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BGH, 27.04.2017 - IX ZR 229/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
Art. 103 Abs. 1 GG, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO, § 321a Abs. 4 Satz 5 ZPO
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde zur Herbeiführung einer Ergänzung der Begründung; Zurückweisung der Anhörungsrüge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde zur Herbeiführung einer Ergänzung der Begründung; Zurückweisung der Anhörungsrüge - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aurich, 31.03.2015 - 3 O 567/13
- OLG Oldenburg, 27.10.2015 - 2 U 36/15
- BGH, 27.04.2017 - IX ZR 229/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BGH, 27.04.2017 - IX ZR 229/15
Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f). - BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10
Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare …
Auszug aus BGH, 27.04.2017 - IX ZR 229/15
Weder aus § 321a Abs. 4 Satz 5 ZPO noch unmittelbar aus dem Verfassungsrecht ergibt sich eine Verpflichtung zu einer weitergehenden Begründung der Entscheidung (BVerfG, NJW 2011, 1497).