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   BGH, 27.04.2017 - 4 StR 609/16   

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https://dejure.org/2017,16624
BGH, 27.04.2017 - 4 StR 609/16 (https://dejure.org/2017,16624)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2017 - 4 StR 609/16 (https://dejure.org/2017,16624)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2017 - 4 StR 609/16 (https://dejure.org/2017,16624)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 337 Abs. 1 StPO
    Verwerfung der Aufklärungsrüge als unzulässig

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 242 Abs. 1 StGB
    Diebstahl (Zueignungsabsicht hinsichtlich des Inhaltes geschlossener Behältnisse; fehlgeschlagener Versuch)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des Tatbestands eines vollendeten schweren Bandendiebstahls; Zueignungswille hinsichtlich des Behältnisses (hier: Tresor) zum Zeitpunkt der Wegnahme; Subjektive Tatseite eines vollendeten Vergehens des Diebstahls

  • rewis.io

    Entwendung eines Tresors: Zueignungsabsicht hinsichtlich Behältnis und Inhalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 244a Abs. 1
    Verwirklichung des Tatbestands eines vollendeten schweren Bandendiebstahls; Zueignungswille hinsichtlich des Behältnisses (hier: Tresor) zum Zeitpunkt der Wegnahme; Subjektive Tatseite eines vollendeten Vergehens des Diebstahls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 103
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.09.2009 - 4 StR 354/09

    Diebstahl (Tatvorsatz; Absicht rechtswidriger Zueignung; fehlgeschlagener

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - 4 StR 609/16
    Will sich der Täter, wie hier festgestellt, nicht das Behältnis, sondern in der Hoffnung auf möglichst große Beute allein dessen vermuteten Inhalt aneignen, fehlt es hinsichtlich des Behältnisses am Zueignungswillen zum Zeitpunkt der Wegnahme (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - 4 StR 42/12; vom 11. Januar 2011 - 4 StR 633/10, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 14; vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, StV 2010, 22).
  • BGH, 11.01.2011 - 4 StR 633/10

    Schwerer Bandendiebstahl (Versuch; mangelnde Zueignungsabsicht hinsichtlich eines

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - 4 StR 609/16
    Will sich der Täter, wie hier festgestellt, nicht das Behältnis, sondern in der Hoffnung auf möglichst große Beute allein dessen vermuteten Inhalt aneignen, fehlt es hinsichtlich des Behältnisses am Zueignungswillen zum Zeitpunkt der Wegnahme (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - 4 StR 42/12; vom 11. Januar 2011 - 4 StR 633/10, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 14; vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, StV 2010, 22).
  • BGH, 10.05.2012 - 4 StR 42/12

    Versuchter Diebstahl bei Irrtum über den Inhalt eines Tresors

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - 4 StR 609/16
    Will sich der Täter, wie hier festgestellt, nicht das Behältnis, sondern in der Hoffnung auf möglichst große Beute allein dessen vermuteten Inhalt aneignen, fehlt es hinsichtlich des Behältnisses am Zueignungswillen zum Zeitpunkt der Wegnahme (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - 4 StR 42/12; vom 11. Januar 2011 - 4 StR 633/10, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 14; vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, StV 2010, 22).
  • BGH, 17.01.2019 - 4 StR 370/18

    Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) wegen Dreifachmordes rechtskräftig

    Die unter II. 5. der Revisionsbegründung erhobene Verfahrensbeanstandung ist als Aufklärungsrüge unzulässig, weil die Revision nicht ausreichend konkret Tatsachen benennt, welche das Landgericht zu ermitteln unterlassen habe (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 609/16; KK-StPO/Krehl, 7. Aufl., § 244 Rn. 218; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 244 Rn. 102).
  • BGH, 19.12.2017 - 2 StR 479/17

    Diebstahl (fehlender Aneignungsvorsatz hinsichtlich eines Behältnisses:

    Insoweit kommt, was die Strafkammer nicht bedacht hat, ein fehlgeschlagener Versuch des Diebstahls in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - 4 StR 633/10, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 14; vom 10. Mai 2012 - 4 StR 42/12 und vom 27. April 2017 - 4 StR 609/16 mwN).
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