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   BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08   

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https://dejure.org/2009,794
BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08 (https://dejure.org/2009,794)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2009 - V ZR 196/08 (https://dejure.org/2009,794)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2009 - V ZR 196/08 (https://dejure.org/2009,794)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 46 Abs. 1 Satz 2
    Begründungsfrist für Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung wird nicht durch rechtzeitige Begründung durch anderen anfechten-den Wohnungseigentümer gewahrt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft; Anwendung des § 62 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) auf die Wahrung der Begründungsfrist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Fristwahrung bei Verfahrensverbindung nach § 47 Satz 1 WEG ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 46 Abs. 1 Satz 2
    Keine Wahrung der Begründungsfrist durch rechtzeitiges Vorbringen anderer Kläger bei Verfahrensverbindung im WEG-Anfechtungsprozess

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 62 ZPO (notwendige Streitgenossenschaft) findet bei den Fristen des § 46 I 2 WEG keine Anwendung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine ausreichende Klagebegründung durch Verweis auf Schriftsatz eines Streitgenossen

  • Judicialis

    WEG § 46 Abs. 1; ; WEG § 46 Abs. 1; ; WEG § 47; ; ZPO § 62 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft; Anwendung des § 62 Abs. 1 Zivilprozessordnung ( ZPO ) auf die Wahrung der Begründungsfrist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG ); Fristwahrung bei Verfahrensverbindung nach § 47 Satz 1 ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wahrung der Begründungsfrist durch Vorbringen anderer Kläger?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtungsfristen im Wohnungeigentumsrecht

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Klagebegründungsfrist für Wohnungseigentümer

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Begründungsfrist gilt nicht für Feststellungsantrag der Nichtigkeit eines Beschlusses! (IMR 2009, 220)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schlagwortartige Beschreibung des Anfechtungsgrunds unzureichend! (IMR 2009, 254)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2132
  • MDR 2009, 796
  • NZM 2009, 436
  • ZMR 2009, 698
 
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Wird zitiert von ... (86)

  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10

    Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die

    Deshalb muss sich der Lebenssachverhalt, auf den die Anfechtungsklage gestützt wird, zumindest in seinem wesentlichen Kern aus den innerhalb der Frist eingegangenen Schriftsätzen selbst ergeben (Senat, aaO); eine Substantiierung im Einzelnen ist nicht erforderlich (Senat, Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 196/08, NJW 2009, 2132 Rn. 14).
  • BGH, 22.01.2016 - V ZR 116/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Gerichtliche Geltendmachung von durch Beschluss

    Deshalb ist ein Beschluss einer beschlussunfähigen Wohnungseigentümerversammlung nicht nichtig, sondern nur anfechtbar (Senat, Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 196/08, NJW 2009, 2132 Rn. 28) und gemäß § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG gültig, solange er nicht durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt ist.
  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09

    Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG )

    Kann die Klagefrist auch gewahrt werden, ohne dass überhaupt ein Beklagter genannt wird, muss diese bei dem gewählten Regelungsansatz auch durch rechtzeitige Einreichung einer den inhaltlichen Anforderungen (dazu: Senat BGHZ 179, 230, 235; Urt. v. 27. März 2009, V ZR 196/08, NJW 2009, 2132, 2133; Urt. v. 2. Oktober 2009, V ZR 235/08, [...]) genügenden Klage gegen den Verband gewahrt werden können, wenn in der Frist des § 44 Abs. 1 WEG - wie hier - ein Parteiwechsel auf die übrigen Mitglieder des Verbands erfolgt.

    Mit dieser will der Gesetzgeber erreichen, dass die übrigen Wohnungseigentümer möglichst rasch Klarheit darüber erlangen, welcher Beschluss aus welchen Gründen angefochten werden soll (Senat, Urt. v. 27. März 2009, V ZR 196/08, a.a.O.).

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