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   BGH, 27.03.2013 - XII ZB 679/11   

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BGH, 27.03.2013 - XII ZB 679/11 (https://dejure.org/2013,7331)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2013 - XII ZB 679/11 (https://dejure.org/2013,7331)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2013 - XII ZB 679/11 (https://dejure.org/2013,7331)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Behindertentestament und der Vergütungsanspruch des Betreuers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mittellosigkeit durch übertragene (Vor-)Erbschaft und die Vergütung des Betreuers

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 46 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 1836d, 1835 Abs. 3, §§ 1836c, 1908i Abs. 1, §§ 2211, 2216
    Aufwendungsersatz des anwaltlichen Betreuers bei Vorliegen eines "Behindertentestaments"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1879
  • MDR 2013, 657
  • DNotZ 2013, 860
  • FGPrax 2013, 167
  • FamRZ 2013, 874
  • Rpfleger 2013, 390
  • JR 2015, 39
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.07.1982 - IVa ZR 36/81

    Aufgaben und Stellung eines Testamensvollstreckers - Unentgeltliche Leistungen

    Auszug aus BGH, 27.03.2013 - XII ZB 679/11
    cc) Allerdings hat die Betroffene als Erbin einen durchsetzbaren Anspruch darauf, dass der Testamentsvollstrecker die vom Erblasser getroffenen Verwaltungsanordnungen i.S.d. § 2216 Abs. 2 BGB umsetzt (BGH Urteil vom 7. Juli 1982 - IVa ZR 36/81 - NJW 1983, 40, 41; LG Krefeld Beschluss vom 14. März 2007 - 6 T 345/06 - juris Rn. 9; NK-BGB/Weidlich 3. Aufl. § 2216 Rn. 31).
  • BGH, 17.11.2010 - XII ZB 244/10

    Unterbringungssache: Vergütungsanspruch des zum Verfahrenspfleger bestellten

    Auszug aus BGH, 27.03.2013 - XII ZB 679/11
    Danach kann der Betreuer eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beanspruchen, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. November 2010 - XII ZB 244/10 - FamRZ 2011, 203 Rn. 13 mwN und zuletzt vom 12. September 2012 - XII ZB 543/11 - FamRZ 2012, 1866 Rn. 9 - jeweils zum anwaltlichen Verfahrenspfleger).
  • BGH, 19.01.2011 - IV ZR 7/10

    Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers

    Auszug aus BGH, 27.03.2013 - XII ZB 679/11
    aa) Allerdings sind nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum so genannten Behindertentestament Verfügungen von Todes wegen, in denen Eltern eines behinderten Kindes die Nachlassverteilung durch eine kombinierte Anordnung von Vor- und Nacherbschaft sowie einer - mit konkreten Verwaltungsanweisungen versehenen - Dauertestamentsvollstreckung so gestalten, dass das Kind zwar Vorteile aus dem Nachlassvermögen erhält, der Sozialhilfeträger auf dieses jedoch nicht zugreifen kann, grundsätzlich nicht sittenwidrig, sondern vielmehr Ausdruck der sittlich anzuerkennenden Sorge für das Wohl des Kindes über den Tod der Eltern hinaus (BGHZ 188, 96 = FamRZ 2011, 472 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 09.03.2011 - IV ZB 16/10

    Anfechtung eines Erbvertrages: Beginn der Anfechtungsfrist; Voraussetzungen eines

    Auszug aus BGH, 27.03.2013 - XII ZB 679/11
    Seine Auslegung kann mit der Revision bzw. Rechtsbeschwerde nur angegriffen werden, wenn sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt (BGH Urteil vom 9. März 2011 - IV ZB 16/10 - FamRZ 2011, 1224 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 12.09.2012 - XII ZB 543/11

