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   BGH, 27.04.1989 - 1 StR 10/89   

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https://dejure.org/1989,2497
BGH, 27.04.1989 - 1 StR 10/89 (https://dejure.org/1989,2497)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1989 - 1 StR 10/89 (https://dejure.org/1989,2497)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1989 - 1 StR 10/89 (https://dejure.org/1989,2497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Prozessverhaltens eines Angeklagten in der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 27.04.1989 - 1 StR 10/89
    Jedenfalls stellen die Urteilsgründe nicht klar, ob die Strafkammer bedacht hat, daß das Prozeßverhalten eines Angeklagten, mit dem er den Angaben eines Belastungszeugen entgegentritt, bei der Strafzumessung nicht ohne weiteres zu seinen Lasten berücksichtigt werden darf (vgl. BGHSt 1, 105; BGH MDR 1980, 240; BGH, Urt. vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84, insoweit in BGHSt 33, 37 [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84] nicht abgedruckt).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

    Auszug aus BGH, 27.04.1989 - 1 StR 10/89
    Jedenfalls stellen die Urteilsgründe nicht klar, ob die Strafkammer bedacht hat, daß das Prozeßverhalten eines Angeklagten, mit dem er den Angaben eines Belastungszeugen entgegentritt, bei der Strafzumessung nicht ohne weiteres zu seinen Lasten berücksichtigt werden darf (vgl. BGHSt 1, 105; BGH MDR 1980, 240; BGH, Urt. vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84, insoweit in BGHSt 33, 37 [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84] nicht abgedruckt).
  • BGH, 09.09.1987 - 3 StR 307/87

    Vereidigung nach berechtigter Zeugnisverweigerung während der Aussage

    Auszug aus BGH, 27.04.1989 - 1 StR 10/89
    Das Landgericht hat nicht ausreichend dargelegt, mit seiner den Zeugen M. belastenden Einlassung sei der Angeklagte über die Grenzen einer angemessenen Verteidigung hinausgegangen, was als Ausdruck einer zu mißbilligenden Einstellung zu werten sei (vgl. dazu BGH, Urt. vom 10. Juni 1969 - 1 StR 193/69 - bei Dallinger MDR 1969, 724; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 1).
  • BGH, 10.06.1969 - 1 StR 193/69

    Strafschärfend wirkendes Verhalten des Angeklagten in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 27.04.1989 - 1 StR 10/89
    Das Landgericht hat nicht ausreichend dargelegt, mit seiner den Zeugen M. belastenden Einlassung sei der Angeklagte über die Grenzen einer angemessenen Verteidigung hinausgegangen, was als Ausdruck einer zu mißbilligenden Einstellung zu werten sei (vgl. dazu BGH, Urt. vom 10. Juni 1969 - 1 StR 193/69 - bei Dallinger MDR 1969, 724; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 1).
  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 27.04.1989 - 1 StR 10/89
    Jedenfalls stellen die Urteilsgründe nicht klar, ob die Strafkammer bedacht hat, daß das Prozeßverhalten eines Angeklagten, mit dem er den Angaben eines Belastungszeugen entgegentritt, bei der Strafzumessung nicht ohne weiteres zu seinen Lasten berücksichtigt werden darf (vgl. BGHSt 1, 105; BGH MDR 1980, 240; BGH, Urt. vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84, insoweit in BGHSt 33, 37 [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84] nicht abgedruckt).
  • BGH, 05.11.2003 - 1 StR 368/03

    Sachleitungsbefugnis des Vorsitzenden (geordnete Zeugenbefragung; sachfremdes

    Wenn das Landgericht ein solches Verhalten als Ausdruck einer zu mißbilligenden Einstellung wertet, die eine Strafschärfung rechtfertigt, ist dies frei von Rechtsfehlern (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4; BGH NStZ-RR 1999, 328).
  • BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90

    Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines

    Damit hat die Strafkammer aber den Umstand, daß seine Verteidiger Beweisanträge bestimmten Inhalts gestellt haben, als eine zu mißbilligende Einlassung des Angeklagten gewertet (vgl. BGHR StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 1 und 4 bis 6).
  • BGH, 22.03.2007 - 4 StR 60/07

    Strafzumessung (rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung zulässigen

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einem eine Straftat leugnenden Angeklagten unbenommen, sich damit zu verteidigen, dass er anderen die Schuld an der Tat zuschiebt; auch dann, wenn sich diese Anschuldigungen als haltlos erweisen, darf eine belastende Zurechnung bei der Strafzumessung grundsätzlich nicht erfolgen (vgl. Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 46 Rdn. 50 ff.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4, 5, 10).
  • BGH, 29.01.2013 - 4 StR 532/12

