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   BGH, 27.04.1993 - 1 StR 173/93   

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https://dejure.org/1993,4476
BGH, 27.04.1993 - 1 StR 173/93 (https://dejure.org/1993,4476)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1993 - 1 StR 173/93 (https://dejure.org/1993,4476)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1993 - 1 StR 173/93 (https://dejure.org/1993,4476)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes bei fortgesetzter Begehungsweise - Annahme eines Gesamtvorsatzes bei größeren Zeitabständen zwischen einzelnen Vorfällen innerhalb eines sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Geschehens - Begründung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.08.1976 - 2 StR 420/76

    Zusammenfassung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe mit bereits rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 27.04.1993 - 1 StR 173/93
    Der Senat kann nicht ausschließen, daß dies im Ergebnis zu einer milderen Strafe geführt hätte, wenngleich es dem Tatrichter nicht verwehrt ist, bei der Strafzumessung auch festgestellte verjährte Taten zum Nachteil des Angeklagten zu berücksichtigen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 109; NJW 1987, 3144, 3145 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87

    Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins

    Auszug aus BGH, 27.04.1993 - 1 StR 173/93
    Der Senat kann nicht ausschließen, daß dies im Ergebnis zu einer milderen Strafe geführt hätte, wenngleich es dem Tatrichter nicht verwehrt ist, bei der Strafzumessung auch festgestellte verjährte Taten zum Nachteil des Angeklagten zu berücksichtigen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 109; NJW 1987, 3144, 3145 m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92

    Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines

    Nach dem Beschluß des 1. Strafsenats vom 27. April 1993 - 1 StR 173/93 zum Fall einer mit unbegrenztem Tätervorsatz über 17 Jahre fortgeführten Reihe von Untreuehandlungen "bedarf dann, wenn sich der Täter entschlossen hat, über einen unbestimmt langen, sich über Jahre erstreckenden Zeitraum zu handeln, die Annahme eines auf einen Gesamterfolg gerichteten Gesamtvorsatzes besonders eingehender Begründung (vgl. BGH NStE § 52 StGB Nr. 39 m.w.Nachw.)".
  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92

    Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß -

    Nach dem Beschluß des 1. Strafsenatsvom 27. April 1993 - 1 StR 173/93 zum Fall einer mit unbegrenztem Tätervorsatz über 17 Jahre fortgeführten Reihe von Untreuehandlungen "bedarf dann, wenn sich der Täter entschlossen hat, über einen unbestimmt langen, sich über Jahre erstreckenden Zeitraum zu handeln, die Annahme eines auf einen Gesamterfolg gerichteten Gesamtvorsatzes besonders eingehender Begründung (vgl. BGH NStE § 52 StGB Nr. 39 m.w.Nachw.) ".
  • BGH, 02.11.1993 - 1 StR 590/93

    Berechnung des Schadensbetrages bei Untreue - Einordnung der Untreue als

    Revision und Generalbundesanwalt weisen allerdings zutreffend darauf hin, daß im Einzelfall gegen die Annahme einer fortgesetzten Tat Bedenken bestehen können, wenn sich eine in zahlreichen Einzelakten begangene Untreuehandlung über eine längere Zeit hinzieht (vgl. hierzu BGH wistra 1993, 262 m.w.Nachw.).
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