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   BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18   

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https://dejure.org/2019,11077
BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18 (https://dejure.org/2019,11077)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2019 - 2 StR 382/18 (https://dejure.org/2019,11077)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18 (https://dejure.org/2019,11077)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB
    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Feststellung der Auswirkung der Störung auf die Steuerungsfähigkeit; Gesamtbetrachtung bei mehreren zusammenwirkenden Faktoren)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 21 StGB, § 20 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Schuldfähigkeitsprüfung im Rahmen eines unter starkem Alkoholeinfluss begangenen Totschlags; Leiden an einem massiven Alkoholabhängigkeitssyndrom (ICD-10: F 10.2)

  • rewis.io

    Schuldfähigkeit: Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 3 Promille

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 20 ; StGB § 21
    Revisionsrechtliche Überprüfung der Schuldfähigkeitsprüfung im Rahmen eines unter starkem Alkoholeinfluss begangenen Totschlags; Leiden an einem massiven Alkoholabhängigkeitssyndrom (ICD-10: F 10.2)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die mehrstufige Prüfung der Schuldfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 170
  • StV 2021, 83 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18
    Die Beurteilung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Angeklagten kann - von offenkundigen Ausnahmefällen abgesehen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, NStZ 1997, 485, 486) - nicht abstrakt, sondern nur in Bezug auf eine bestimmte Tat erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 56/15, NJW 2016, 728, 729; Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 54; vom 21. Dezember 2006 - 3 StR 436/06, NStZ-RR 2007, 105, 106; Perron/Weißer in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 20 Rn. 31 mwN).
  • BGH, 23.08.2000 - 2 StR 281/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Minder schwerer Fall des Totschlags

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18
    Haben - wie hier - bei der Tat mehrere Faktoren zusammengewirkt und kommen daher mehrere Eingangsmerkmale gleichzeitig in Betracht, so dürfen diese nicht isoliert abgehandelt werden; erforderlich ist in solchen Fällen vielmehr eine umfassende Gesamtbetrachtung (Senat, Beschluss vom 23. August 2000 - 2 StR 281/00, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 14; BGH, Beschluss vom 3. September 2004 - 1 StR 359/04, NStZ-RR 2004, 360; BeckOK-StGB/Eschelbach, § 20 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 03.09.2004 - 1 StR 359/04

    Totschlag; erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (erforderliche

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18
    Haben - wie hier - bei der Tat mehrere Faktoren zusammengewirkt und kommen daher mehrere Eingangsmerkmale gleichzeitig in Betracht, so dürfen diese nicht isoliert abgehandelt werden; erforderlich ist in solchen Fällen vielmehr eine umfassende Gesamtbetrachtung (Senat, Beschluss vom 23. August 2000 - 2 StR 281/00, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 14; BGH, Beschluss vom 3. September 2004 - 1 StR 359/04, NStZ-RR 2004, 360; BeckOK-StGB/Eschelbach, § 20 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18
    Da sie auch sonst rechtsfehlerfrei getroffen sind, können sie bestehen bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1959 - 4 StR 394/59, BGHSt 14, 30, 34).
  • BGH, 21.12.2006 - 3 StR 436/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (nicht pathologische

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18
    Die Beurteilung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Angeklagten kann - von offenkundigen Ausnahmefällen abgesehen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, NStZ 1997, 485, 486) - nicht abstrakt, sondern nur in Bezug auf eine bestimmte Tat erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 56/15, NJW 2016, 728, 729; Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 54; vom 21. Dezember 2006 - 3 StR 436/06, NStZ-RR 2007, 105, 106; Perron/Weißer in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 20 Rn. 31 mwN).
  • BGH, 07.03.2006 - 3 StR 52/06

    Erhebliche Minderung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit (Eingangsmerkmal;

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18
    Der Tatrichter hat bei der Entscheidung über die Bejahung eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB und bei der Annahme eingeschränkter Schuldfähigkeit nicht nur die Darlegungen des medizinischen Sachverständigen eigenständig zu überprüfen; er ist auch verpflichtet, seine Entscheidung in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise zu begründen (BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 3 StR 52/06, NStZ-RR 2007, 74).
  • BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97

    Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten der Nebenklägerin und der

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18
    Die Beurteilung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Angeklagten kann - von offenkundigen Ausnahmefällen abgesehen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, NStZ 1997, 485, 486) - nicht abstrakt, sondern nur in Bezug auf eine bestimmte Tat erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 56/15, NJW 2016, 728, 729; Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 54; vom 21. Dezember 2006 - 3 StR 436/06, NStZ-RR 2007, 105, 106; Perron/Weißer in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 20 Rn. 31 mwN).
  • BGH, 13.06.1995 - 1 StR 268/95

    Schuldunfähigkeit - Seelische Störung - Steuerungsfähigkeit - Chronische Psychose

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18
    Der Schuldspruch kann nach alledem keinen Bestand haben, ebenso wenig die Unterbringungsanordnung (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1995 - 1 StR 268/95).
  • BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: Grad der

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18
    Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 StR 112/18; BGH, Beschlüsse vom 11. April 2018 - 4 StR 446/17 Rn. 7 und vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16; Urteile vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320 Rn. 17 und vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519, 520 Rn. 7).
  • BGH, 01.07.2015 - 2 StR 137/15

    Verminderte Schuldfähigkeit (zweistufige Prüfung des fehlenden Hemmungsvermögens)

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18
    Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 StR 112/18; BGH, Beschlüsse vom 11. April 2018 - 4 StR 446/17 Rn. 7 und vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16; Urteile vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320 Rn. 17 und vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519, 520 Rn. 7).
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 56/15

    Fall Mollath: Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen

  • BGH, 14.07.2016 - 1 StR 285/16

    Fehlende Schuldfähigkeit (Voraussetzungen: zweistufige Prüfung; Darstellung im

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 594/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 28.02.2018 - 4 StR 530/17

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Beurteilung der Steuerungsfähigkeit

  • BGH, 04.04.2018 - 1 StR 116/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 11.04.2018 - 4 StR 446/17

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Abgrenzung);

  • BGH, 27.06.2018 - 2 StR 112/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung;

  • BGH, 24.10.2018 - 1 StR 457/18

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Darstellung im Urteil: mehrstufige Prüfung,

  • BGH, 23.01.2019 - 1 StR 448/18

    Schuldunfähigkeit aufgrund von Alkoholkonsum (erforderliche Berechnung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2019 - 14 LB 1/18

    Aberkennung des Ruhegehaltes wegen außerdienstlicher Straftaten

    Für die Tatsachenbewertung ist das Gericht auf die Hilfe eines Sachverständigen angewiesen; gleichwohl handelt es sich bei der Frage des Vorliegens eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB bei gesichertem Vorliegen eines psychiatrischen Befunds um Rechtsfragen (BGH, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18 -, Rn. 8, juris).

    Durch die festgestellten psychopathologischen Verhaltensmuster muss die psychische Funktionsfähigkeit des Täters bei der Tatbegehung beeinträchtigt worden sein (BGH, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18 -, Rn. 8, juris).

    Insoweit ist zu klären, ob und in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18 -, Rn. 8, juris).

    Die Beurteilung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit kann - von offenkundigen Ausnahmefällen abgesehen - nicht abstrakt, sondern nur in Bezug auf eine bestimmte Tat erfolgen (BGH, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18 -, Rn. 14 m.w.N., juris).

    Auch für die Prüfung der Steuerungsfähigkeit ist das Gericht für die Tatsachenbewertung auf die Hilfe eines Sachverständigen angewiesen; die Prüfung der aufgehobenen oder erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit ist jedoch wieder eine Rechtsfrage (BGH, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18 -, Rn. 8, juris).

  • BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21

    Tötung einer 15jährigen Berliner Schülerin an der Rummelsburger Bucht muss

    Haben - wie hier - bei der Tat mehrere Faktoren zusammengewirkt und kommen daher mehrere Eingangsmerkmale des § 20 StGB gleichzeitig in Betracht, so dürfen diese nicht isoliert abgehandelt werden; erforderlich ist in solchen Fällen vielmehr eine umfassende Gesamtbetrachtung (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18, NStZ-RR 2019, 170; Beschlüsse vom 3. September 2004 - 1 StR 359/04, NStZ-RR 2004, 360; vom 23. August 2000 - 2 StR 281/00, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 14).
  • BVerwG, 02.06.2022 - 2 WD 30.20

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sichverschaffens, Besitzes und der

    Gleichwohl handelt es sich bei der Frage des Vorliegens eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB a. F. bei gesichertem Vorliegen eines psychiatrischen Befunds ebenso wie bei der Prüfung der aufgehobenen oder erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit um vom Gericht zu beantwortende Rechtsfragen (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18 - NStZ-RR 2019, 170 m. w. N.).
  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 WD 10.19

    Bindung an die Anschuldigungsschrift; Einsichtsfähigkeit; Entfernung aus dem

    Gleichwohl handelt es sich bei der Frage des Vorliegens eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB bei gesichertem Vorliegen eines psychiatrischen Befunds ebenso wie bei der Prüfung der aufgehobenen oder erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit um vom Gericht zu beantwortende Rechtsfragen (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18 - NStZ-RR 2019, 170 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.10.2022 - 2 WD 2.22

    Dienstgradherabsetzung unter Verkürzung der Frist zur Wiederbeförderung wegen

    Gleichwohl handelt es sich bei der Frage des Vorliegens eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB a. F. bei gesichertem Vorliegen eines psychiatrischen Befunds ebenso wie bei der Prüfung der aufgehobenen oder erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit um vom Gericht zu beantwortende Rechtsfragen (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18 - NStZ-RR 2019, 170 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 4. Juni 2020 - 2 WD 10.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 77 Rn. 30 m. w. N.).
  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 310/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (vermindertes Hemmungsvermögen: mehrstufige

    (2) Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung (vgl. Senat, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18, NStZ-RR 2019, 170, 171) wäre dabei insbesondere das Leistungsverhalten des Angeklagten in den Blick zu nehmen gewesen.
  • BGH, 12.05.2021 - 2 StR 452/20

    Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung (Verweisung der Sache an das

    Dass der Angeklagte "immer Alkohol konsumiert' hat, ohne "in einem eigentlichen Rauschzustand gewesen zu sein' und er sich von der Betreuerin habe "begrenzen' lassen, hat für sich genommen wenig Aussagekraft, ebenso wenig ein bei den Taten des trinkgewohnten Angeklagten gezeigtes Leistungsverhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15, NJW 2015, 3525; Urteil vom 14. Oktober 2015 - 2 StR 115/15, NStZ-RR 2016, 103, 105; Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18).
  • BGH, 11.04.2022 - 2 StR 21/22

    Strafzumessung (minder schwerer Fall des Totschlags: Prüfungsreihenfolge,

    Der Senat hat dieses Urteil mit Beschluss vom 27. März 2019 (2 StR 382/18) mit Ausnahme der Feststellungen zum äußeren Tathergang aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • LG Hagen, 28.06.2021 - 46 KLs 3/21
    Es steht zur Überzeugung der Kammer anhand des gemäß der höchstrichterlich aufgestellten Wertungskriterien (vgl. nur BGH Urt. v. 27.3.2019 - 2 StR 382/18, BeckRS 2019, 7452 Rn. 8) gewürdigten Ergebnisses der Beweisaufnahme schon nicht fest, dass eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB durch den jedenfalls als Hang zu qualifizierenden Drogenkonsum des Angeklagten (s.u. Ziff. V. 2. a) aa) der Urtelsgründe) - dem hier einzig ernsthaft in Betracht zu ziehenden Umstand - gegeben ist.
  • BayObLG, 06.12.2022 - 203 StRR 481/22

    Unwirksame Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Zudem können insbesondere bei hochgradig trinkgewohnten Personen das äußere Erscheinungsbild des Handelns und die innere Steuerungsfähigkeit gravierend auseinanderfallen (BGH, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18 -, juris Rn. 13).
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