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   BGH, 27.04.2021 - XI ZR 26/20   

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https://dejure.org/2021,10415
BGH, 27.04.2021 - XI ZR 26/20 (https://dejure.org/2021,10415)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2021 - XI ZR 26/20 (https://dejure.org/2021,10415)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2021 - XI ZR 26/20 (https://dejure.org/2021,10415)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW

    § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § ... 675g Abs. 1, 2 BGB, § 675g Abs. 2 BGB, § 307 BGB, § 1 UKlaG, § 675g BGB, § 307 Abs. 3 BGB, §§ 307 ff. BGB, Art. 42 Nr. 6 Buchst. a, Art. 44 der Richtlinie 2007/64/EG, Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG, 2006/48/EG, Richtlinie 97/5/EG, Art. 52 Nr. 6 Buchst. a, Art. 54 der Richtlinie (EU) 2015/2366, Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG, 2013/36/EU, Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, Richtlinie 2007/64/EG, Richtlinie (EU) 2015/2366, Richtlinie 93/13/EWG, § 675g Abs. 2 Satz 1 BGB, § 675e Abs. 1, 4 BGB, § 42 Abs. 2 Nr. 4 ZKG, § 308 Nr. 5 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 312a Abs. 3 Satz 1 BGB, § 305 Abs. 2, § 311 Abs. 1, §§ 145 ff. BGB, § 305 BGB, § 675g Abs. 2 Satz 2 BGB, § 675g Abs. 2, § 562 ZPO, § 561 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, §§ 91, 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • JurPC

    AGB im Online-Banking

  • rewis.io

    Wirksamkeit der von einer Bank für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen vorformulierten Klauseln: Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mittels Zustimmungsfiktion

  • Betriebs-Berater

    Unwirksamkeit der Zustimmungsfiktion bei einseitiger Änderung der AGB-Banken

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Unwirksamkeit von Klauseln einer Bank im Verkehr mit Verbrauchern, wonach künftige Änderungen der AGB und von Entgelten für typischerweise dauerhaft in Anspruch genommene Bankleistungen wirksam werden, wenn der Kunde die Ablehnung der Änderung nicht vor dem ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Gegenüber Verbrauchern unwirksame Online-Banking-AGB zur Vertragsänderung durch Schweigen auf Änderungsangebot

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Zustimmungsfiktion des Kunden zur Änderung von Vertragsbedingungen in Banken-AGB

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305 Abs. 2; BGB § 307; BGB § 311 Abs. 1; BGB § 675g Abs. 2
    Unwirksame Klausel über Zustimmungsfiktion für Änderungen von Banken-AGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln im Zahlungsdiensterecht; Einschränkungslose Regelung von Änderungen Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) mittels Zustimmungsfiktion im Falle einer fehlenden fristgerechten Ablehnung durch den Zahlungsdienstnutzer

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln im Zahlungsdiensterecht; Einschränkungslose Regelung von Änderungen Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) mittels Zustimmungsfiktion im Falle einer fehlenden fristgerechten Ablehnung durch den Zahlungsdienstnutzer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (40)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln, die die Zustimmung des Kunden bei einer Änderung der AGB der Bank fingieren

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln, die die Zustimmung des Kunden bei einer Änderung der AGB der Bank fingieren

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Unwirksamkeit von einseitigen AGB-Änderungen gegenüber Kunden

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Kontogebühr-Erhöhung - Keine fiktive Zustimmung zu Banken-AGB

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Klausel in Banken-AGB die Zustimmung des Kunden bei einer Änderung der AGB oder Sonderbedingungen der Bank fingiert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Gebührenerhöhung der Bank - oder: keine Zustimmung durch Schweigen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit von Klauseln, die die Zustimmung des Kunden bei einer Änderung der ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine automatisch steigenden Kontogebühren mehr! - Der Bundesgerichtshof erklärt die Änderungsklauseln einer Bank für unwirksam

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Unwirksame Klauseln der AGB-Banken bei fingierter Zustimmung des Kunden zu AGB-Änderungen ("Postbank")

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    BGH weist Banken in die Schranken

