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   BGH, 27.04.2016 - XII ZB 67/14   

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https://dejure.org/2016,10911
BGH, 27.04.2016 - XII ZB 67/14 (https://dejure.org/2016,10911)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2016 - XII ZB 67/14 (https://dejure.org/2016,10911)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2016 - XII ZB 67/14 (https://dejure.org/2016,10911)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 59 Abs 1 FamFG, § 1666 BGB, § 1696 Abs 1 BGB, § 1696 Abs 2 BGB, Art 6 Abs 2 GG
    Elterliche Sorge: Beschwerdeberechtigung des nicht mehr sorgeberechtigten Elternteils gegen die Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund auf den anderen Elternteil

  • IWW

    Art. 6 Abs. 1 GG, § 59 Abs. 1 FamFG, § 1666 BGB, Art. 6 Abs. 2 GG, Art. 6 Abs. 2, 3 GG, § 1696 Abs. 2 BGB, Art. 20 Abs. 3 GG, § 74 Abs. 5, 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerdeberechtigung des nicht mehr sorgeberechtigten Elternteils gegen die Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund auf den anderen Elternteil; Sorgerechtsentzug bei Gefährdung des Kindeswohls

  • rewis.io

    Elterliche Sorge: Beschwerdeberechtigung des nicht mehr sorgeberechtigten Elternteils gegen die Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund auf den anderen Elternteil

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • kanzleibeier.eu

    Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund auf den anderen Elternteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerdeberechtigung des nicht mehr sorgeberechtigten Elternteils gegen die Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund auf den anderen Elternteil; Sorgerechtsentzug bei Gefährdung des Kindeswohls

  • rechtsportal.de

    Beschwerdeberechtigung des nicht mehr sorgeberechtigten Elternteils gegen die Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund auf den anderen Elternteil; Sorgerechtsentzug bei Gefährdung des Kindeswohls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschwerdebefugnis eines Elternteils bei Übertragung des Sorgerechts auf den anderen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund - und das Beschwerderecht des nicht mehr sorgeberechtigte Elternteils

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Übertragung des Sorgerechts auf den anderen Elternteil

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    § 1666 BGB: Der nicht sorgeberechtigte Elternteil ist gegen Übertragung des Sorgerechts auf den anderen Elternteil beschwerdeberechtigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschwerdeberechtigung bei Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund auf den anderen Elternteil

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Verfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschwerdeberechtigung bei Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund auf den anderen Elternteil

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Gegen Sorgerechtsübertragung auf anderen Elternteil kann sich auch der nicht mehr sorgeberechtigte Elternteil wehren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3303
  • MDR 2016, 725
  • FGPrax 2016, 122
  • FamRZ 2016, 1146
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.06.2010 - XII ZB 35/10

    Elterliche Sorge für ein Kind nicht verheirateter Eltern: Beschwerderecht des

    Auszug aus BGH, 27.04.2016 - XII ZB 67/14
    Indem das Gericht eine solche Rückübertragung der elterlichen Sorge nicht durchführt, greift es unmittelbar in die Rechtsstellung dieses Elternteils ein (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juni 2010 - XII ZB 35/10 - FamRZ 2010, 1242 Rn. 9 ff.).
  • OLG Oldenburg, 15.06.2012 - 3 UF 37/12

    Zulässigkeit der Beschwerde einer nicht mehr sorgeberechtigten Mutter gegen die

    Auszug aus BGH, 27.04.2016 - XII ZB 67/14
    Das Oberlandesgericht hat zur Begründung seiner in FamRZ 2013, 235 veröffentlichten Entscheidung ausgeführt: Die Mutter sei nicht beschwerdeberechtigt, weil sie durch den angefochtenen Beschluss nicht unmittelbar in materiellen Rechten beeinträchtigt sei.
  • BGH, 26.11.2008 - XII ZB 103/08

