Sache zu zeigen, geneigt sein könnte, dem Begehren der Beklagten näherzutreten.

  • BGH, 06.02.2024 - VIa ZR 507/21
    Eine auf ein Rechtsmittel bezogene einseitige Erledigungserklärung soll nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung jedenfalls dann zulässig sein, wenn das erledigende Ereignis als solches außer Streit steht und für die Erledigungserklärung ein besonderes Bedürfnis besteht, weil nur auf diese Weise eine angemessene Kostenentscheidung zu erzielen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009, aaO, Rn. 5 f.; Beschluss vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19, NJW-RR 2020, 633 Rn. 9; Beschluss vom 21. September 2021 - KZB 16/21, NJW-RR 2022, 209 Rn. 10).
  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20

    Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der

    Dabei kommen aber nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen, während rein subjektive Vorstellungen oder Gedankengänge des Ablehnenden als Ablehnungsgründe ausscheiden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2014 - VIII ZR 271/13, juris Rn. 7; vom 10. April 2018 - VIII ZR 127/17, juris Rn. 4; vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9; vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19, NJW-RR 2020, 633 Rn. 11; jeweils mwN).
  • BGH, 15.09.2020 - VI ZB 10/20

    Wer nicht am Rechtsstreit beteiligt ist, kann keinen Ablehnungsantrag stellen!

    Eine tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich; es genügt schon der "böse Schein" einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19, MDR 2020, 625, juris Rn. 11).
  • OLG Köln, 13.12.2023 - 11 W 23/23

    Teilnahme an sog. Expertenbefragung macht Sachverständigen befangen!

    Eine Kostenentscheidung ist im erfolgreichen Beschwerdeverfahren über eine Sachverständigenablehnung nicht veranlasst (vgl. BGH, NJW-RR 2020, 633, 634; Zöller/Herget, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 91 Rn. 13.81 u. 13.82).
  • BGH, 19.11.2020 - V ZB 59/20

    Besorgnis der Befangenheit durch Bestehen einer engen langjährigen Freundschaft

    Das ist etwa dann anzunehmen, wenn die Ehefrau des Richters in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten einer Partei als Rechtsanwältin (vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 9 u. 11) oder als Sekretärin (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, NJW 2019, 516 Rn. 13 ff.) tätig ist, oder wenn der Richter über die Berufung einer Partei gegen ein durch seine Ehefrau als Einzelrichterin erlassenes Urteil zu entscheiden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19, MDR 2020, 625 Rn. 13).
  • OVG Thüringen, 16.11.2022 - 4 N 702/15

    Zur Besorgnis der Befangenheit einer Richterin in einem Normenkontrollverfahren

    Zur Begründung ihres Ablehnungsgesuchs beziehen sich die Antragstellerinnen zunächst auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19 -, in dem die Ehefrau eines Rechtsmittelrichters die erstinstanzliche Entscheidung als Einzelrichter getroffen hatte.

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus dem von den Antragstellerinnen in Bezug genommenen Beschluss des BGH vom 27. Februar 2022 - III ZB 61/19 -.

  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 1/20

    Ablehnungsgesuch des Klägers gegen "alle Richter des Oberlandesgerichts Dresden"

    Dabei kommen aber nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen, während rein subjektive Vorstellungen oder Gedankengänge des Ablehnenden als Ablehnungsgründe ausscheiden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2014 - VIII ZR 271/13, juris Rn. 7; vom 10. April 2018 - VIII ZR 127/17, juris Rn. 4; vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9; vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19, NJW-RR 2020, 633 Rn. 11; jeweils mwN).
  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 3/20

    Ablehnungsgesuch des Klägers gegen "alle Richter des Oberlandesgerichts Dresden"

    Dabei kommen aber nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen, während rein subjektive Vorstellungen oder Gedankengänge des Ablehnenden als Ablehnungsgründe ausscheiden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2014 - VIII ZR 271/13, juris Rn. 7; vom 10. April 2018 - VIII ZR 127/17, juris Rn. 4; vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9; vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19, NJW-RR 2020, 633 Rn. 11; jeweils mwN).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2020 - 17 W 12/20

    Unzulässige Beschwerde gegen Zurückweisung der Ablehnung von Richtern einer

  • OLG Karlsruhe, 01.07.2020 - 8 U 14/20

    Richterliche Anzeige von möglichen Ablehnungsgründen wegen Besorgnis der

  • BGH, 20.04.2023 - III ZR 219/22

    Zurückweisung des Befangenheitsantrags

  • BGH, 18.02.2021 - III ZB 1/21

    Anspruch des Kägers auf Schadensersatz wegen verschiedener gegen ihn betriebener

  • BGH, 08.10.2020 - III ZB 44/20

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig hinsichtlich Statthaftigkeit;

  • OLG Frankfurt, 21.09.2020 - 8 U 74/20

    VW-Dieselskandal: Keine Befangenheit einer Richterin, die sich in eigener Sache

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.2021 - 1 LA 80/21

    Befangenheit des Rechtsmittelrichters bei erstinstanzlichen

  • OLG Karlsruhe, 06.02.2023 - 18 UFH 1/23

    Verlust des Ablehnungsrechts trotz Anberaumung eines Fortsetzungstermins

  • LSG Sachsen, 29.06.2020 - L 11 SF 90/20
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2020 - 11 Ns 951 Js 162580/19

    Begründete Selbstanzeige bei zeitgleichem Verstoß gegen die Wartepflicht für

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