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   BGH, 27.04.2010 - 3 StR 79/10   

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https://dejure.org/2010,6192
BGH, 27.04.2010 - 3 StR 79/10 (https://dejure.org/2010,6192)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2010 - 3 StR 79/10 (https://dejure.org/2010,6192)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2010 - 3 StR 79/10 (https://dejure.org/2010,6192)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 31 BtMG; § 46b Abs. 3 StGB; § 2 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 316d EGStGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe; Rückwirkungsverbot; intertemporales Strafrecht (Meistbegünstigungsprinzip)

  • lexetius.com
  • openjur.de

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.03.2010 - 3 StR 65/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe;

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 3 StR 79/10
    Auf die Angaben des Angeklagten vom 19. November 2009 zu Betäubungsmitteleinfuhren im Zeitraum Juni/Juli 2009 ist § 31 BtMG in der zur Tatzeit geltenden Fassung, d. h. ohne Präklusionsregelung, anwendbar (BGH, Beschl. vom 18. März 2010 - 3 StR 65/10).
  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 3 StR 79/10
    Zu den vom Rückwirkungsverbot erfassten Normen gehören auch jene Regeln, die über die Art und Weise der Rechtsfolgen der Erfüllung eines Straftatbestandes entscheiden und damit auch die Vorschriften über die Strafzumessung (vgl. BVerfGE 105, 135, 156 f.; Schulze-Fielitz in H. Dreier, Grundgesetz-Kommentar 2. Aufl. Art. 103 Abs. 2 Rdn. 24).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 3 StR 79/10
    Diese negativ formulierte Überleitungsvorschrift stellt eine - verfassungsrechtlich unbedenkliche (BVerfGE 81, 132, 136 f.; BGHSt 42, 112, 120; Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 2 Rdn. 16) - Derogation des Meistbegünstigungsprinzips (§ 2 Abs. 3 StGB) dar, die die Gerichte in bereits rechtshängigen Verfahren von der gegebenenfalls schwierigen Bewertung entbinden soll, ob die alte oder neue Fassung des § 31 BtMG nach den Umständen des konkreten Einzelfalls das mildere Gesetz sei (BTDrucks. 16/6268 S. 17: etwa im Hinblick auf die Frage einer Milderung nach § 49 Abs. 1 oder 2 StGB oder eines Absehens von Strafe).
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11

    Keine Strafrahmenverschiebung bei Hilfe zur Aufklärung nach Eröffnung des

    Für die Frage des auf diese Verfahren anwendbaren Rechts gelten vielmehr die allgemeinen Regeln, nach denen grundsätzlich das zur Tatzeit (§ 2 Abs. 1 StGB) bzw. bei einer fortdauernden oder fortgesetzten Tatbegehung das bei der Beendigung der Tat (§ 2 Abs. 2 StGB) geltende Recht Anwendung findet, sofern das neue Recht in seiner Gesamtheit keine für den Angeklagten gemäß § 2 Abs. 3 StGB günstigere Regelung darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - 3 StR 65/10, NStZ 2010, 523, 524; BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 79/10).
  • BGH, 15.03.2011 - 3 StR 62/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe (Präklusion);

    Auf die Angaben des Angeklagten in der Hauptverhandlung zu den Betäubungsmittelgeschäften zwischen März 2009 und Juni 2009 ist § 31 BtMG in der zur Tatzeit geltenden Fassung, d.h. ohne Präklusionsregelung, anwendbar (BGH Beschl. vom 27. April 2010 - 3 StR 79/10).

    Für die Frage des auf diese Verfahren anwendbaren Rechts gelten vielmehr die allgemeinen Regeln, nach denen grundsätzlich das zur Tatzeit geltende materielle Recht Anwendung findet (§§ 1, 2 Abs. 1 StGB), sofern das neuere Recht in seiner Gesamtheit keine für den Angeklagten günstigere Regelung darstellt (BGH Beschl. vom 27. April 2010 - 3 StR 79/10).

  • BGH, 15.09.2010 - 5 StR 361/10

    Aufklärungshilfe; intertemporales Strafrecht; milderes Gesetz

    Wie der Generalbundesanwalt unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des 3. Strafsenats vom 18. März 2010 - 3 StR 65/10 - und vom 27. April 2010 - 3 StR 79/10 - zutreffend ausführt, hätte vorliegend § 31 Nr. 1 BtMG a. F. geprüft und als möglicherweise günstigere Regelung angewendet werden müssen.
  • BGH, 18.11.2010 - 4 StR 563/10

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung bei Betäubungsmittelkriminalität (wesentlicher

    Der Senat hebt indes - um dem Tatrichter insgesamt eine neue Strafzumessung zu ermöglichen - auch die in den Fällen 1 bis 3 verhängten Einzelstrafen auf, zumal nach den getroffenen Feststellungen hinsichtlich dieser Taten - jedenfalls teilweise (der Angeklagte hat bezüglich des Handels mit 1kg Amphetamin den Verkäufer und den Käufer benannt, UA 9) - die Anwendung der alten oder neuen Fassung des § 31 BtMG (was gegebenenfalls auch im Fall 4 zu prüfen sein wird, vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 79/10) nicht von vorneherein ausgeschlossen ist.
  • LG Duisburg, 23.01.2014 - 36 KLs 1/13

    Verurteilung im Zusammenhang mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln und

    Auch unter alternativer und selbst unter kumulativer Berücksichtigung der bei diesen Taten zusätzlich eingreifenden vertypten Strafmilderungsgründen nach § 21 StGB und § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG in der Fassung vom 29. Juli 2009 (vgl. in diesem Zusammenhang zur Anwendung dieser Vorschrift BGH, Beschluss vom 27. April 2010, - 3 StR 79/10) - der Angeklagte L offenbarte die Beteiligung des Z an diesen Taten - vermag die Kammer angesichts der jeweils deutlichen Überschreitung des Grenzwerts zur nicht geringen Menge nicht festzustellen, dass die schuldmindernden Faktoren die gegen den Angeklagten L sprechenden Umstände derart überwiegen, dass diese Taten nach ihrem Gesamtbild als wesentlich unterhalb der durchschnittlich vorkommenden Fälle liegend bewertet werden können.
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