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren betreffend

    Auszug aus BGH, 27.03.2013 - XII ZB 679/11
    Danach kann der Betreuer eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beanspruchen, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. November 2010 - XII ZB 244/10 - FamRZ 2011, 203 Rn. 13 mwN und zuletzt vom 12. September 2012 - XII ZB 543/11 - FamRZ 2012, 1866 Rn. 9 - jeweils zum anwaltlichen Verfahrenspfleger).
  • LG Krefeld, 14.03.2007 - 6 T 345/06
    Auszug aus BGH, 27.03.2013 - XII ZB 679/11
    cc) Allerdings hat die Betroffene als Erbin einen durchsetzbaren Anspruch darauf, dass der Testamentsvollstrecker die vom Erblasser getroffenen Verwaltungsanordnungen i.S.d. § 2216 Abs. 2 BGB umsetzt (BGH Urteil vom 7. Juli 1982 - IVa ZR 36/81 - NJW 1983, 40, 41; LG Krefeld Beschluss vom 14. März 2007 - 6 T 345/06 - juris Rn. 9; NK-BGB/Weidlich 3. Aufl. § 2216 Rn. 31).
  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 299/15

    Vergütung des Betreuers: Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde für die

    Ob die durch ein Behindertentestament für den Betroffenen angeordnete (Vor-)Erbschaft bei gleichzeitiger Anordnung der Testamentsvollstreckung zur Mittellosigkeit des Betroffenen führt, ist durch Auslegung der an den Testamentsvollstrecker adressierten Verwaltungsanordnungen zu ermitteln (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. März 2013, XII ZB 679/11, FamRZ 2013, 874).

    (1) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum so genannten Behindertentestament sind Verfügungen von Todes wegen, in denen Eltern eines behinderten Kindes die Nachlassverteilung durch eine kombinierte Anordnung von Vor- und Nacherbschaft sowie einer - mit konkreten Verwaltungsanweisungen versehenen - Dauertestamentsvollstreckung so gestalten, dass das Kind zwar Vorteile aus dem Nachlassvermögen erhält, der Sozialhilfeträger auf dieses jedoch nicht zugreifen kann, grundsätzlich nicht sittenwidrig, sondern vielmehr Ausdruck der sittlich anzuerkennenden Sorge für das Wohl des Kindes über den Tod der Eltern hinaus (Senatsbeschluss vom 27. März 2013 - XII ZB 679/11 - FamRZ 2013, 874 Rn. 20; BGHZ 188, 96 = FamRZ 2011, 472 Rn. 12 mwN).

    Die angeordnete Testamentsvollstreckung schränkt die Verfügungsbefugnis des Betroffenen gemäß § 2211 BGB ein; demgemäß können sich die Gläubiger des Erben, die nicht zu den Nachlassgläubigern gehören, nicht an die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstände halten, § 2214 BGB (Senatsbeschluss vom 27. März 2013 - XII ZB 679/11 - FamRZ 2013, 874 Rn. 21).

    Allerdings hat der Betroffene als Erbe einen durchsetzbaren Anspruch darauf, dass der Testamentsvollstrecker die vom Erblasser getroffenen Verwaltungsanordnungen im Sinne des § 2216 Abs. 2 BGB umsetzt (Senatsbeschluss vom 27. März 2013 - XII ZB 679/11 - FamRZ 2013, 874 Rn. 22).

    Seine Auslegung kann mit der Revision bzw. Rechtsbeschwerde nur angegriffen werden, wenn sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denkgesetze oder Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt (Senatsbeschluss vom 27. März 2013 - XII ZB 679/11 - FamRZ 2013, 874 Rn. 24; BGH Beschluss vom 9. März 2011 - IV ZB 16/10 - FamRZ 2011, 1224 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 24.07.2019 - XII ZB 560/18

    Zur Frage der Ausgestaltung eines Behindertentestaments und eines daraus

    Die angeordnete Testamentsvollstreckung schränkt die Verfügungsbefugnis des Betroffenen gemäß § 2211 BGB ein; dementsprechend können sich die Gläubiger des Erben, die nicht zu den Nachlassgläubigern gehören, nicht an die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstände halten, § 2214 BGB (Senatsbeschluss vom 27. März 2013 - XII ZB 679/11 - FamRZ 2013, 874 Rn. 21).

    aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum sogenannten Behindertentestament sind Verfügungen von Todes wegen, in denen Eltern eines behinderten Kindes die Nachlassverteilung durch eine kombinierte Anordnung von Vor- und Nacherbschaft sowie einer - mit konkreten Verwaltungsanweisungen versehenen - Dauertestamentsvollstreckung so gestalten, dass das Kind zwar Vorteile aus dem Nachlassvermögen erhält, der Sozialhilfeträger auf dieses jedoch nicht zugreifen kann, grundsätzlich nicht sittenwidrig, sondern vielmehr Ausdruck der sittlich anzuerkennenden Sorge für das Wohl des Kindes über den Tod der Eltern hinaus (Senatsbeschlüsse vom 10. Mai 2017 - XII ZB 614/16 - FamRZ 2017, 1259 Rn. 12; vom 1. Februar 2017 - XII ZB 299/15 - FamRZ 2017, 758 Rn. 15 und vom 27. März 2013 - XII ZB 679/11 - FamRZ 2013, 874 Rn. 20; BGHZ 188, 96 = FamRZ 2011, 472 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 10.05.2017 - XII ZB 614/16