    Zulässiges Verteidigungsverhalten (Berufen auf Notwehr); Doppelverwertungsverbot

    Eine wahrheitswidrige Notwehrbehauptung kann erst dann straferschwerend gewertet werden, wenn Umstände hinzukommen, nach denen sich dieses Verteidigungsverhalten als Ausdruck einer zu missbilligenden Einstellung darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463; Beschluss vom 27. April 1989 - 1 StR 10/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4; SSW-StGB/Eschelbach, § 46 Rn. 124).
  • BGH, 08.04.2004 - 4 StR 576/03

    Strafschärfende Berücksichtigung von Angriffen auf die Glaubwürdigkeit eines

    Diese Erwägung begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken; denn die Urteilsgründe stellen nicht klar, ob die Strafkammer hierbei bedacht hat, daß das Prozeßverhalten eines Angeklagten, mit dem er den Angaben eines Belastungszeugen entgegentritt, bei der Strafzumessung nicht ohne weiteres zu seinen Lasten berücksichtigt werden darf (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4).
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90

    Abrechnungsbetrug durch einen Arzt - Verteidigungsverhalten - Strafzumessung

    Der Bundesgerichtshof hat schon wiederholt entschieden, daß zusätzliche Umstände im Rahmen einer Falschbelastung - wie z.B. eine Verleumdung oder Herabwürdigung (BGHR StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 5) oder die Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung (BGH NStZ 1988, 35) - eine Strafschärfung rechtfertigen, wenn - wie auch im vorliegenden Fall - sich das Verteidigungsverhalten als Ausdruck einer zu mißbilligenden Einstellung darstellt (vgl. BGHR StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 4 m.w.H.; s. auch BGH MDR 1980, 240 f.).
  • BGH, 02.02.2023 - 4 StR 154/22

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (formelle Voraussetzungen; hangbedingt

    Sie lassen besorgen, dass das Landgericht nicht hinreichend bedacht hat, dass zulässiges Verteidigungsverhalten weder strafschärfend noch zur Relativierung eines Geständnisses herangezogen werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 1989 - 1 StR 10/89 Rn. 4 ff.; Beschluss vom 21. Februar 1989 - 1 StR 697/88 Rn. 5).
  • BGH, 02.05.2000 - 1 StR 136/00

    Strafzumessung ("Hartnäckiges Abstreiten")

    Wie Revision und Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt haben, enthalten die Strafzumessungserwägungen des Landgerichts einen Rechtsfehler, soweit die Strafkammer zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt, "daß er sich in der Hauptverhandlung völlig uneinsichtig und ohne Reue zeigte und die Geschädigten durch sein hartnäckiges Abstreiten der Taten als Lügner darstellte" (vgl. dazu BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4, 6, 15, 17).
  • BGH, 07.02.2018 - 4 StR 529/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Gewichtung einer wahrheitswidrigen

    Eine wahrheitswidrige Notwehrbehauptung kann erst dann straferschwerend gewertet werden, wenn Umstände hinzukommen, nach denen sich dieses Verteidigungsverhalten als Ausdruck einer zu missbilligenden Einstellung darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463; vom 25. April 1990 - 3 StR 85/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8; vom 27. April 1989 - 1 StR 10/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4); solche Umstände sind hier indes nicht ersichtlich.
  • BGH, 22.06.1999 - 1 StR 238/99

    Strafschärfung infolge Verteidigungsverhaltens; Untersuchungshaft;

    des Angeklagten zulassen (vgl. nur BGH StV 1995, 633; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4, 5, 8).
  • BGH, 26.01.1994 - 3 StR 629/93

    Glaubwürdigkeitsgutachten - Aussage - Urteil - Zusammenfassung - Zeuge

  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 411/06

    Strafschärfende Berücksichtigung von Verteidigungsvorbringen des Angeklagten;

  • BGH, 14.09.2011 - 2 StR 277/11

    Rechtsfehlerhafte Strafschärfung wegen zulässigen Verteidigungsverhaltens

  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 139/96

    Unvertretbar hohe Strafe - Tatbegehung eines Mittäters - Strafzumessungsgrund -

  • BGH, 28.11.1989 - 1 StR 630/89

    Prozeßverhalten - Angeklagter - Zeuge - Strafzumessung

  • BGH, 05.08.1994 - 3 StR 279/94

    Überschreitung der Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens durch Schilderung

  • BGH, 13.11.1991 - 3 StR 384/91

    Strafzumessung: Verteidigungsverhalten, Ausländereigenschaft

  • BGH, 06.06.1989 - 1 StR 272/89

    Strafschärfende Berücksichtigung einer mißbilligenden Einstellung gegenüber einem

  • BGH, 16.04.1991 - 5 StR 124/91

    Faktoren für die Erstellung einer günstigen Sozialprognose bezüglich der

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