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   BGH, 27.04.2021 - VI ZR 883/20   

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https://dejure.org/2021,14261
BGH, 27.04.2021 - VI ZR 883/20 (https://dejure.org/2021,14261)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2021 - VI ZR 883/20 (https://dejure.org/2021,14261)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2021 - VI ZR 883/20 (https://dejure.org/2021,14261)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • verkehrslexikon.de

    Aktivlegitimation und Rechtskrafterstreckung bei Klageabweisung gegen den Versicherer

  • IWW

    § 124 Abs. 1 VVG, § 7 StVG, § 115 VVG, § 3 Nr. 8 PflVG, § 115 Abs. 1 VVG, § 124 Abs. 3 VVG, §§ 421 ff. BGB, § 325 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Klage gegen den Halter nach rechtskräftiger Abweisung der Direktklage eines Dritten gegen den Versicherer und den Fahrer; Rechtskrafterstreckung des § 124 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

  • Betriebs-Berater

    Rechtskrafterstreckung einer rechtskräftig abgewiesenen Direktklage eines Dritten gegen Versicherer und Fahrer

  • rewis.io

    Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer: Rechtskrafterstreckung auf Fahrzeughalter

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 124 Abs. 1
    Rechtskrafterstreckung der wegen fehlender Aktivlegitimation abgewiesenen Direktklage gegen den Versicherer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 124 Abs. 1
    Ausschluss der Klage gegen den Halter nach rechtskräftiger Abweisung der Direktklage eines Dritten gegen den Versicherer und den Fahrer; Rechtskrafterstreckung des § 124 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz ( VVG )

  • rechtsportal.de

    VVG § 124 Abs. 1
    Ausschluss der Klage gegen den Halter nach rechtskräftiger Abweisung der Direktklage eines Dritten gegen den Versicherer und den Fahrer; Rechtskrafterstreckung des § 124 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz ( VVG )

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die abgewiesene Klage gegen den Kfz-Versicherer - und die Haftung des Halters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer Rechtskrafterstreckung

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zur Rechtskrafterstreckung einer rechtskräftig abgewiesenen Klage eines Dritten gegen den Haftpflichtversicherer und den Fahrer eines Kfz auf den Halter eines Pkw

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2808
  • MDR 2021, 817
  • VersR 2021, 927
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 256/02

    Haftung des Schädigers nach Abweisung der Klage gegen den Versicherer wegen

    Auszug aus BGH, 27.04.2021 - VI ZR 883/20
    a) Sowohl der Wortlaut des § 124 Abs. 1 VVG als auch die gesetzliche Begründung zu § 3 Nr. 8 PflVG als Vorgängerregelung des § 124 Abs. 1 VVG legen eine Auslegung dahin nahe, dass die Rechtskrafterstreckung immer dann Platz greift, wenn der Anspruch aus sachlichen und nicht etwa aus prozessualen Gründen abgewiesen wird (Senatsurteil vom 24. Juni 2003 - VI ZR 256/02, VersR 2003, 1121, 1122, juris Rn. 11 f.; BT-Drs. IV/2252, S. 18).

    Er wollte erreichen, dass der Anspruch gegen den Versicherer - abweichend von den allgemeinen Vorschriften (§§ 421 ff. BGB; § 325 Abs. 2 ZPO) - hinsichtlich der Wirkung eines abweisenden Gerichtsurteils im Regelfall das Schicksal des Schadensersatzanspruchs gegen den Ersatzpflichtigen teilt und umgekehrt (Senatsurteil vom 24. Juni 2003 - VI ZR 256/02, VersR 2003, 1121, 1122, juris Rn. 14; vgl. BT-Drs. IV/2252, S. 15).

    Das hat zur Folge, dass eine erneute Überprüfung der Haftungsfrage ausgeschlossen ist (Senatsurteil vom 24. Juni 2003 - VI ZR 256/02, VersR 2003, 1121, 1122, juris Rn. 15 mwN).

  • BGH, 15.01.2008 - VI ZR 131/07

    Rechtswirkungen eines teilweise klageabweisenden Urteils im

    Auszug aus BGH, 27.04.2021 - VI ZR 883/20
    Dies entspricht auch dem Zweck des § 124 Abs. 1 VVG, wonach der Haftpflichtversicherer nicht Gefahr laufen soll, trotz eines für ihn günstigen Urteils (hier: keine Einstandspflicht, auch nicht für den Halter) im Falle der Verurteilung seines Versicherungsnehmers aufgrund seiner Zahlungspflicht aus dem Deckungsverhältnis doch noch in Anspruch genommen zu werden (vgl. Senatsurteil vom 15. Januar 2008 - VI ZR 131/07, VersR 2008, 485 Rn. 7 zu § 3 Nr. 8 PflVG).

    Wie bereits ausgeführt, soll der Haftpflichtversicherer nicht Gefahr laufen, trotz eines für ihn günstigen Urteils im Falle der Verurteilung seines Versicherungsnehmers aufgrund seiner Zahlungspflicht aus dem Deckungsverhältnis doch noch in Anspruch genommen zu werden (vgl. Senatsurteil vom 15. Januar 2008 - VI ZR 131/07, VersR 2008, 485 Rn. 7 zu § 3 Nr. 8 PflVG).

  • BGH, 24.09.1985 - VI ZR 4/84

    Inanspruchnahme des Fahrers nach rechtskräftiger Abweisung der

    Auszug aus BGH, 27.04.2021 - VI ZR 883/20
    Über den Wortlaut des Gesetzes hinaus betrifft die Bindungswirkung der rechtskräftigen Klageabweisung auch das Verhältnis des (Mit-)Versicherten (Fahrer) zum Versicherer und umgekehrt (Senatsurteil vom 24. September 1985 - VI ZR 4/84, BGHZ 96, 18, 22, juris Rn. 18 mwN zur Vorgängerregelung in § 3 Nr. 8 PflVG; W.-T. Schneider in Langheid/Wandt, MünchKomm VVG, 2. Aufl., § 124 Rn. 9; Klimke in Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl., § 124 Rn. 11).

    Bei einer Direktklage gegen den Versicherer ist bei der Bestimmung der Reichweite der Rechtskrafterstreckung zu berücksichtigen, dass die Klage auf der Einstandspflicht des Versicherers wegen der Haftungsverantwortlichkeit des Halters oder der des Fahrers oder auf beidem basieren kann (vgl. Senatsurteil vom 24. September 1985 - VI ZR 4/84, BGHZ 96, 18, 22 f., juris Rn. 19).

  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 304/79

    Rechtskraft der Abweisung der Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer;

    Auszug aus BGH, 27.04.2021 - VI ZR 883/20
    Damit erfolgt - sofern der Ersatzanspruch gegen den Versicherer und den Versicherungsnehmer aus demselben Sachverhalt hergeleitet wird (vgl. Senatsurteil vom 14. Juli 1981 - VI ZR 304/79, VersR 1981, 1158, 1159, juris Rn. 18; BT-Drs. IV/2252 S. 18 zu § 3 Nr. 8 PflVG) - die Rechtskrafterstreckung gemäß § 124 Abs. 1 VVG auch dann, wenn der Dritte mit seinem Begehren auf Schadensersatz gegen den Versicherer (nur) deshalb unterlegen ist, weil er seine Aktivlegitimation nicht nachweisen konnte.

    Ein "echter" Widerspruch zwischen den Entscheidungen gegenüber Versicherer und Versicherungsnehmer muss daher vermieden werden (vgl. Senatsurteil vom 14. Juli 1981 - VI ZR 304/79, VersR 1981, 1158, 1159, juris Rn. 18, 20).

  • OLG Saarbrücken, 17.11.2009 - 4 U 244/09

    Umfang der Rechtskraft der Abweisung der Klage gegen den Haftpflichtversicherer

    Auszug aus BGH, 27.04.2021 - VI ZR 883/20
    Für den - hier vorliegenden - Fall, dass zunächst die Klage gegen den Versicherer abgewiesen worden ist, ist eine Klage gegen den Halter dann ausgeschlossen, wenn der Versicherer zumindest auch wegen der Halterhaftung erfolglos in Anspruch genommen worden war (W.-T. Schneider in Langheid/Wandt, MünchKomm VVG, 2. Aufl., § 124 Rn. 9; Klimke in Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl., § 124 Rn. 11; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 326, 329, juris Rn. 44 f.).
  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 55/12

    Bindungswirkung der im Adhäsionsverfahren ergehenden Entscheidung

    Auszug aus BGH, 27.04.2021 - VI ZR 883/20
    Es wird mit ihr im Sinne von § 124 Abs. 1 VVG entschieden, "dass dem Dritten ein Anspruch auf Ersatz des Schadens nicht zusteht." Aus dem von der Revision in der mündlichen Verhandlung zitierten Senatsurteil vom 18. Dezember 2012 - VI ZR 55/12, DAR 2013, 258 Rn. 13 ergibt sich nichts anderes.
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