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   BGH, 27.04.2010 - 3 StR 75/10   

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https://dejure.org/2010,5580
BGH, 27.04.2010 - 3 StR 75/10 (https://dejure.org/2010,5580)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2010 - 3 StR 75/10 (https://dejure.org/2010,5580)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2010 - 3 StR 75/10 (https://dejure.org/2010,5580)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 30a BtMG; § 64 StGB; § 67 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit; Gewinnstreben); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorwegvollzug)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG, § 27 StGB
    Betäubungsmittelhandel: Eigennütziges Handeln bei Einschleusung von Heroin in die Justizvollzugsanstalt und Beihilfe zum bewaffneter Handeltreiben bei Bewaffnung des Gehilfen

  • Wolters Kluwer

    Eigennütziges Handeln bei Versorgung eines drogenabhängigen Freundes mit einem Betäubungsmittel ohne Erstreben eines Gewinns oder anderweitigen Vorteils

  • rewis.io

    Betäubungsmittelhandel: Eigennütziges Handeln bei Einschleusung von Heroin in die Justizvollzugsanstalt und Beihilfe zum bewaffneter Handeltreiben bei Bewaffnung des Gehilfen

  • ra.de
  • rewis.io

    Betäubungsmittelhandel: Eigennütziges Handeln bei Einschleusung von Heroin in die Justizvollzugsanstalt und Beihilfe zum bewaffneter Handeltreiben bei Bewaffnung des Gehilfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 254
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 359/90

    Niederländischer Angeklagter - Ausländer - Anwendbarkeit deutschen Strafrechts -

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 3 StR 75/10
    Eigennützig handelt, wer vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht, durch den er materiell oder - bei entsprechender Sachlage - immateriell besser gestellt wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 2, 26, 33, 34).
  • BGH, 26.03.1992 - 4 StR 98/92

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln beim Einkauf größerer Mengen für den

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 3 StR 75/10
    Eigennützig handelt, wer vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht, durch den er materiell oder - bei entsprechender Sachlage - immateriell besser gestellt wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 2, 26, 33, 34).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 3 StR 75/10
    Eigennützig handelt, wer vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht, durch den er materiell oder - bei entsprechender Sachlage - immateriell besser gestellt wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 2, 26, 33, 34).
  • BGH, 26.08.1992 - 3 StR 299/92

    Kein eigennütziges Handeltreiben bei Liebesbeziehung

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 3 StR 75/10
    Eigennützig handelt, wer vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht, durch den er materiell oder - bei entsprechender Sachlage - immateriell besser gestellt wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 2, 26, 33, 34).
  • BGH, 21.08.2007 - 3 StR 263/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vollstreckungsreihenfolge; Anordnung

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 3 StR 75/10
    Der Angeklagte ist durch die unterbliebene Anwendung von § 67 Abs. 2 StGB beschwert, weil die von § 67 Abs. 1 StGB abweichende Vollstreckungsreihenfolge auch der Sicherung des Therapieerfolges dient und bei dessen Eintritt die Möglichkeit besteht, dass der Angeklagte unter Anrechnung der Unterbringungsdauer schon zum Halbstrafenzeitpunkt entlassen wird (BGH, Beschl. vom 21. August 2007 - 3 StR 263/07; Fischer StGB 57. Auflage § 67 Rdn. 10).".
  • BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch; Vorfeld des

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 3 StR 75/10
    "Unter Handeltreiben ist jedes eigennützige Bemühen zu verstehen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 70).
  • BGH, 11.06.2002 - 3 StR 140/02

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 3 StR 75/10
    Sollte die neue Hauptverhandlung zu einer Verurteilung der Angeklagten wegen (ggfs. tateinheitlich zum Betäubungsmittelbesitz begangener) Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge führen, weist der Senat rein vorsorglich darauf hin, dass allein die Bewaffnung des Gehilfen nicht die Verurteilung wegen Beihilfe zum bewaffneten Betäubungsmittelhandel rechtfertigen kann (BGH NStZ-RR 2002, 277; BGH StV 2005, 558).
  • BGH, 12.10.2005 - 2 StR 298/05

    Schreckschusspistole als Schusswaffe im Sinne des BtMG

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 3 StR 75/10
    Bei Annahme täterschaftlichen oder mittäterschaftlichen Handeltreibens der Angeklagten mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird der neue Tatrichter mit Blick auf den Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG Gelegenheit haben, den Ladezustand der Schreckschusspistole festzustellen (BGH NStZ 2006, 176, 177).
  • BGH, 02.06.2005 - 3 StR 70/05

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft, Teilnahme)

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 3 StR 75/10
    Sollte die neue Hauptverhandlung zu einer Verurteilung der Angeklagten wegen (ggfs. tateinheitlich zum Betäubungsmittelbesitz begangener) Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge führen, weist der Senat rein vorsorglich darauf hin, dass allein die Bewaffnung des Gehilfen nicht die Verurteilung wegen Beihilfe zum bewaffneten Betäubungsmittelhandel rechtfertigen kann (BGH NStZ-RR 2002, 277; BGH StV 2005, 558).
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