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   BGH, 27.03.2007 - 1 StR 48/07   

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https://dejure.org/2007,4617
BGH, 27.03.2007 - 1 StR 48/07 (https://dejure.org/2007,4617)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2007 - 1 StR 48/07 (https://dejure.org/2007,4617)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2007 - 1 StR 48/07 (https://dejure.org/2007,4617)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 67b StGB; § 67e StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sofortige Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung: besondere Umstände, sichere Gewähr einer hinreichenden ambulanten Behandlung, Verhältnismäßigkeit, Verhältnis zur Unterbringung nach Landesgesetzen, Zusammenarbeit ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gezielte Bereitstellung eines Maurerhammers als Kampfgerät und häufiges Beisichtragen eines Messers "zu Verteidigungszwecken" als eine Unterbringung rechtfertigende Umstände; Unterbringung nach Landesgesetzen als grundsätzliche Alternative zur strafrechtlichen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Aussetzung der Vollstreckung

  • Judicialis

    StGB § 67b; ; StGB § 67b Abs. 1; ; StGB § 67b Abs. 2; ; StGB § 67e; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 1906 Abs. 2; ; StPO § 126a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67b
    Voraussetzungen der Bewährung bei Weisungen, insbesondere zu einer ambulanten Therapie; keine Auflage bezüglich Unterbringung nach Landesrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 465
  • NStZ-RR 2008, 305 (Ls.)
  • StV 2007, 412
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.10.1989 - 4 StR 529/89

    Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregelsvollzugs bei anderweitiger

    Auszug aus BGH, 27.03.2007 - 1 StR 48/07
    Entsprechendes gilt für eine zivilrechtliche Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB durch den Betreuer mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts gemäß § 1906 Abs. 2 BGB (vgl. BGHR StGB § 67b Abs. 1 Besondere Umstände 3 (Unterbringung durch den Vormund)), die dann auch das Recht umfasst, den notwendigen ärztlichen Maßnahmen entgegenstehenden Willen des Betreuten zu überwinden (vgl. BGHZ 5 166, 141, 148 ff.).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 27.03.2007 - 1 StR 48/07
    Für sich genommen begründen diese rechtlichen Möglichkeiten noch nicht die Voraussetzungen des § 67b Abs. 1 StGB (vgl. BGH RuP 2002, 192; BGH, Urteil vom 16. März 1993 - 1 StR 888/92 - in NStZ 1993, 395 insoweit nicht abgedruckt), sondern nur dann, wenn die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und das dem Beschuldigten zu verdeutlichende Risiko, bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen (§ 68b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung rechnen zu müssen, im konkreten Fall tatsächlich eine hinreichende Gewähr dafür bieten, der Beschuldigte werde sich einer ambulanten medikamentösen Behandlung unterziehen, so dass die Erwartung gerechtfertigt ist, der Zweck der Maßregel werde auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden (vgl. BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1; BGH NStZ 1988, 309, 310; vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 67b Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 67b Rdn. 6).
  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87

    Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im

    Auszug aus BGH, 27.03.2007 - 1 StR 48/07
    Die weniger stigmatisierende und schon deshalb regelmäßig für einen Beschuldigten günstigere Unterbringung nach Landesgesetzen, hier gemäß Art. 1 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Unterbringungsgesetzes, ist zwar grundsätzlich eine Alternative zur strafrechtlichen Unterbringung (BGHSt 34, 313, 316 ff.).
  • BGH, 28.09.2006 - 1 StR 410/06

    Urteilsgründe (das Urteil gefährdende Hilfserwägungen)

    Auszug aus BGH, 27.03.2007 - 1 StR 48/07
    Entsprechendes in die Wege zu leiten, ist im vorliegenden Fall primär Sache der Justiz, als dem staatlichen Bereich, der den kranken schuldunfähigen Beschuldigten - bereits mit der vorläufigen Unterbringung gemäß § 126a StPO - in Obhut nahm und damit auch dafür verantwortlich ist, dass das mit der Maßnahme der Unterbringung des schuldunfähigen Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus verbundene Übel minimiert wird (BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - 1 StR 410/06).
  • BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Begangene Taten im Zustand

    Auszug aus BGH, 27.03.2007 - 1 StR 48/07
    Für sich genommen begründen diese rechtlichen Möglichkeiten noch nicht die Voraussetzungen des § 67b Abs. 1 StGB (vgl. BGH RuP 2002, 192; BGH, Urteil vom 16. März 1993 - 1 StR 888/92 - in NStZ 1993, 395 insoweit nicht abgedruckt), sondern nur dann, wenn die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und das dem Beschuldigten zu verdeutlichende Risiko, bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen (§ 68b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung rechnen zu müssen, im konkreten Fall tatsächlich eine hinreichende Gewähr dafür bieten, der Beschuldigte werde sich einer ambulanten medikamentösen Behandlung unterziehen, so dass die Erwartung gerechtfertigt ist, der Zweck der Maßregel werde auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden (vgl. BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1; BGH NStZ 1988, 309, 310; vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 67b Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 67b Rdn. 6).
  • BGH, 22.03.1988 - 4 StR 97/88

    Vollstreckung der Unterbringung - Bewährung - Medikamentöse Behandlung -

    Auszug aus BGH, 27.03.2007 - 1 StR 48/07
    Für sich genommen begründen diese rechtlichen Möglichkeiten noch nicht die Voraussetzungen des § 67b Abs. 1 StGB (vgl. BGH RuP 2002, 192; BGH, Urteil vom 16. März 1993 - 1 StR 888/92 - in NStZ 1993, 395 insoweit nicht abgedruckt), sondern nur dann, wenn die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und das dem Beschuldigten zu verdeutlichende Risiko, bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen (§ 68b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung rechnen zu müssen, im konkreten Fall tatsächlich eine hinreichende Gewähr dafür bieten, der Beschuldigte werde sich einer ambulanten medikamentösen Behandlung unterziehen, so dass die Erwartung gerechtfertigt ist, der Zweck der Maßregel werde auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden (vgl. BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1; BGH NStZ 1988, 309, 310; vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 67b Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 67b Rdn. 6).
  • BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09

    Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Denn die damit verbundenen Überwachungsmöglichkeiten und das dem Beschuldigten zu verdeutlichende Risiko, bei Nichterfüllung solcher Weisungen mit dem Vollzug der Unterbringung rechnen zu müssen, können geeignet sein, die vom Sachverständigen und der Strafkammer angeführten Voraussetzungen einer erfolgversprechenden ambulanten Therapie herbeizuführen (vgl. BGH, Urt. vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00 - und Urt. vom 27. März 2007 - 1 StR 48/07, NStZ 2007, 465 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.05.2009 - 4 StR 148/09

    Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregel zur Bewährung; Auslegung eines

    Denn die damit verbundenen Überwachungsmöglichkeiten und das dem Angeklagten zu verdeutlichende Risiko, bei Nichterfüllung solcher Weisungen mit dem Vollzug der Unterbringung rechnen zu müssen, können geeignet sein, die vom Sachverständigen und der Strafkammer angeführten Voraussetzungen einer erfolgversprechenden ambulanten Therapie herbeizuführen, zumal der Angeklagte zur Einhaltung solcher Regeln bereit ist, die seinen Interessen dienen (UA 12; vgl. auch BGH NStZ 2007, 465 m.w.N.).
  • LG Krefeld, 19.03.2021 - 21 KLs 3/21
    Hierfür wäre erforderlich, dass gerichtliche Weisungen, wie etwa eine dauerhafte medikamentöse, ggf. ambulante Behandlung flankiert durch einen Bewährungshelfer im konkreten Fall hinreichende Gewähr dafür böten, dass sich der Betroffene auch tatsächlich einer ambulanten Behandlung unterzöge (vgl. BGH, Urteil vom 27.3.2007 - 1 StR 48/07, juris).
  • BGH, 18.07.2007 - 1 StR 248/07

    Verhältnis zwischen der präventiven Unterbringung nach Landesgesetzen und dem

    Hierzu verweist der Senat auf sein Urteil vom 27. März 2007 - 1 StR 48/07 - Rdn. 5.
  • BGH, 28.05.2008 - 1 StR 243/08

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht; Schuldunfähigkeit

    Das neue Tatgericht wird Gelegenheit haben, bei seiner Gefährlichkeitsprognose - und ggf. bei der Frage, ob die Vollstreckung einer erneut angeordneten Unterbringung des Angeklagten im psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung ausgesetzt werden kann - insbesondere zu berücksichtigen, welchen Verlauf die Erkrankung des bald 67 Jahre alten Angeklagten genommen hat, ob und für voraussichtlich welchen Zeitraum dieser weiterhin auf landesgesetzlicher Grundlage untergebracht ist (vgl. BGH NStZ 2007, 465), ob und in welcher Ausgestaltung das Betreuungsverhältnis fortbesteht sowie ob und mit welcher Wirkung die sexualdämpfende Medikation fortgesetzt wird.
  • OLG Frankfurt, 04.01.2018 - 3 Ws 1007/17

    Sicherungsverfahren bei Vernehmungsunfähigkeit

    Eine Unterbringung nach Landesrecht mag zwar grundsätzlich eine Alternative zur strafrechtlichen Unterbringung darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2007 1 StR 48/07 - , juris Rdn 5), ist jedoch gegenüber der strafrechtlichen Unterbringung subsidiär (vgl. § 9 Abs. 2 PsychKHG).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 07.06.2019 - 1 KLs 21 Js 10225/18

    Folgenreicher Denkzettel

    Die Kammer hat dabei nicht verkannt, dass die rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere die Erteilung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht für sich genommen noch nicht die Voraussetzungen des § 67 b Abs. 1 S. 1 StGB begründen, sondern nur dann, wenn die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und das der Angeklagten zu verdeutlichende Risiko, bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen mit dem Vollzug der Unterbringung rechnen zu müssen, im konkreten Fall tatsächlich eine hinreichende Gewähr dafür bietet, dass die Angeklagte sich weisungsgemäß verhalten werde, so dass die Erwartung zur Überzeugung der Kammer gerechtfertigt erscheint, dass der Zweck der Maßregel vorliegend auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann, vgl. BGH, Urteil vom 27.03.2007, Az: 1 StR 48/07.
  • KG, 21.12.2017 - 121 HEs 48/17

    Subsidiaritätsprinzip bei Maßregelanordnung

    Nach dieser Auffassung ist bei der Erstellung der Gefährlichkeitsprognose die Wirkung möglicher milderer außerstrafrechtlicher Maßnahmen - etwa einer konsequenten medizinischen Behandlung, einer Überwachung der Medikation, einer (Heim-)Unterbringung oder einer Betreuerbestellung - grundsätzlich nicht zu berücksichtigen; derartige "täterschonende" Mittel und Maßnahmen erlangen vielmehr Bedeutung erst für die Frage, ob die Vollstreckung der Unterbringung gemäß § 67b Abs. 1 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden kann (vgl. BGH a.a.O.; BGHR StGB § 63 Beweiswürdigung 1; a.a.O. Gefährlichkeit 6 - juris Rdn. 5; a.a.O. Gefährlichkeit 28; offen gelassen in BGH NStZ 2007, 465 - juris Rdn. 5).
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