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BGH, 27.03.2014 - 5 StR 44/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 296 StPO; § 356a StPO
Zurückweisung von Gegenvorstellung und Anhörungsrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Verletzung rechtlichen Gehörs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 356a
Anforderungen an die Verletzung rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 19.02.2014 - 5 StR 44/14
- BGH, 27.03.2014 - 5 StR 44/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.12.2013 - 2 StR 164/11
Unstatthafte Gegenvorstellung
Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 5 StR 44/14
Die erhobene Gegenvorstellung ist grundsätzlich nicht statthaft (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 2 StR 164/11); das Vorbringen des Verurteilten ist nicht geeignet, eine Ausnahme zu rechtfertigen.
- BGH, 18.08.2015 - 5 StR 71/15
Zurückweisung der Anhörungsrüge
Die erhobene Gegenvorstellung ist nicht statthaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 2014 - 5 StR 44/14, und vom 7. Mai 2014 - 5 StR 26/14).