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine einseitige Anpassung von Banken-AGB | Gebühren und Zinsen zurückfordern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    AGB-Klauseln nicht immer wirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Kontoführungsgebühren für Postbank- und Sparkassenkunden möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kontoentgelte zurückfordern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Grundlegende Bank-AGB zu Zustimmungsfiktion für ungültig erklärt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einige Banken und Sparkassen lehnen die Rückerstattung unter Hinweis auf die Drei-Jahres-Lösung ab.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unrechtmäßig erhobene Bankgebühren zurückfordern: Kunden müssen selbst aktiv werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Bankgebühren zurückfordern!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Bank-Kosten und Kosten der Rechtsverfolgung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Millionen Bankkunden können Gebühren zurückfordern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Kontoführungsgebühren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Millionen Bankkunden können Gebühren zurückfordern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Automatische Gebührenerhöhungen beim Konto unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bankgebühren jetzt zurückfordern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    AGB-Banken und unzulässige Preiserhöhung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stillschweigende Zustimmung bei AGB-Änderungen von Banken

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Klauseln in Banken-AGB - Rückzahlungsansprüche von Kunden möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zustimmungsfiktionen bei AGB-Änderungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zustimmungsfiktion in AGB-Banken unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bankrecht - Rückforderung von Gebühren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Klauseln zu automatischen Gebührenerhöhungen bei Girokonten gekippt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Änderung der Banken-AGB durch Schweigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zustimmungsfiktion für AGB-Änderungen rechtsmißbräuchlich!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Banken-AGB mit fingierter Zustimmung sind unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Bankgebühren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kontoführungsgebühren unwirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bank-AGB die Zustimmung des Kunden zu AGB-Änderungen fingiert ist unwirksam

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    AGB-Klauseln von Banken gekippt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachträglich erhöhte Gebühren sind erstattungsfähig - auch beim Wertpapierdepot

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Änderungsklauseln: Fingierte Zustimmung bei AGB unwirksam

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 229, 344
  • NJW 2021, 2273
  • ZIP 2021, 1262
  • MDR 2021, 890
  • VersR 2021, 1179
  • WM 2021, 1128
  • BB 2021, 1488
  • DB 2021, 1328
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 09.05.2023 - XI ZR 544/21

    Zur Pflicht zur Zahlung von "Negativzinsen" aus einem Schuldscheindarlehen

    Mit der Berufung auf das Äquivalenzprinzip bemüht die Revision einen Kontrollmaßstab, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Inhaltskontrolle von in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Preis- oder Zinsanpassungsklauseln herangezogen wird (vgl. BGH, Urteile vom 21. September 2005 - VIII ZR 38/05, WM 2005, 2335, 2336, vom 29. April 2008 - KZR 2/07, BGHZ 176, 244 Rn. 18, vom 21. April 2009 - XI ZR 78/08, BGHZ 180, 257 Rn. 28 und 32 und vom 27. April 2021 - XI ZR 26/20, BGHZ 229, 344 Rn. 38).
  • BGH, 19.01.2023 - VII ZR 34/20

    § 4 Abs. 7 VOB/B ist unwirksam: Keine Kündigung wegen Mängeln vor Abnahme!

    Die Vermutung ist widerlegt, wenn die Abweichung vom gesetzlichen Leitbild auf Grundlage einer umfassenden Interessensabwägung sachlich gerechtfertigt und der gesetzliche Schutzzweck auf andere Weise sichergestellt ist (BGH, Urteil vom 27. April 2021 - XI ZR 26/20 Rn. 24 m.w.N., BGHZ 229, 344).
  • BGH, 08.09.2021 - VIII ZR 97/19

