Rechtsprechung
BGH, 27.04.2016 - 1 StR 448/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 154a Abs. 2 StPO, §§ ... 372, 373 AO, §§ 372 Abs. 1, 2, 373 Abs. 1, 2 Ziffer 3 Abgabenordnung, § 373 Abs. 1, § 372 AO, § 373 Abs. 1 AO, § 372 Abs. 2 AO, § 95 Abs. 1 Nr. 3 AMG, § 95 Abs. 1 Nr. 3a AMG, § 349 Abs. 2 StPO, § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit einer unter Verstoß gegen Monopolvorschriften begangenen Beihilfe zum Bannbruch
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendigkeit einer unter Verstoß gegen Monopolvorschriften begangenen Beihilfe zum Bannbruch
- rechtsportal.de
Notwendigkeit einer unter Verstoß gegen Monopolvorschriften begangenen Beihilfe zum Bannbruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.01.2016 - 1 StR 406/15
Gründungstäuschung
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - 1 StR 448/15
Soweit das Landgericht durchgängig im Urteil hinsichtlich des vorsätzlichen Inverkehrbringens gefälschter Arzneimittel § 95 Abs. 1 Nr. 3 AMG statt zutreffend § 95 Abs. 1 Nr. 3a AMG nennt, handelt es sich ersichtlich um einen unbeachtlichen Schreibfehler (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 1 StR 406/15 Rn. 5 …und vom 25. September 2013 - 4 StR 351/13 Rn. 4). - BGH, 25.09.2013 - 4 StR 351/13
Anordnung des Wertersatzverfalls (Mittäter als Gesamtschuldner)
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - 1 StR 448/15
Soweit das Landgericht durchgängig im Urteil hinsichtlich des vorsätzlichen Inverkehrbringens gefälschter Arzneimittel § 95 Abs. 1 Nr. 3 AMG statt zutreffend § 95 Abs. 1 Nr. 3a AMG nennt, handelt es sich ersichtlich um einen unbeachtlichen Schreibfehler (…vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 1 StR 406/15 Rn. 5 und vom 25. September 2013 - 4 StR 351/13 Rn. 4). - BGH, 04.07.1973 - 3 StR 15/73
Schmuggel von Pflanzenteilchen der "cannabis sativa" - Subsidiarität des …
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - 1 StR 448/15
Zudem ist für die hier vorliegende Sachverhaltskonstellation auch fraglich, ob die einschlägigen Strafvorschriften des Arzneimittelgesetzes gegenüber dem Bannbruch eine abschließende Regelung enthalten (zur umstrittenen Reichweite der Subsidiaritätsklausel des § 372 Abs. 2 AO allgemein vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Juli 1973 - 3 StR 15/73, BGHSt 25, 215, 216 betr. die Vorgängervorschrift des § 396 RAO sowie die Hinweise zum Meinungsstand bei Jäger in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl., § 372 AO Rn. 86 und Beckemper, HRRS 2013, 443, 444 f.).
- LG Hof, 12.10.2017 - 4 Qs 123/17
Kein Entfallen der Sonderzuständigkeit des Wirtschaftstrafrichters für Bannbruch …
Der BGH bestätigte diese Auffassung von der Sonderstellung des § 372 AO schon im Jahre 1973 zum inhaltsgleichen § 396 Abs. 2 RAO - alter Fassung - und hält an dieser Rechtsauffassung weiterhin fest (pars pro toto: BGH, Beschluss vom 27.04.2016 - 1 StR 448/15 [Rdn. 2]) und führte dazu aus (BGH NJW 1973, 1707 [1708]): "Dem Gesetzgeber steht es jedoch frei, wie hier, das Verhältnis von Strafvorschriften zueinander in einer Weise zu bestimmen, die sich nicht genau in eine der von Rechtsprechung und Schrifttum entwickelten Konkurrenzformen einordnen lässt.