    Betreuervergütung aus der Staatskasse: Mittellosigkeit des Betroffenen bei

    Die Auslegung, dass die "Bedürfnisse, die bei einem Behinderten auftreten", nach dem Willen der Erblasser nicht die Betreuervergütung, sondern tatsächliche Erleichterungen und Hilfsmittel im Alltag meinen, mag nicht zwingend sein (vgl. Senatsbeschluss vom 27. März 2013 - XII ZB 679/11 - FamRZ 2013, 874 Rn. 3, 26 f.), ist aber nach dem Maßstab der eingeschränkten rechtsbeschwerderechtlichen Kontrolle nicht zu beanstanden.
  • OLG München, 29.08.2018 - 8 U 3464/17

    Verwertung des Nachlassgrundstücks durch Testamentsvollstrecker

    (3) Demgegenüber handelt es sich bei Verwaltungsanordnungen des Erblassers (§ 2216 Abs. 2 BGB) um besondere Anweisungen zur Verwaltung des Nachlasses, z.B. Gebote und Verbote bestimmter rechtsgeschäftlicher Verfügungen oder Auszahlung von Einkünften, die der Testamentsvollstrecker zu befolgen hat (BGH NJW 2013, 1879).
  • OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 8 W 434/19

    Behindertentestament zugunsten eines Betreuten: Ermittlung des Reinvermögens zur

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Behindertentestament, wonach sich der Anspruch auf Betreuervergütung nur dann gegen das Nachlassvermögen und nicht gegen die Landeskasse richtet, wenn der durch ein Behindertentestament angeordnete Vorerbschaft bei gleichzeitiger Anordnung der Testamentsvollstreckung in seiner Verfügungsbefugnis beschränkte Vorerbe einen entsprechenden Anspruch auf Freigabe der Betreuervergütung gegen den Testamentsvollstrecker hat (BGH NJW 2020, 58; 2015, 1965; 2013, 1879), sei aus diesem Grund nicht auf diese Fallkonstellation zu übertragen (OLG Celle a.a.O.; OLG Hamm a.a.O.).

    Auch der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 27.03.2013 (NJW 2013, 1879) das der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegende Vermögen zur Feststellung fehlender Mittellosigkeit nicht außer Ansatz gelassen.

  • LG Kassel, 17.10.2013 - 3 T 342/13

    Geldbetrag aus Erbteilsübertragung kein Schonvermögen

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Verfügungen von Todes wegen, die in einem sog. Behindertentestament von den Eltern eines behinderten Kindes getroffen wurden und durch eine kombinierte Anordnung von Vor- und Nacherbschaft sowie eine mit konkreten Verwaltungsanweisungen versehene Dauertestamentsvollstreckung dem Kind Vorteile aus dem Nachlassvermögen sichern, dieses indes dem Zugriff von Sozialhilfeträgern entziehen sollen, grundsätzlich als Ausdruck der sittlich gerechtfertigten Sorge für das Wohl des Kindes über den Tod der Eltern hinaus anzuerkennen und insbesondere nicht als sittenwidrig einzustufen (vgl. BGH FGPrax 2013, 167; BGHZ 188, 96).

    Ein solcher Anspruch auf Freigabe der erforderlichen Nachlassgegenstände etc. ist dem Vermögen des Erben i.S.v. § 90 SGB XII zuzuordnen (BGH FGPrax 2013, 167).

  • LG Darmstadt, 07.12.2016 - 5 T 582/15

    Testamentsvollstreckung eines Behindertentestaments

    (1) Das der Testamentsvollstreckung und der nicht befreiten Vorerbschaft unterliegende Vermögen in Höhe von 29.100,- EUR gehört allerdings grundsätzlich durchaus zum Vermögen der Betroffenen (siehe hierzu auch OLG Hamm, Beschl. v. 18.08.2015, Az. I-15 Wx 203/15, 15 Wx 203/15, juris Rn. 21; OLG Köln, Beschl. v. 14.09.2009, Az. 2 Wx 66/09, juris Rn. 5; BGH, Beschl. v. 27.03.2013, Az. XII ZB 679/11, juris).

