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   BGH, 27.03.2001 - 4 StR 592/00   

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https://dejure.org/2001,8121
BGH, 27.03.2001 - 4 StR 592/00 (https://dejure.org/2001,8121)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2001 - 4 StR 592/00 (https://dejure.org/2001,8121)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2001 - 4 StR 592/00 (https://dejure.org/2001,8121)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.08.1976 - 2 StR 420/76

    Zusammenfassung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe mit bereits rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 27.03.2001 - 4 StR 592/00
    und 1.7.1997 durch das Amtsgericht Bremerhaven ausgesprochenen Einzelstrafen eine Gesamtstrafe gebildet werden müssen; in diese ist die Geldstrafe nicht einzubeziehen, weil das Landgericht im angefochtenen Urteil bewußt von der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe mit den einzelnen Geldstrafen gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB abgesehen hat und dem Angeklagten dieser Vorteil nicht mehr genommen werden darf (BGH, Beschluß vom 4. August 1976 - 2 StR 420/76, bei Holtz MDR 1977, 109; BGH NStZ-RR 1998, 136).
  • BGH, 23.07.1997 - 3 StR 146/97

    Beschwer des Angeklagten durch die unterlassene Einbeziehung der rechtskräftigen

    Auszug aus BGH, 27.03.2001 - 4 StR 592/00
    und 1.7.1997 durch das Amtsgericht Bremerhaven ausgesprochenen Einzelstrafen eine Gesamtstrafe gebildet werden müssen; in diese ist die Geldstrafe nicht einzubeziehen, weil das Landgericht im angefochtenen Urteil bewußt von der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe mit den einzelnen Geldstrafen gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB abgesehen hat und dem Angeklagten dieser Vorteil nicht mehr genommen werden darf (BGH, Beschluß vom 4. August 1976 - 2 StR 420/76, bei Holtz MDR 1977, 109; BGH NStZ-RR 1998, 136).
  • BGH, 21.11.2023 - 5 StR 247/23

    Einbeziehung früherer Strafen und Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe

    Zwar scheint eine Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs dafür zu sprechen, dass in einer wie der hier gegebenen Fallkonstellation eine Ausnahme von der von § 55 Abs. 1 StGB vorgeschriebenen Anwendung des § 53 StGB geboten sein könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2001 - 4 StR 592/00).
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