    Zulässigkeit der Beschwerde des nichtsorgeberechtigten Vaters eines Kindes gegen

    Auszug aus BGH, 27.04.2016 - XII ZB 67/14
    Insoweit unterscheidet sich in Kindschaftssachen die Rechtslage nach § 59 Abs. 1 FamFG nicht von der früheren nach § 20 Abs. 1 FGG (zu Letzterem Senatsbeschluss vom 26. November 2008 - XII ZB 103/08 - FamRZ 2009, 220 Rn. 13).
  • BGH, 18.04.2012 - XII ZB 623/11

    Ablehnung der Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft: Beschwerdeberechtigung

    Auszug aus BGH, 27.04.2016 - XII ZB 67/14
    a) Im Ausgangspunkt zu Recht hat das Beschwerdegericht allerdings angenommen, dass die Beschwerdeberechtigung nach § 59 Abs. 1 FamFG eine unmittelbare Beeinträchtigung des Beschwerdeführers in einem ihm zustehenden subjektiven Recht voraussetzt (vgl. nur Senatsbeschluss vom 18. April 2012 - XII ZB 623/11 - NJW 2012, 2039 Rn. 8; MünchKommFamFG/Fischer 2. Aufl. § 59 Rn. 2).
  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung des OLG Naumburg

    Auszug aus BGH, 27.04.2016 - XII ZB 67/14
    Solche Maßnahmen sind daher grundsätzlich nur als vorübergehend anzusehen und erwachsen nur in formelle, nicht jedoch in materielle Rechtskraft (BVerfG FamRZ 2005, 783, 784 f.).
  • BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvR 467/09

    Verletzung des Elternrechts durch auf § 1696 BGB anstelle von §§ 1666, 1666a BGB

    Auszug aus BGH, 27.04.2016 - XII ZB 67/14
    Daher müssen sie zur Abwehr der Gefahr für das Kindeswohl geeignet, erforderliche und verhältnismäßig im engeren Sinne sein (BVerfG FamRZ 2009, 1472 Rn. 19 mwN; vgl. auch Britz FamRZ 2015, 793, 794 ff.).
  • BGH, 12.05.2021 - XII ZB 34/21

    Verfahrensfähigkeit eines Minderjährigen in einem Verfahren wegen

    Dieser Rechtsbegriff ist mit dem für die Eigenschaft als Mussbeteiligter gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG identisch (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Mai 2020 - XII ZB 54/18 - FamRZ 2020, 1481 Rn. 16 mwN) und umfasst mangels tatbestandlicher Einschränkungen auch subjektive Rechte öffentlich-rechtlicher Natur (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 27. April 2016 - XII ZB 67/14 - FamRZ 2016, 1146 Rn. 10 f.; Keidel/Meyer-Holz FamFG 20. Aufl. § 59 Rn. 6; vgl. auch Senatsbeschluss vom 29. September 2010 - XII ZB 161/09 - FamRZ 2010, 1975 Rn. 9 und BGHZ 135, 107 = NJW 1997, 1855, jeweils zu § 20 Abs. 1 FGG).
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2017 - 18 UF 118/16

    Familiengerichtliche Entziehung der elterlichen Sorge der Kindesmutter wegen

    Vielmehr kann eine Entscheidung nach § 1680 Abs. 2, 3 BGB nur ergehen, wenn gleichzeitig mitüberprüft wird, ob die Voraussetzungen der zu Grunde liegenden Entziehung des Sorgerechts des anderen Elternteils weiter vorliegen; die Entziehung des Sorgerechts ist nur der formellen, nicht aber der materiellen Rechtskraft fähig (BGH vom 27.04.2016 - XII ZB 67/14, FamRZ 2016, 122, juris Rn. 11 f.).
  • OLG Brandenburg, 16.02.2017 - 9 UF 113/16