    Wirksame Vertragsänderungsklausel eines Stromversorgungsunternehmen gegenüber

    Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Befugnis des Verwenders zu einem solchen einseitigen Eingriff - und damit zu einer Änderung des Inhalts des Schuldverhältnisses gemäß § 311 Abs. 1, § 315 Abs. 1 BGB (vgl. hierzu im Einzelnen Senatsurteil vom 5. Juli 2017 - VIII ZR 163/16, NJW-RR 2017, 1206 Rn. 18 ff. mwN [zu einseitigen Vertragsänderungen bei Stromlieferungsverträgen mit Sonderkunden]) - lässt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter Beachtung der nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB zu berücksichtigenden Interessen beider Vertragsparteien und des Transparenzgebots (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) grundsätzlich aber jedenfalls dann rechtfertigen, wenn durch unvorhersehbare Änderungen, die der Verwender nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird oder wenn eine im Regelungswerk etwa dadurch, dass eine Klausel durch die Rechtsprechung für unwirksam erklärt wird, entstandene Lücke Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags entstehen lässt, die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind (vgl. BGH, Urteile vom 17. März 1999 - IV ZR 218/97, BGHZ 141, 153, 155 mwN; vom 11. Oktober 2007 - III ZR 63/07, NJW-RR 2008, 134 Rn. 11; vgl. auch BGH, Urteile vom 8. Oktober 1997 - IV ZR 220/96, BGHZ 136, 394, 401 f.; vom 19. Oktober 1999 - XI ZR 8/99, NJW 2000, 651 unter II 3; vom 15. April 2010 - III ZR 258/09, juris Rn. 7; vom 5. Juli 2017 - VIII ZR 163/16, aaO Rn. 20; vgl. ferner BGH, Urteil vom 27. April 2021 - XI ZR 26/20, NJW 2021, 2273 Rn. 26 f. [zur Zustimmungsfiktion im Falle des Schweigens des Verbrauchers auf eine ihm vom Verwender angebotene Vertragsänderung]).

    (2) Damit beschränkt Nr. 8 der AGB das einseitige Recht der Beklagten zur Vertragsanpassung auf die genannten Fallgestaltungen und sind die Gestaltungsmöglichkeiten der Beklagten hinreichend dahingehend konkretisiert (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB), dass eine Änderung beziehungsweise Ergänzung nur außerhalb der Preisgestaltung und nur insoweit erfolgen darf, wie es - auch im Sinne des Kunden - die Beseitigung der unvorhergesehenen Vertragsstörungen erforderlich macht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11. Oktober 2007 - III ZR 63/07, NJW-RR 2008, 134 Rn. 11 ff.; vgl. demgegenüber zum Fall einer inhaltlich nicht eingegrenzten Änderungsbefugnis: BGH, Urteil vom 27. April 2021 - XI ZR 26/20, NJW 2021, 2273 Rn. 26, 31 f., 38 [zur Zustimmungsfiktion]).

  • VG Frankfurt/Main, 24.06.2021 - 7 K 2237/20

    Untersagungsverfügung der BaFin im Interesse des Verbraucherschutzes

    Mit seinem Urteil vom 27.04.2021 (XI ZR 26/20) hat der BGH eine Klausel der AGB der Banken für unwirksam erklärt, die der von der Klägerin im Schreiben vom 27. März 2017 zugrunde gelegten Klausel Nr. 13 (5) entspricht.
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - 20 U 318/22

    Strom- und Gaspreiserhöhungen bei vertraglich zugesagten Preisgarantien

    Der vertragliche Vorbehalt in Nr. 8.1 AGB deckt die beabsichtigte Änderung nicht ab, da sich die Änderung gerade auf die Preisbemessung bezieht, während nach dieser Klausel Preise von der Änderungsmöglichkeit ausgenommen sind, so dass offen bleiben kann, ob die Klausel als solche wirksam ist oder über die Grenzen des § 308 Nr. 4 BGB hinausgeht (vgl. BGH NJW 2021, 2273).
  • LG Frankfurt/Main, 24.06.2021 - 13 S 35/20

    Verwaltervertrag mit pauschaler jährlicher Vergütungserhöhung ist unwirksam

    Der EuGH ist dem entgegengetreten (EuGH NJW 2013, 2253 - RWE; vgl. jüngst gegen Kompensationsüberlegungen BGH, Urteil vom 27.04.2021 - XI ZR 26/20; vgl. ferner BeckOGK/Zschieschack, 1.3.2021 Rn. 45, BGB § 307 Preisanpassungsklausel Rn. 45).
  • LG Hannover, 28.11.2022 - 13 O 173/22

    Unterlassungverfügung gegenüber einer Bank bzgl. der Verwendung von

    Aufgrund des Urteils des BGH vom 27.04.2021, Az. XI ZR 26/20 , mit dem der BGH - verkürzt dargestellt - die Änderungen der AGB der dort beklagten Bank mittels Zustimmungsfiktion für unwirksam erachtet hat - bat die Beklagte ihre Kunden mit Schreiben vom 25.05.2022 und 25.07.2022 um ausdrückliche Zustimmung zu einer Änderung ihrer AGB.

