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   BGH, 27.03.2018 - X ZB 18/16   

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https://dejure.org/2018,10784
BGH, 27.03.2018 - X ZB 18/16 (https://dejure.org/2018,10784)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2018 - X ZB 18/16 (https://dejure.org/2018,10784)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2018 - X ZB 18/16 (https://dejure.org/2018,10784)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Gebrauchsmusterstelle zur Überprüfung des Vorliegens eines in § 2 GebrMG aufgeführten Schutzhindernisses im Gebrauchsmustereintragungsverfahren; Ausschluss von Gebrauchsmusterschutz für Verfahren

  • rewis.io

    Gebrauchsmusterschutz: Ausschluss für Arbeits- und Herstellungsverfahren - Feldmausbekämpfung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung der Gebrauchsmusterstelle zur Überprüfung des Vorliegens eines in § 2 GebrMG aufgeführten Schutzhindernisses im Gebrauchsmustereintragungsverfahren; Ausschluss von Gebrauchsmusterschutz für Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 811
  • GRUR 2018, 605
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03

    Arzneimittelgebrauchsmuster

    Auszug aus BGH, 27.03.2018 - X ZB 18/16
    Diese schließt insbesondere Arbeitsverfahren und Herstellungsverfahren ein (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2004 - X ZB 9/03, BGHZ 158, 142, 148 f. = GRUR 2004, 495, 497 - Signalfolge; Beschluss vom 5. Oktober 2005 - X ZB 7/03, BGHZ 164, 220 = GRUR 2006, 135 Rn. 9 - Arzneimittelgebrauchsmuster).

    Angesichts dessen kann offen bleiben, ob Merkmal 3 für sich gesehen ebenfalls einen einzelnen Schritt eines Herstellungs- oder Bearbeitungsverfahrens betrifft oder lediglich auf einen abstrakten Handlungserfolg abzielt, wie dies für Verwendungsansprüche typisch ist (dazu BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2005 - X ZB 7/03, BGHZ 164, 220 = GRUR 2006, 135 Rn. 10 - Arzneimittelgebrauchsmuster).

    Dass die Verwendung eines Erzeugnisses dem Gebrauchsmusterschutz zugänglich ist, beruht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf dem Umstand, dass eine solche Verwendung gerade nicht mit einem Herstellungs- oder Arbeitsverfahren gleichgesetzt werden kann, sondern sich in einem abstrakten Handlungserfolg erschöpft (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2005 - X ZB 7/03, BGHZ 164, 220 = GRUR 2006, 135 Rn. 10 - Arzneimittelgebrauchsmuster).

  • BGH, 11.07.1985 - X ZB 26/84

    "borhaltige Stähle"; Stand der Technik

    Auszug aus BGH, 27.03.2018 - X ZB 18/16
    Bei Herstellungsverfahren besteht die Lehre zum technischen Handeln in der Beschreibung der beiden eigentlichen Verfahrensmaßnahmen, nämlich der Wahl der Ausgangsstoffe und der Art der Einwirkung auf diese Stoffe (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1985 - X ZB 26/84, BGHZ 95, 295, 296 f. = GRUR 1986, 163 - Borhaltige Stähle).

    Stehen dem Anmelder nach Art und Umfang der offenbarten technischen Lehre verschiedene Möglichkeiten offen, so kann er die Kategorie, die er wünscht, festlegen (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1985 - X ZB 26/84, BGHZ 95, 295, 297 = GRUR 1986, 163 - Borhaltige Stähle).

  • BGH, 17.02.2004 - X ZB 9/03

    "Signalfolge"; Begriff des Verfahrens; Schutzfähigkeit einer Signalfolge

    Auszug aus BGH, 27.03.2018 - X ZB 18/16
    Diese schließt insbesondere Arbeitsverfahren und Herstellungsverfahren ein (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2004 - X ZB 9/03, BGHZ 158, 142, 148 f. = GRUR 2004, 495, 497 - Signalfolge; Beschluss vom 5. Oktober 2005 - X ZB 7/03, BGHZ 164, 220 = GRUR 2006, 135 Rn. 9 - Arzneimittelgebrauchsmuster).

