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   BGH, 27.03.2008 - IX ZR 33/05   

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https://dejure.org/2008,10437
BGH, 27.03.2008 - IX ZR 33/05 (https://dejure.org/2008,10437)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2008 - IX ZR 33/05 (https://dejure.org/2008,10437)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2008 - IX ZR 33/05 (https://dejure.org/2008,10437)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Willkürlichkeit der Beweiswürdigung eines Gerichts hinsichtlich der Bewertung einer Zeugenaussage; Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorliegens eines Beratungsvertrages

  • Judicialis

    ZPO § 286

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Voraussetzungen willkürlicher Rechtsanwendung bei der Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung des Strafverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.10.2004 - V ZR 328/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen

    Auszug aus BGH, 27.03.2008 - IX ZR 33/05
    Die Rechtslage muss in krasser Weise verkannt worden sein (BGHZ 154, 288, 299 f; BGH, Beschl. v. 7. Oktober 2004 - V ZR 328/03, NJW 2005, 153).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 27.03.2008 - IX ZR 33/05
    Die Rechtslage muss in krasser Weise verkannt worden sein (BGHZ 154, 288, 299 f; BGH, Beschl. v. 7. Oktober 2004 - V ZR 328/03, NJW 2005, 153).
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03

    Ansprüche des eine Kaution stellenden Dritten gegen den in die Abwicklung

    Auszug aus BGH, 27.03.2008 - IX ZR 33/05
    Der Senat hat hingegen einen Beratungsvertrag nur dann für abgeschlossen angesehen, wenn die Zeugin die Beklagten nach den Risiken der Kautionsgestellung für ihre Eltern befragt habe und diese sich darauf eingelassen haben, die gestellte Frage zu beantworten (BGH, Urt. v. 22. Juli 2004 - IX ZR 132/03, WM 2004, 1825, 1827).
  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 45/10

    Prüfung des Vorliegens eines Schadens wegen fehlerhafter Rechtsberatung bei

    Auf die übrigen geltend gemachten Rügen der Beschwerde kommt es nicht an, weil die angefochtene Entscheidung auf zwei selbständig tragenden Begründungen beruht und die Nichtzulassungsbeschwerde nur Erfolg haben kann, wenn hinsichtlich beider Begründungen Zulassungsgründe gegeben sind (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2005 - IX ZB 430/02, WM 2006, 59, 60; vom 27. März 2008 - IX ZR 33/05, Rn. 3 nv; Hk-ZPO/Kayser, 4. Aufl., § 543 Rn. 42 ff).
  • BGH, 15.07.2010 - IX ZR 169/08

    Erforderlichkeit eines Zulassungsgrunds hinsichtlich jeder ein Urteil

    Ist das Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, setzt eine Zulassung der Revision voraus, dass hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund gegeben ist (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2008 - IX ZR 147/05, n. v. Rn. 2; v. 27. März 2008 - IX ZR 33/05, n. v. Rn. 3; MünchKomm-ZPO/Wenzel, 3. Aufl. § 544 Rn. 12).
  • BGH, 04.07.2013 - IX ZR 61/11

    Anforderungen an die Zulassung der Revison bei Stützen des angefochtenen Urteils

    Ist das Urteil auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, setzt eine Zulassung jedoch voraus, dass hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund gegeben ist (BGH, Beschluss vom 29. September 2005 - IX ZB 430/02, WM 2006, 59, 60; vom 27. März 2008 - IX ZR 33/05, nv, Rn. 3).
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 147/05

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei mehreren selbständig tragenden

    Ist das Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, setzt eine Zulassung voraus, dass hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund gegeben ist (BGH, Beschl. v. 27. März 2008 - IX ZR 33/05 Rn. 3; MünchKomm-ZPO/Wenzel, 3. Aufl. § 544 Rn. 12).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2023 - 9 U 164/22

    Gründungsprüfung eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes; Haftung eines

    An der Entscheidungserheblichkeit fehlt es, wenn das Berufungsgericht seine Entscheidung vor- oder gleichrangig und nicht nur hilfsweise auf eine zweite Begründung stützt, die sein Ergebnis trägt (vgl. BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - IX ZR 45/10 = BeckRS 2012, 13722 Rn. 3; Beschluss vom 27.03.2008 - IX ZR 33/05 = BeckRS 2008, 6499, Rn. 3; Musielak/Voit/Ball, 19. Aufl. 2022, ZPO § 543 Rn. 9k; MüKoZPO/Krüger, 6. Aufl. 2020, ZPO § 543 Rn. 15; Heßler in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 543, Rn. 6a).
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