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   BGH, 27.04.2021 - II ZR 65/20   

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https://dejure.org/2021,42522
BGH, 27.04.2021 - II ZR 65/20 (https://dejure.org/2021,42522)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2021 - II ZR 65/20 (https://dejure.org/2021,42522)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2021 - II ZR 65/20 (https://dejure.org/2021,42522)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme eines ehemaligen Kommanditisten auf Zahlung eines Abfindungsfehlbetrags durch einen Filmfonds in Form einer Publikums-KG; Einholung eines Schiedsgutachtens zur Höhe des Guthabens vor Klageerhebung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 07.12.2021 - II ZR 197/20

    Inanspruchnahme eines ehemaligen Kommanditisten auf Zahlung eines

    Insbesondere ergibt sich auch aus § 18 Satz 2 GV, wonach ein Beteiligungsinteressent, soweit er in das Handelsregister eingetragen werden soll, die Kosten einer Beglaubigung der Handelsregistervollmachten, Handelsregistereintragungen und mögliche Änderungen zu tragen hat, kein Anspruch auf eine pauschale Bearbeitungsgebühr (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2021 - II ZR 65/20, juris Rn. 39).

    Ein Anspruch auf Zahlung von für die Austragung anfallenden Gerichts- und Notarkosten in Höhe von 233, 60 EUR, der sich dem Grunde nach aus § 18 Satz 2 GV ergeben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2021 - II ZR 65/20, juris Rn. 39), scheitert daran, dass nicht festgestellt ist und von der Revision auch kein Vortrag der Klägerin dazu aufgezeigt wird, dass sie diese Kosten tatsächlich bezahlt hat.

  • BGH, 05.04.2022 - II ZR 30/21

    Publikums-KG: Inanspruchnahme des ausscheidenden Kommanditisten auf Zahlung eines

    Auch dem Gesellschaftsvertrag, insbesondere der Regelung zu Vertragskosten in § 18 GV, ist ein Anspruch der Klägerin gegen einen ausscheidenden Kommanditisten auf Zahlung einer solchen Pauschalgebühr nicht zu entnehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2021 - II ZR 65/20, juris Rn. 39 zur Auslegung von § 18 Satz 2 GV in einem Parallelverfahren der Klägerin gegen einen anderen Kommanditisten).
  • BGH, 07.12.2021 - II ZR 198/20

    Leistungsbestimmung durch Dritte: Bestimmung der Höhe eines Abfindungsguthabens

    aa) Dass das Berufungsgericht der Vertragskostenregelung in § 18 Satz 2 GV keinen Anspruch der Klägerin auf Zahlung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von 500 EUR entnommen hat, lässt keinen Rechtsfehler erkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2021 - II ZR 65/20, juris Rn. 39 zur Auslegung einer wortgleichen Vertragsregelung im Parallelverfahren einer Schwestergesellschaft der Klägerin) und wird von der Revision auch nicht angegriffen.
  • BGH, 07.12.2021 - II ZR 196/20

    Anspruch eines Filmfonds in Form einer Publikums-KG gegen eine ehemalige

    Aus § 18 Satz 2 GV ergibt sich - wie der Senat in Parallelverfahren zwischen der Klägerin und anderen Kommanditisten entschieden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2021 - II ZR 65/20, juris Rn. 39) - kein Anspruch der Klägerin auf Zahlung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von 500 EUR.
  • BGH, 08.02.2022 - II ZR 219/20

    Inanspruchnahme eines ehemaligen Kommanditisten auf Zahlung eines

    Diese Auslegung von § 18 GV ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2021 - II ZR 65/20, juris Rn. 39 zur Auslegung von § 18 Satz 2 GV in einem Parallelverfahren der Klägerin gegen einen anderen Kommanditisten).
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