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   BGH, 27.03.2012 - 3 StR 447/11   

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https://dejure.org/2012,4959
BGH, 27.03.2012 - 3 StR 447/11 (https://dejure.org/2012,4959)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2012 - 3 StR 447/11 (https://dejure.org/2012,4959)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2012 - 3 StR 447/11 (https://dejure.org/2012,4959)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG; § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG; § 1 KWG; § 1a KWG; § 263 StGB; § 266 StGB
    Unerlaubtes Erbringen von Finanzdienstleistungen (Organisationsdelikt; Anlagevermittlung; Finanzportfolioverwaltung; Finanzkommissionsgeschäft); Untreue; Betrug (Vermittlung von Kapitalanlageprodukten; Täuschung über "Sicherheit" der angelegten Gelder; Berechnung des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Tatbestandsmäßigkeit des unerlaubten Erbringens von Finanzdienstleistungen als ein einheitliches Organisationsdelikt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KWG § 32 Abs. 1 S. 1; KWG § 54 Abs. 1 Nr. 2
    Tatbestandsmäßigkeit des unerlaubten Erbringens von Finanzdienstleistungen als ein einheitliches Organisationsdelikt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Nochmals: Zur Unmittelbarkeit des Untreueschadens (RA Dr. Marcus Mosiek; HRRS 10/2012, 454)

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14

    Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig

    (4.1) Soweit in der Rechtsprechung ganz überwiegend gefordert wird, dass über die reine Kausalität hinausgehend der Vermögensnachteil unmittelbar auf der Verletzung der vermögensbezogenen Treuepflicht beruhen muss (vgl. etwa BGH, Urteil vom 25. April 2006 - 1 StR 519/05, BGHSt 51, 29, 33; Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 447/11, juris Rn. 18), ist auch diese Voraussetzung erfüllt.
  • BGH, 16.05.2017 - 3 StR 445/16

    Voraussetzungen der ausnahmsweisen Aburteilung einer als mitbestrafte Nachtat

    Die hierauf basierende Aussicht auf Erfüllung der vom Angeklagten eingegangenen Verpflichtung war nicht die versprochene Gegenleistung, sondern ein "aliud' ohne wirtschaftlichen Wert, denn eine auf die Begehung von Straftaten aufgebaute Aussicht auf Vertragserfüllung ist an sich schon wertlos (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 204; vom 27. März 2012 - 3 StR 447/11, juris Rn. 16).

    Auch in diesem Fall wäre die insoweit betroffene Leistung der A., der eine sichere und hochrentable Anlage versprochen worden war, in voller Höhe als Schaden anzusehen, da dieses Anlagekonzept von dem von ihr verfolgten Zweck derart abwich, dass sie hieraus keinen Nutzen ziehen konnte ("aliud'), die empfangene Leistung also in vollem Umfang unbrauchbar gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10, 15 ff. mwN; Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 447/11, juris Rn. 16).

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