    Er kann nach Maßgabe der dafür einschlägigen Bestimmungen Schutz durch ein deutsches oder europäisches Patent erlangen (vgl. dazu bereits BGH, Beschluss vom 17. Februar 2004 - X ZB 9/03, BGHZ 158, 142, 148 = GRUR 2004, 495, 497 - Signalfolge).

  • BGH, 17.07.2012 - X ZB 1/11

    Feuchtigkeitsabsorptionsbehälter

    Auszug aus BGH, 27.03.2018 - X ZB 18/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde in Patent- und Gebrauchsmustersachen auf einen abtrennbaren Teil des Verfahrensgegenstands oder einzelne Verfahrensbeteiligte begrenzt werden (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - X ZB 18/06, GRUR 2008, 279 Rn. 8 - Kornfeinung; Beschluss vom 17. Juli 2012 - X ZB 1/11, GRUR 2012, 1243 Rn. 4 - Feuchtigkeitsabsorptionsbehälter).
  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13

    Kollagenase I - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung:

    Auszug aus BGH, 27.03.2018 - X ZB 18/16
    Der Gesetzgeber hat dem inzwischen dadurch Rechnung getragen, dass für die Verwendung eines Erzeugnisses jedenfalls dann gegenständlich beschränkter Stoffschutz beansprucht werden kann, wenn sie der chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers oder einem Diagnostizierverfahren am menschlichen oder tierischen Körper dient (§ 3 Abs. 3 und 4 PatG; dazu BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZB 5/13, BGHZ 200, 229 = GRUR 2014, 461 Rn. 15 ff. - Kollagenase I).
  • BGH, 15.03.1984 - X ZB 6/83

    "Zinkenkreisel"; Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf eine Rechtsfrage; Umfang

    Auszug aus BGH, 27.03.2018 - X ZB 18/16
    Die Beschränkung der Zulassung auf eine einzelne Rechtsfrage ist jedoch nicht zulässig und deshalb unwirksam (BGH, Beschluss vom 15. März 1984 - X ZB 6/83, BGHZ 90, 318 = GRUR 1984, 797 - Zinkenkreisel).
  • BGH, 30.10.2007 - X ZB 18/06

    Kornfeinung

    Auszug aus BGH, 27.03.2018 - X ZB 18/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde in Patent- und Gebrauchsmustersachen auf einen abtrennbaren Teil des Verfahrensgegenstands oder einzelne Verfahrensbeteiligte begrenzt werden (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - X ZB 18/06, GRUR 2008, 279 Rn. 8 - Kornfeinung; Beschluss vom 17. Juli 2012 - X ZB 1/11, GRUR 2012, 1243 Rn. 4 - Feuchtigkeitsabsorptionsbehälter).
  • BVerfG, 04.11.1987 - 1 BvR 1611/84

    Verfassungsmäßigkeit - Zeitschriften - Wartezimmer - Zeitungen

    Auszug aus BGH, 27.03.2018 - X ZB 18/16
    Die Eigentumsgarantie gebietet dagegen nicht, dem Berechtigten jede nur denkbare wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit zuzuordnen (für das Urheberrecht: BVerfGE 31, 248 = GRUR 1972, 485, 486; BVerfGE 77, 263 = GRUR 1998, 687, 689; für das Recht an Erfindungen: BVerfGE 36, 281 = GRUR 1974, 142, 144).
  • BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70

