Rechtsprechung
BGH, 27.03.2014 - 5 StR 38/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 231 Abs 1 StGB
Beteiligung an einer Schlägerei: Strafbarkeit bei Todeseintritt vor Tatbeteiligung - Wolters Kluwer
Verwerfung von Revisionen als unbegründet
- rewis.io
Beteiligung an einer Schlägerei: Strafbarkeit bei Todeseintritt vor Tatbeteiligung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung von Revisionen als unbegründet - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verurteilungen im Fall Jonny K. rechtskräftig
- berlin.de (Pressemitteilung)
Urteil im Jonny K. - Verfahren rechtskräftig
- lto.de (Kurzinformation)
Urteil zu Jonny K. ist rechtskräftig - Jugendstrafen bestätigt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verurteilungen im Fall Jonny K. rechtskräftig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Verurteilung von Onur K. wegen Tötung von Johnny K. in Berlin bestätigt
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Beteiligung an einer Schlägerei: Strafbarkeit bei Todeseintritt vor Tatbeteiligung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.06.2013 - 234 Js 83/13
- LG Berlin, 15.08.2013 - 234 Js 83/13
- LG Berlin, 15.08.2013 - 509 KLs 13/13
- BGH, 27.03.2014 - 5 StR 38/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 178
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.06.1961 - 4 StR 176/61
Entschuldbarkeit einer Überschreitung der Notwehr - Verwendung eines Messers in …
Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 5 StR 38/14
Da es allein auf die Kausalität des Angriffs als Gesamtgeschehen ankommt, ist es im Übrigen für die Strafbarkeit ohne Bedeutung, ob jemand zum Zeitpunkt der Verursachung der schweren Folge bereits tatbeteiligt war oder erst danach in das Geschehen eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1961 - 4 StR 176/61, BGHSt 16, 130, 132 f.;… Hohmann/Sander, StGB BT 11, 2. Aufl., § 10 Rn. 14 mwN). - BGH, 17.11.1999 - 1 StR 469/99
Unzulässige Revision der Nebenklage; Gesetzesverletzung …
Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 5 StR 38/14
Denn die Beteiligung der weiteren Täter steht mit dieser den gesamten Angriff begründenden Verletzungshandlung in einem derart engen zeitlich-räumlichen Zusammenhang, dass es sich um ein einheitliches Gesamtgeschehen ohne wesentliche Zäsur handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 1999 - 1 StR 469/99, BGHR StGB § 231 Schlägerei 1).
- BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19
Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei …
Der Tod des M. als objektive Bedingung der Strafbarkeit (st. Rspr.; vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 27. März 2014 - 5 StR 38/14; Urteil vom 16. Juni 1961 - 4 StR 176/61, BGHSt 16, 130, 132 f.) ist eingetreten.