    (3) Das Testament der verstorbenen Eltern der Betroffenen ist auch nicht dahingehend auszulegen, dass es Verwaltungsanordnungen enthält, die eine Bezahlung der Vergütung eines Betreuers aus der Substanz oder den Erträgnissen des der Testamentsvollstreckung und den Beschränkungen der Vorerbschaft unterliegenden Vermögens ermöglichen, so dass sich ein Vergütungs- bzw. Aufwendungsersatzanspruch gegen den Testamentsvollstrecker - etwa durch Einziehung einer entsprechenden Forderung gegenüber den Testamentsvollstrecker - durchsetzen ließe (siehe dazu BGH, Beschl. v. 27.03.2013, Az. XII ZB 679/11, juris Rn. 22 ff.).

    Diese Anordnungen sind nach Auffassung der Kammer nicht dahingehend auszulegen, dass die Erträgnisse auch für eine etwaige Betreuervergütung herangezogen werden können (siehe dazu auch BGH, Beschl. v. 27.03.2013, Az. XII ZB 679/11, juris Rn. 22 ff.).

    Eine solche Auslegung durch den Testamentsvollstrecker wäre im Übrigen jedenfalls als angemessen und vertretbar anzusehen (siehe dazu BGH, Beschl. v. 27.03.2013, Az. XII ZB 679/11, juris Rn. 29).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2018 - L 9 SO 383/17

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

    Es ist anerkannt, dass eine derartige Regelung als Ausdruck der sittlich anzuerkennenden Sorge für das Wohl des Kindes über den Tod der Eltern hinaus grundsätzlich nicht sittenwidrig ist (zuletzt: BGH, Beschluss vom 27.03.2013 - XII ZB 679/11 -, juris Rn. 20).

    So ist nach Auffassung des BGH (Beschl. vom 27.03.2013, XII ZB 679/11) die Festsetzung einer Betreuervergütung zu Lasten der Betreuten aus deren Vermögen rechtmäßig, weil die durch ein Behindertentestament auf die Betroffene übertragene (Vor-)Erbschaft auch bei gleichzeitiger Anordnung der Testamentsvollstreckung nicht zwingend zur Mittellosigkeit der Betroffenen führe und die Auslegung der an den Testamentsvollstrecker adressierten Verwaltungsanordnungen ergab, dass die Betreuervergütung aus dem Nachlass entnommen werden könne.

  • BGH, 15.04.2015 - XII ZB 534/14

    Vergütung des Betreuers eines durch Behindertentestament begünstigten

    Dieser Anspruch, der sich in diesem Zusammenhang auf die Freigabe der zu entrichtenden Betreuervergütung richtet, gehört zum Vermögen der Betroffenen i.S.v. § 90 SGB XII. Daher ist durch Auslegung der an den Testamentsvollstrecker adressierten Verwaltungsanordnungen zu ermitteln, ob der Erblasser auch Vergütungsansprüche des Betreuers ausschließen wollte (vgl. Senatsbeschluss vom 27. März 2013 - XII ZB 679/11 - FamRZ 2013, 874 Rn. 22 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2014 - L 15 AS 457/12

    Anspruch eines voll Erwerbsgeminderten auf Leistungen zur Sicherung des

    Ob und mit welchem Inhalt er als Erbe einen durchsetzbaren Anspruch darauf hatte, dass der Testamentsvollstrecker die von der Erblasserin getroffenen Verwaltungsanordnungen i. S. des § 2216 Abs. 2 BGB umsetzte (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 27.03.2013 - XII ZB 679/11), kann - wie ausgeführt - dahinstehen.
  • LG Köln, 13.10.2014 - 1 T 363/14

    Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Jahresgebühr einer Dauerbetreuung

  • LG Verden, 22.10.2018 - 1 T 121/18
  • LG Wuppertal, 30.04.2015 - 9 T 76/15
  • AG Vechta, 15.05.2014 - 14 XVII S 988

    Betreuervergütung

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