    Patentanmeldungen

    Auszug aus BGH, 27.03.2018 - X ZB 18/16
    Die Eigentumsgarantie gebietet dagegen nicht, dem Berechtigten jede nur denkbare wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit zuzuordnen (für das Urheberrecht: BVerfGE 31, 248 = GRUR 1972, 485, 486; BVerfGE 77, 263 = GRUR 1998, 687, 689; für das Recht an Erfindungen: BVerfGE 36, 281 = GRUR 1974, 142, 144).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 764/66

    Bibliotheksgroschen

    Auszug aus BGH, 27.03.2018 - X ZB 18/16
    Die Eigentumsgarantie gebietet dagegen nicht, dem Berechtigten jede nur denkbare wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit zuzuordnen (für das Urheberrecht: BVerfGE 31, 248 = GRUR 1972, 485, 486; BVerfGE 77, 263 = GRUR 1998, 687, 689; für das Recht an Erfindungen: BVerfGE 36, 281 = GRUR 1974, 142, 144).
  • BPatG, 06.11.2018 - 35 W (pat) 412/16

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Lithiumsilikat-Glaskeramik" - zum

    Diese schließt insbesondere Arbeitsverfahren und Herstellungsverfahren ein (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2004 - X ZB 9/03 - Signalfolge; Beschluss vom 5. Oktober 2005 - X ZB 7/03 - Arzneimittelgebrauchsmuster, Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 18/16 - Feldmausbekämpfung).

    Er umfasst keine Lehre zum technischen Handeln, deren Gegenstand lediglich ein Ablauf von Arbeitsschritten in Form der Wahl von Ausgangsstoffen und der Art der Einwirkung auf diese Stoffe ist (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1985 - X ZB 26/84 - Borhaltige Stähle, BGH, Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 18/16 - Feldmausbekämpfung), sondern die Verwendung einer ausschließlich durch die Anteile bestimmter Stoffe beschriebenen Lithiumsilikat-Glaskeramik als Dentalmaterial.

  • BPatG, 11.10.2018 - 10 W (pat) 23/17

    Patentbeschwerdeverfahren - "Freilaufkupplung" - Zurückweisung der Anmeldung -

    Bei dieser Rechtsposition handelt es sich zweifellos um eine solche, die dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG unterfällt (vgl. BVerfGE 36, 281, 290 f; zuletzt auch: BGH GRUR 2018, 605, 606, Rz. 27 ff. - "Feldmausbekämpfung").
  • VG Berlin, 09.01.2019 - 19 K 319.18

    Denkmalrechtliche Genehmigung für Umbau der St.-Hedwigs-Kathedrale hat Bestand

    Das vermögenswerte Ergebnis der schöpferischen Leistung soll dem Urheber zugewiesen sein (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2011 - BVerfG 1 BvR 1916/09 -, NJW 2011, 3428 ; BGH, Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 18/16 -, juris Rn. 31; jeweils m.w.Nachw.).

    Das zielt vor allem auf die wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit ab, die durch Art. 14 GG im Übrigen auch nur im Grundsatz, nicht aber in jedweder denkbarer Form und Ausprägung erfasst wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2011, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 27. März 2018, a.a.O.; jeweils m.w.Nachw.).

  • BPatG, 17.04.2018 - 35 W (pat) 403/16
    Diese schließt insbesondere Arbeitsverfahren und Herstellungsverfahren ein (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2004 - X ZB 9/03 - Signalfolge; Beschluss vom 5. Oktober 2005 - X ZB 7/03 - Arzneimittelgebrauchsmuster, Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 18/16 - Feldmausbekämpfung).

    Bei Herstellungsverfahren besteht die Lehre zum technischen Handeln in der Beschreibung der beiden eigentlichen Verfahrensmaßnahmen, nämlich der Wahl der Ausgangsstoffe und der Art der Einwirkung auf diese Stoffe (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1985 - X ZB 26/84 - Borhaltige Stähle, BGH, Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 18/16 - Feldmausbekämpfung).

    Damit handelt es sich um ein Herstellungsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 18/16 - Feldmausbekämpfung).

