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BGH, 27.03.1981 - 3 StR 76/81 (S) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Maßgeblichkeit der Benennung im Impressum für die strafrechtliche Zurechenbarkeit einzelner Artikel einer Zeitung - Ableitung der strafrechtlichen Verwantwortlichkeit aus der Stellung des Angeklagten als verwantwortlichem Redakteur - Voraussetzungen der vorsätzlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 89
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 300
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.02.1979 - 3 StR 411/78
Revision wegen fehlerhafter Zurückweisung von Beweisanträgen, auf der das Urteil …
Auszug aus BGH, 27.03.1981 - 3 StR 76/81
Dies ist aber schon bei demjenigen der Fall, der sich bereiterklärt hat, im Impressum als Verantwortlicher genannt zu sein, wenn er als formal presserechtlich Verantwortlicher in Kenntnis dessen, daß ein auf die Bundeswehr verfassungsfeindlich einwirkender und beleidigender Schrifteninhalt zu erwarten ist, mit Billigung dieses strafbaren Inhalts an der Tat mitgewirkt [BGH, Beschluß vom 7. Februar 1979 - 3 StR 411/78 (S); vgl. auch OLG Stuttgart MDR 1981, 163]. - BGH, 23.08.1979 - 4 StR 207/79
Verunglimpfung des Staates durch einen Zeitungsartikel - Materiell …
Auszug aus BGH, 27.03.1981 - 3 StR 76/81
Entscheidend ist aber nicht, ob den Angeklagten die strafrechtliche Verantwortlichkeit als verantwortlicher Redakteur trifft - was, wie das Landgericht zu Recht ausgeführt hat, nicht allein nach dem Impressum beantwortet werden kann (BGH NJW 1980, 67) -, sondern ob er an der Verbreitung von Druckwerken strafbaren Inhalts vorsätzlich mitgewirkt hat. - OLG Stuttgart, 01.09.1980 - 3 Ss 440/80
"Sitzredakteur" und Redaktionskollektiv
Auszug aus BGH, 27.03.1981 - 3 StR 76/81
Dies ist aber schon bei demjenigen der Fall, der sich bereiterklärt hat, im Impressum als Verantwortlicher genannt zu sein, wenn er als formal presserechtlich Verantwortlicher in Kenntnis dessen, daß ein auf die Bundeswehr verfassungsfeindlich einwirkender und beleidigender Schrifteninhalt zu erwarten ist, mit Billigung dieses strafbaren Inhalts an der Tat mitgewirkt [BGH, Beschluß vom 7. Februar 1979 - 3 StR 411/78 (S); vgl. auch OLG Stuttgart MDR 1981, 163].