    Elterliche Sorge: Teilweiser (Mit-)Sorgerechtsentzug wegen des Verdachts

    So wird als milderes Mittel je nach den Umständen des Falles eine gerichtliche Umgangsregelung nach § 1684 BGB (oder ein zu befristender Umgangsausschluss nach § 1684 Abs. 4 BGB oder die Einrichtung einer Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 BGB) zu erwägen sein, die gegenüber der Entziehung des Umgangsbestimmungsrechts als speziellere und zugleich weniger einschneidende Maßnahmen in jedem Falle vorrangig ist (vgl. dazu BGH FamRZ 2016, 1146 - Rdnr. 44 ff. bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 14.11.2023 - 16 UF 65/23

    Überprüfung einer Kinderschutzmaßnahme

    Sobald eines der Tatbestandsmerkmale der Eingriffsbefugnis nicht mehr gegeben ist, ist er zu beenden (BGH, Beschluss vom 27.04.2016 - XII ZB 67/14 -, Rn. 11 - juris).
  • OLG Brandenburg, 23.02.2018 - 13 WF 38/18

    Sorgerechtsentzugsverfahren: Bewilligungsvoraussetzungen für

    Sobald eines der Tatbestandsmerkmale der Eingriffsbefugnis nicht mehr gegeben ist, ist er zu beenden (§ 1696 Abs. 2) (BVerfG, FamRZ 2016, 154, Abs. 14 ff.; BGH, NJW 2016, 3303, Abs. 11).
  • OLG Brandenburg, 14.06.2018 - 13 UF 191/17

    Keine Beschwerdeberechtigung des nicht sorgeberechtigten Kindesvaters gegen eine

    Insoweit unterscheidet sich in Kindschaftssachen die Rechtslage nach § 59 Abs. 1 FamFG nicht von der früheren nach § 20 Abs. 1 FGG (vgl. BGH FamRZ 2016, 1146 Rn. 8 m.w.N.).

    Insoweit unterscheidet sich in Kindschaftssachen die Rechtslage nach § 59 Abs. 1 FamFG nicht von der früheren nach § 20 Abs. 1 FGG (vgl. BGH FamRZ 2016, 1146 Rn. 8 m.w.N.).

  • OLG Braunschweig, 17.03.2023 - 1 UF 2/23

    Auswahlkriterien; Beschwerdebefugnis; Elternrecht; Elternwille;

    Ebenso wenig kann aus dem Elternrecht gemäß Art. 6 Abs. 2 GG eine generelle Beschwerdeberechtigung der Eltern hinsichtlich sämtlicher Entscheidungen in Kindschaftssachen hergeleitet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27.04.2016 - XII ZB 67/14 , juris Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 18.11.2021 - 9 UF 154/21

    Amtsverfahren in einer Kindschaftssache; Ablehnung einer kinderschutzrechtlichen

    Voraussetzung ist eine unmittelbare Beeinträchtigung des Beschwerdeführers in einem ihm zustehenden subjektiven Recht (BGH, FamRZ 2016, 1146; NJW 2012, 2039).
  • OLG Köln, 21.01.2021 - 14 UF 162/20

    Beschwerde gegen einen Entzug der elterlichen Sorge Verhältnismäßigkeit einer

    Die Beschwerdeberechtigung nach § 59 Abs. 1 FamFG setzt eine unmittelbare Beeinträchtigung des Beschwerdeführers in einem ihm zustehenden subjektiven Recht voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27.04.2016 - XII ZB 67/14 -, FamRZ 2016, 1146; und vom 18.04.2012 - XII ZB 623/11 -, NJW 2012, 2039).
  • OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21

    Verfahrenskostenhilfe für ein sorgerechtliches Abänderungsverfahren; Abwendung

    Sobald eines der Tatbestandsmerkmale der Eingriffsbefugnis nicht mehr gegeben ist, ist er zu beenden (§ 1696 Abs. 2 BGB, vgl. dazu BVerfG, FamRZ 2016, 154; BGH, NJW 2016, 3303).
  • OLG Brandenburg, 15.09.2022 - 13 UF 138/22

    Beschwerde gegen die Übertragung eines Aufenthaltsbestimmungsrechts; Fehlende

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