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BGH, 27.03.2012 - 5 StR 114/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 25 StGB; § 27 StGB
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei einem sich nicht aktiv am Geschehen beteiligenden Angeklagten - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe i.R. der Verurteilung wegen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StGB § 21; StGB § 249 Abs. 2
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe i.R. der Verurteilung wegen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 02.05.2012 - 3 StR 37/12
Beteiligung an räuberischer Erpressung durch Anwesenheit am Tatort und …
Ob er sich an der räuberischen Erpressung als Täter oder Gehilfe (zur Abgrenzung vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 5 StR 114/12 mwN) beteiligt hat, ist dem Urteil auch im Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe nicht zu entnehmen. - BGH, 02.07.2014 - 4 StR 195/14
Erörterungsmangel zur Einbeziehung eines Täter-Opfer-Ausgleichs bei der …
Der Senat verweist die Sache an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück, weil sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet (BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 5 StR 114/12, Rn. 8).