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   BGH, 27.04.2015 - 1 StR 594/14   

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https://dejure.org/2015,13276
BGH, 27.04.2015 - 1 StR 594/14 (https://dejure.org/2015,13276)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2015 - 1 StR 594/14 (https://dejure.org/2015,13276)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2015 - 1 StR 594/14 (https://dejure.org/2015,13276)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 S 1 RVG, § 397 Abs 1 StPO
    Rechtsanwaltsvergütung: Feststellung der Erforderlichkeit einer Reise des Nebenklägervertreters zur Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung

  • IWW

    § 397a StPO, § 46 Abs. 2 Satz 1 RVG, § 397 Abs. 1 StPO, § 400 Abs. 1 StPO, § 397 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Reise eines beigeordneten Nebenklägervertreters zur Hauptverhandlung; Wahrnehmung der Interessen des Nebenklägers

  • rewis.io

    Rechtsanwaltsvergütung: Feststellung der Erforderlichkeit einer Reise des Nebenklägervertreters zur Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 397a; RVG § 46 Abs. 2 S. 1
    Erforderlichkeit einer Reise eines beigeordneten Nebenklägervertreters zur Hauptverhandlung; Wahrnehmung der Interessen des Nebenklägers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Alles richtig gemacht…, oder: Streitvermeidung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 10.08.2007 - III S 26/07

    Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts; Antrag auf Feststellung, dass die

    Auszug aus BGH, 27.04.2015 - 1 StR 594/14
    Es wird darauf verwiesen, dass über die Angemessenheit von Auslagen erst bei der Festsetzung der Vergütung zu entscheiden ist (vgl. BFH, Beschluss vom 10. August 2007 - III S 26/07 Rn. 6).
  • BGH, 10.08.2020 - 5 StR 616/19

    Erforderlichkeit der Reise eines beigeordneten Nebenklägervertreters bzgl.

    Dass sie die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung nicht isoliert rügen könnte (§ 400 Abs. 1 StPO), steht nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2015 - 1 StR 594/14).
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