    Der BGH hat mit Urteil vom 27.04.2021, a.a.O. (unter Rn. 21 - 30, juris) ausgeführt.

    Die Einhaltung von § 308 Nr. 5 BGB (eine solche unterstellt) schließt die Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB im Übrigen nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 27.04.2021, a.a.O., Rn. 18).

  • LG Duisburg, 27.08.2021 - 3 O 301/20

    Zum Anspruch auf Zinsnachzahlung bei Prämiensparverträgen

    Die Klägerin ist der Ansicht, ein ordentliches Kündigungsrecht nach Nr. 26 Abs. 1 ihrer AGB stünde der Beklagten - insbesondere unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2021, Az.: XI ZR 26/20 - nicht zu, weil die Dauer des Prämiensparvertrags der Parteien auf 25 Jahre festgelegt sei.

    Es kann dahinstehen, ob - was der Kammer angesichts des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2021 (Az.: XI ZR 26/20, zitiert nach juris) zweifelhaft erscheint - die Beklagte berechtigt war, ihr Kündigungsrecht auf Nr. 26 Abs. 1 ihrer AGB zu stützen.

  • LG München I, 04.10.2021 - 42 O 13841/19

    Ausschüttungen der VG Wort an Herausgeber und Förderungsfonds rechtswidrig

    Sie führt aus, es liege nunmehr die Begründung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2021, XI ZR 26/20 vor, dessen Entscheidung aus Sicht des Gerichts entscheidungserheblich sein könne, weshalb die Wiedereröffnung gem. § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO geboten sei.

    Auf die Begründung des Endurteils des BGH in der Sache XI ZR 26/20 vom 27.04.2021 kam es nicht an, so dass auch insofern die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nicht geboten war.

  • LG Frankfurt/Main, 06.04.2023 - 24 O 133/22

    Unangemessene Benachteiligung bei der Autovermietung

    Die Vermutung ist widerlegt, wenn die Abweichung vom gesetzlichen Leitbild auf Grundlage einer umfassenden Interessensabwägung sachlich gerechtfertigt und der gesetzliche Schutzzweck auf andere Weise sichergestellt ist (BGH, Urteil vom 27. April 2021 - XI ZR 26/20 Rn. 24 m.w.N., BGHZ 229, 344; BGH, Urteil vom 19. Januar 2023 - VII ZR 34/20 -, Rn. 27, juris).
  • LG Flensburg, 28.03.2023 - 3 T 1/23
  • AG Steinfurt, 04.05.2022 - 21 C 825/21

    Kontoführungsgebühren, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Unwirksamkeit,

  • OLG Frankfurt, 21.07.2021 - 17 U 20/20

    Bausparvertrag: Kündigungsrecht der Bausparkasse nach Ablauf von zehn Jahren nach

  • LG Saarbrücken, 24.06.2022 - 1 O 1/22

    Erforderliche Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

  • LG München I, 04.10.2021 - 42 O 13841/1

    Beteiligung, Auslegung, Verwertungsgesellschaft, Urheberrecht, Leistungen,

  • AG Köln, 08.09.2022 - 140 C 353/21
  • LG Duisburg, 24.09.2021 - 7 S 54/21

    Kündigung eines Prämiensparvertrages mit "maximaler" Laufzeit

  • LG Karlsruhe, 31.01.2023 - 3 O 202/22
  • LG Duisburg, 21.06.2021 - 7 S 27/21

    Kündigung eines Prämiensparvertrags

  • AG Bergisch Gladbach, 21.09.2021 - 60 C 159/21
  • AG Duisburg, 31.05.2021 - 502 C 1994/20
  • OLG Frankfurt, 02.06.2021 - 17 U 20/20

    Kündigung des Bausparvertrags 10 Jahre nach Zuteilungsreife auch bei vereinbarter

  • AG Gießen, 07.04.2022 - 38 C 337/21
  • AG Duisburg, 01.03.2021 - 502 C 2425/20
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