  • BPatG, 06.11.2018 - 35 W (pat) 413/16
    Diese schließt insbesondere Arbeitsverfahren und Herstellungsverfahren ein (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2004 - X ZB 9/03 - Signalfolge; Beschluss vom 5. Oktober 2005 - X ZB 7/03 - Arzneimittelgebrauchsmuster, Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 18/16 - Feldmausbekämpfung).

    Die im Merkmal 1.5 gemäß der o. g. Merkmalsgliederung genannten Wärmebehandlungen sind im Zusammenhang mit den weiteren anspruchsgemäßen und rein stofflich definierten Merkmalen, die in ihrer Gesamtheit die in Schutzanspruch 1 beanspruchte Lithiumsilikat-Glaskeramik ausmachen, zu beurteilen und führen nicht dazu, dass sich die von Schutzanspruch 1 vermittelte technische Lehre zum technischen Handeln in einem bloßen Ablauf von Schritten bezüglich der Wahl der Ausgangsstoffe und der Art der Einwirkung auf diese Stoffe erschöpft (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1985 - X ZB 26/84 - Borhaltige Stähle, BGH, Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 18/16 - Feldmausbekämpfung).

  • BPatG, 17.12.2018 - 11 W (pat) 24/14

    Patentbeschwerdeverfahren - "Abgassteuersystem" - zu den formalen Voraussetzungen

    Bei dem in § 6 Abs. 1 PatG zugunsten eines Erfinders oder seines Rechtsnachfolgers festgeschriebenen Recht auf das Patent handelt es sich um eine Rechtsposition, die dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG unterfällt (vgl. BVerfGE 36, 281, 290 f.; zuletzt auch: BGH GRUR 2018, 605, 606, Rz. 27 ff. - "Feldmausbekämpfung").
  • VG Berlin, 09.01.2019 - 19 K 334.18

    Klage gegen eine denkmalrechtliche Genehmigung

    Das vermögenswerte Ergebnis der schöpferischen Leistung soll dem Urheber zugewiesen sein (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2011 - BVerfG 1 BvR 1916/09 -, NJW 2011, 3428 ; BGH, Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 18/16 -, juris Rn. 31; jeweils m.w.Nachw.).

    Das zielt vor allem auf die wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit ab, die durch Art. 14 GG im Übrigen auch nur im Grundsatz, nicht aber in jedweder denkbaren Form und Ausprägung erfasst wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2011, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 27. März 2018, a.a.O.; jeweils m.w.Nachw.).

  • BPatG, 15.06.2022 - 35 W (pat) 416/19
    7.1.1 Der Ausschlusstatbestand des § 2 Nr. 3 GebrMG, der als solcher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BGH GRUR 2018, 605 - Feldmausbekämpfung), ist eine Ausnahmebestimmung.
  • BPatG, 15.06.2022 - 35 W (pat) 419/19
    7.1.1 Der Ausschlusstatbestand des § 2 Nr. 3 GebrMG, der als solcher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BGH GRUR 2018, 605 - Feldmausbekämpfung), ist eine Ausnahmebestimmung.
  • BPatG, 13.03.2019 - 35 W (pat) 18/18

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Zangengriffsystem" - die

    Durch die BGH-Entscheidung "Feldmausbekämpfung" (vgl. BlPMZ 2018, 292 ff.), mit der die Kompetenzen der Gebrauchsmusterstelle neu justiert worden sind, ist allerdings die Frage wieder ins Blickfeld gerückt, ob das Nichtvorliegen einer "ausführbare Offenbarung" bereits im Gebrauchsmustereintragungsverfahren beanstandet werden kann - eine Frage, die auch von anderer Seite stets für erörterungswürdig gehalten wurde (vgl. Bühring/ Schmid , GebrMG, 8. Aufl., § 4 Rn. 5).
  • BPatG, 12.10.2021 - 35 W (pat) 411/20
  • BPatG, 25.06.2021 - 35 W (pat) 409/19
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