Rechtsprechung
   BGH, 27.04.2004 - VIII ZB 103/02 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3034
BGH, 27.04.2004 - VIII ZB 103/02 (1) (https://dejure.org/2004,3034)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2004 - VIII ZB 103/02 (1) (https://dejure.org/2004,3034)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2004 - VIII ZB 103/02 (1) (https://dejure.org/2004,3034)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3034) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erinnerung gegen eine die Vergütung eines Prozessbevollmächtigten betreffende Festsetzung der PKH-Kosten; Anspruch eines Prozessbevollmächtigten auf eine 13/10 Gebühr für Tätigkeit bei einer zugelassenen Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof

  • Wolters Kluwer

    Vergütung eines Rechtsanwalts bei einer Rechtsbeschwerde im Nebenverfahren

  • Judicialis

    BRAGO § 2; ; BRAGO § 11 Abs. 1 Satz 4; ; BRAGO § 66

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 2 § 66 § 11 Abs. 1 S. 4
    Vergütung des Rechtsanwalts im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung für Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1293
  • MDR 2004, 1024
  • FamRZ 2004, 1193
  • Rpfleger 2004, 523
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 153/03

    Anwaltsgebühren für Rechtsbeschwerden in Zwangsvollstreckungsverfahren vor dem

    Auszug aus BGH, 27.04.2004 - VIII ZB 103/02
    Die Vergütung des Rechtsanwalts für seine Tätigkeit im Verfahren über eine vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde bestimmt sich außer in Zwangsvollstreckungsverfahren auch in anderen Nebenverfahren nach der sinngemäß anwendbaren Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 153/03).

    Zur Begründung bezieht er sich auf den Beschluß des IXa-Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 30. Januar 2004 zu den Gebühren eines Rechtsanwaltes für Rechtsbeschwerden im Zwangsvollstreckungsverfahren (IXa ZB 153/03, zur Veröffentlichung bestimmt), dessen Grundsätze auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden seien.

  • BGH, 27.04.2005 - VIII ZB 77/03

    Rechtsanwaltsgebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Dem hat sich der erkennende Senat für andere zugelassene Rechtsbeschwerden angeschlossen (BGH, Beschluß vom 27. April 2004 - VIII ZB 103/02, BGH Report 2004, 1130).
  • BGH, 16.12.2004 - IX ZB 463/02

    Anwaltsgebühren im Verfahren der Insolvenzrechtsbeschwerde

    Dem hat sich der VIII. Zivilsenat für andere zugelassene Rechtsbeschwerden angeschlossen (BGH, Beschl. v. 27. April 2004 - VIII ZB 103/02, BGH Report 2004, 1130).
  • BGH, 14.09.2004 - VIII ZB 77/03

    Anwaltsgebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmt sich die Vergütung des Rechtsanwalts für seine Tätigkeit im Verfahren über eine vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde außer in Zwangsvollstreckungsverfahren auch in anderen Nebenverfahren nach der sinngemäß anwendbaren Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO (BGH, Beschluß vom 27. April 2004 - VIII ZB 103/02, BGH-Report 2004, 1130, im Anschluß an BGH, Beschluß vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 153/03, WM 2004, 494).
  • OLG Stuttgart, 05.11.2007 - 5 U 99/07

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Berufe sich die Beklagte erst jetzt, aus Anlaß des vorliegenden Rechtsstreits, darauf, die AGB der Klägerin seien nicht wirksam vereinbart, handle sie insoweit rechtsmißbräuchlich (BGH NJW-RR 2004, 1293).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht