Rechtsprechung
BGH, 27.03.2003 - 5 StR 522/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 274 StPO; § 258 StPO
Beweiskraft des Protokolls; letztes Wort des Angeklagten - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verfahrensrüge der Nichterteilung des letzten Wortes nach § 258 Strafprozessordnung (StPO); Beweis des Nichtvorliegens des Verfahrensverstoßes durch Hauptverhandlungsprotokoll; Dienstliche Erklärungen der Berufsrichter und des Protokollführers ; Anwaltliche Versicherung des ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 274 § 344 Abs. 2
Beweiskraft des Protokolls bei nachträglicher Unterzeichnung durch den Vorsitzenden - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91
Unerlaubtes Handeltreiben - Vorstellung des Täters - Betäubungsmittelimitat - …
Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 5 StR 522/02
Der vom Landgericht aus einem abgehörten Telefongespräch des Angeklagten vom 11. Januar 2001 gezogene Schluß auf ein ernsthaftes Verkaufsangebot ist möglich und nachvollziehbar und bildet eine ausreichende Grundlage für die Überzeugung vom täterschaftlichen Handeltreiben des Angeklagten (vgl. BGHSt 36, 1, 14; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 4 und 30). - BGH, 24.10.2001 - 1 StR 163/01
Letztes Wort des Angeklagten; Änderung eines noch nicht fertiggestellten …
Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 5 StR 522/02
Daß der Vorsitzende das Protokoll versehentlich erst nach der ersten, gemäß § 273 Abs. 4 StPO noch unzureichenden Urteilszustellung (vgl. BGHSt 27, 80, 81) fertiggestellt hat - wonach das Urteil nunmehr ordnungsgemäß zugestellt wurde -, ändert an dieser Beurteilung nichts, zumal da die der Verteidigung bekannte, vom Protokollführer unterzeichnete Protokollfassung inhaltlich unverändert blieb (vgl. auch BGHSt 12, 270, 272; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 26). - BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88
Sexualverkehr des HIV-Infizierten
Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 5 StR 522/02
Der vom Landgericht aus einem abgehörten Telefongespräch des Angeklagten vom 11. Januar 2001 gezogene Schluß auf ein ernsthaftes Verkaufsangebot ist möglich und nachvollziehbar und bildet eine ausreichende Grundlage für die Überzeugung vom täterschaftlichen Handeltreiben des Angeklagten (vgl. BGHSt 36, 1, 14;… BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 4 und 30).
- BGH, 12.08.1986 - 1 StR 360/86
Unmittelbares Ansetzen - Anforderungen an vollendetes Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 5 StR 522/02
Der vom Landgericht aus einem abgehörten Telefongespräch des Angeklagten vom 11. Januar 2001 gezogene Schluß auf ein ernsthaftes Verkaufsangebot ist möglich und nachvollziehbar und bildet eine ausreichende Grundlage für die Überzeugung vom täterschaftlichen Handeltreiben des Angeklagten (vgl. BGHSt 36, 1, 14; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 4 und 30). - BGH, 16.12.1976 - 4 StR 614/76
Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils vor Fertigstellung des Protokolls
Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 5 StR 522/02
Daß der Vorsitzende das Protokoll versehentlich erst nach der ersten, gemäß § 273 Abs. 4 StPO noch unzureichenden Urteilszustellung (vgl. BGHSt 27, 80, 81) fertiggestellt hat - wonach das Urteil nunmehr ordnungsgemäß zugestellt wurde -, ändert an dieser Beurteilung nichts, zumal da die der Verteidigung bekannte, vom Protokollführer unterzeichnete Protokollfassung inhaltlich unverändert blieb (vgl. auch BGHSt 12, 270, 272;… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 26). - BGH, 04.12.1958 - 4 StR 408/58
Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 5 StR 522/02
Daß der Vorsitzende das Protokoll versehentlich erst nach der ersten, gemäß § 273 Abs. 4 StPO noch unzureichenden Urteilszustellung (vgl. BGHSt 27, 80, 81) fertiggestellt hat - wonach das Urteil nunmehr ordnungsgemäß zugestellt wurde -, ändert an dieser Beurteilung nichts, zumal da die der Verteidigung bekannte, vom Protokollführer unterzeichnete Protokollfassung inhaltlich unverändert blieb (vgl. auch BGHSt 12, 270, 272;… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 26). - BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 5 StR 522/02
Die Strafzumessung ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 34, 345, 349).